Abgeltungsteuer Wie Anleger den Fiskus am Verlust beteiligen

Die jüngsten Kurseinbrüche an den Börsen haben den Wert vieler Aktiendepots stark gedrückt. Auch wenn die Verluste der Anleger die Bilanz belasten: wenigstens lassen sich damit Steuern sparen.

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Broker Quelle: dpa

Um Verluste muss sich ein japanischer Daytrader derzeit nicht sorgen. Der Daytrader – Internet-Pseudonym CIS – spekulierte seit Mitte August auf einen Absturz des japanischen Aktienindex Nikkei. Als seine Spekulation am vergangenen Montag plötzlich aufging, wechselte er auf dem Börsentief die Seite und setzte auf eine Kurserholung, wie die Nachrichtenagentur Bloomberg vermeldete. Über den Kurznachrichtendienst Twitter hielt er die Öffentlichkeit auf dem Laufenden. Am Ende soll ein Gewinn von 34 Millionen Dollar gestanden haben, behauptet der Daytrader.

Schön für ihn! Den meisten Anlegern dürfte der Panik-Montag aber keinen Gewinn, sondern einen Verlust beschert haben. Einen Dax-Absturz von in der Spitze bis zu 7,8 Prozent erleben Anleger eben nicht alle Tage. Ist es bei reinen Buchverlusten geblieben – liegen die Aktien also immer noch im Depot – haben Anleger von der anschließenden Kurserholung profitiert. Doch was, wenn Aktien am Montag verkauft worden sind? Entweder weil Anleger sich von der Panik haben anstecken lassen und weitere Verluste vermeiden wollten. Oder aber, weil das Unterschreiten bestimmter Kursschwellen automatische Verkäufe ausgelöst hat (Stop-Loss-Order). Vor allem in Urlaubszeiten setzen viele Anleger solche Verkaufsaufträge ein.

Stichwort: Die schwärzesten Tage für den Dax seit 1987

Kleiner Trost: Diese Anleger können ihre Verluste wenigstens steuerlich geltend machen. Die roten Zahlen ersparen ihnen dann einen Teil der Steuer, die sonst auf andere Erträge angefallen wäre. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten.

Nur Kursgewinne zählen

Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 verrechnen normalerweise Banken direkt für ihre Kunden die fällige Steuer. Beispiel: Wer erst ein Aktienpaket mit 1000 Euro Gewinn verkauft, bekommt davon 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Soli abgezogen; Kirchensteuer käme noch obendrauf. Erleidet der Anleger danach mit einer anderen Aktie 1000 Euro Verlust, erstattet ihm die Bank die Steuer wieder.

Dabei gilt: Verluste mit Aktien können steuerlich nur mit Kursgewinnen aus verkauften Aktien ausgeglichen werden. Andere Erträge, wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne mit anderen Wertpapieren, werden separat versteuert und können nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden. Verluste aus Fonds – auch aus reinen Aktienfonds – können hingegen auch auf solche Erträge angerechnet werden.

Verluste verrechnen

Wer also am Montag einen Aktienfonds mit 1000 Euro Verlust verkauft hat und bis Jahresende noch 1000 Euro an Zinsen kassiert, müsste – wenn keine anderen Verluste oder Erträge zu berücksichtigen sind - auf die Zinsen keine Abgeltungsteuer zahlen. Hätte er hingegen direkt Aktien mit 1000 Euro Verlust verkauft, fielen auf die Zinsen die normalen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an – die Aktienverluste könnten schließlich nicht mit den Zinserträgen verrechnet werden. 

Trotzdem geht der Steuervorteil in diesem Fall nicht verloren. Reichen die Gewinne mit verkauften Aktien eines Jahres nicht aus, um die Verluste dieses Jahr auszugleichen, werden die restlichen Verluste von der Bank in den folgenden Jahren berücksichtigt. Dann kann selbst dann passieren, wenn die Gewinne etwas größer als die Verluste sind. Schließlich bleiben pro Sparer und Jahr 801 Euro an Kapitalerträgen grundsätzlich steuerfrei (Sparer-Freibetrag).

Überträgt die Bank verbleibende Verluste, könnten 1000 Euro aufgelaufener Aktienverlust aus diesem Jahr dann etwa mit 1000 Euro steuerpflichtigem Kursgewinn aus verkauften Aktien im nächsten Jahr ausgeglichen werden. Dies geschieht solange, bis die Verluste komplett verrechnet worden sind. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht.

Kaufdatum zählt

Den Übertrag ins nächste Jahr können Anleger nur vermeiden, wenn sie bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. In diesem Fall bescheinigt die Bank den steuerlich noch nicht ausgeglichenen Verlust und stellt das Steuerkonto wieder auf null. Sinnvoll ist das etwa, wenn Anleger bei einer anderen Bank entsprechend hohe Aktiengewinne erzielt haben. Reichen sie dann alle Bescheinigungen mit ihrer Steuererklärung samt Anlage KAP ein, bekommen sie die bei der anderen Bank abgeführte Abgeltungsteuer zumindest anteilig erstattet.

Andere Regeln gelten für vor 2009 – und damit vor Einführung der Abgeltungsteuer - gekaufte Aktien. Sie bleiben steuerlich unberücksichtigt, schließlich würden auch Kursgewinne beim Verkauf dieser Werte steuerfrei bleiben. Zum Trost: Aktionäre, die so treu sind, erleiden sowieso selten Verluste. Von den heutigen Dax-Aktien stehen derzeit nur fünf unter ihrem Kursniveau von Ende 2008. Allein RWE (–79 Prozent), Commerzbank (–75) und E.On (–66) sind deutlich gefallen. Im Schnitt haben die Dax-Aktien seit Ende 2008 rund 150 Prozent Kursgewinn gebracht.

Das zeigt: Wer noch vor 2009 gekaufte Wertpapiere im Depot hat und auf das angelegte Geld nicht kurzfristig angewiesen ist, der sollte diese grundsätzlich nicht ohne Not verkaufen. Die Aussicht auf steuerfreie Kursgewinne beim späteren Verkauf ist bares Geld wert. Hätte ein Anleger Ende 2008 5000 Euro gleichmäßig auf alle Dax-Aktien verteilt, wären ihm so im Vergleich zu einem Kauf seit Anfang 2009 bislang 1978 Euro an Steuer erspart geblieben. Angenommen dieses Aktienpaket schafft in Zukunft durchschnittlich fünf Prozent Kursgewinn pro Jahr, kämen in den nächsten 20 Jahren weitere  5450 Euro Steuervorteil hinzu. Stop-Loss-Orders sollten bei solchen vor 2009 gekauften Aktien also nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Denn sind die Aktien einmal verkauft, ist der Steuervorteil für immer verloren.            

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