Abgeltungsteuer Wie Anleger den Fiskus am Verlust beteiligen

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Verluste verrechnen

Wer also am Montag einen Aktienfonds mit 1000 Euro Verlust verkauft hat und bis Jahresende noch 1000 Euro an Zinsen kassiert, müsste – wenn keine anderen Verluste oder Erträge zu berücksichtigen sind - auf die Zinsen keine Abgeltungsteuer zahlen. Hätte er hingegen direkt Aktien mit 1000 Euro Verlust verkauft, fielen auf die Zinsen die normalen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an – die Aktienverluste könnten schließlich nicht mit den Zinserträgen verrechnet werden. 

Trotzdem geht der Steuervorteil in diesem Fall nicht verloren. Reichen die Gewinne mit verkauften Aktien eines Jahres nicht aus, um die Verluste dieses Jahr auszugleichen, werden die restlichen Verluste von der Bank in den folgenden Jahren berücksichtigt. Dann kann selbst dann passieren, wenn die Gewinne etwas größer als die Verluste sind. Schließlich bleiben pro Sparer und Jahr 801 Euro an Kapitalerträgen grundsätzlich steuerfrei (Sparer-Freibetrag).

Überträgt die Bank verbleibende Verluste, könnten 1000 Euro aufgelaufener Aktienverlust aus diesem Jahr dann etwa mit 1000 Euro steuerpflichtigem Kursgewinn aus verkauften Aktien im nächsten Jahr ausgeglichen werden. Dies geschieht solange, bis die Verluste komplett verrechnet worden sind. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht.

Kaufdatum zählt

Den Übertrag ins nächste Jahr können Anleger nur vermeiden, wenn sie bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. In diesem Fall bescheinigt die Bank den steuerlich noch nicht ausgeglichenen Verlust und stellt das Steuerkonto wieder auf null. Sinnvoll ist das etwa, wenn Anleger bei einer anderen Bank entsprechend hohe Aktiengewinne erzielt haben. Reichen sie dann alle Bescheinigungen mit ihrer Steuererklärung samt Anlage KAP ein, bekommen sie die bei der anderen Bank abgeführte Abgeltungsteuer zumindest anteilig erstattet.

Andere Regeln gelten für vor 2009 – und damit vor Einführung der Abgeltungsteuer - gekaufte Aktien. Sie bleiben steuerlich unberücksichtigt, schließlich würden auch Kursgewinne beim Verkauf dieser Werte steuerfrei bleiben. Zum Trost: Aktionäre, die so treu sind, erleiden sowieso selten Verluste. Von den heutigen Dax-Aktien stehen derzeit nur fünf unter ihrem Kursniveau von Ende 2008. Allein RWE (–79 Prozent), Commerzbank (–75) und E.On (–66) sind deutlich gefallen. Im Schnitt haben die Dax-Aktien seit Ende 2008 rund 150 Prozent Kursgewinn gebracht.

Das zeigt: Wer noch vor 2009 gekaufte Wertpapiere im Depot hat und auf das angelegte Geld nicht kurzfristig angewiesen ist, der sollte diese grundsätzlich nicht ohne Not verkaufen. Die Aussicht auf steuerfreie Kursgewinne beim späteren Verkauf ist bares Geld wert. Hätte ein Anleger Ende 2008 5000 Euro gleichmäßig auf alle Dax-Aktien verteilt, wären ihm so im Vergleich zu einem Kauf seit Anfang 2009 bislang 1978 Euro an Steuer erspart geblieben. Angenommen dieses Aktienpaket schafft in Zukunft durchschnittlich fünf Prozent Kursgewinn pro Jahr, kämen in den nächsten 20 Jahren weitere  5450 Euro Steuervorteil hinzu. Stop-Loss-Orders sollten bei solchen vor 2009 gekauften Aktien also nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Denn sind die Aktien einmal verkauft, ist der Steuervorteil für immer verloren.            

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