Abgeltungsteuer Wie Anleger den Fiskus am Verlust beteiligen

Die jüngsten Kurseinbrüche an den Börsen haben den Wert vieler Aktiendepots stark gedrückt. Auch wenn die Verluste der Anleger die Bilanz belasten: wenigstens lassen sich damit Steuern sparen.

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Broker Quelle: dpa

Um Verluste muss sich ein japanischer Daytrader derzeit nicht sorgen. Der Daytrader – Internet-Pseudonym CIS – spekulierte seit Mitte August auf einen Absturz des japanischen Aktienindex Nikkei. Als seine Spekulation am vergangenen Montag plötzlich aufging, wechselte er auf dem Börsentief die Seite und setzte auf eine Kurserholung, wie die Nachrichtenagentur Bloomberg vermeldete. Über den Kurznachrichtendienst Twitter hielt er die Öffentlichkeit auf dem Laufenden. Am Ende soll ein Gewinn von 34 Millionen Dollar gestanden haben, behauptet der Daytrader.

Schön für ihn! Den meisten Anlegern dürfte der Panik-Montag aber keinen Gewinn, sondern einen Verlust beschert haben. Einen Dax-Absturz von in der Spitze bis zu 7,8 Prozent erleben Anleger eben nicht alle Tage. Ist es bei reinen Buchverlusten geblieben – liegen die Aktien also immer noch im Depot – haben Anleger von der anschließenden Kurserholung profitiert. Doch was, wenn Aktien am Montag verkauft worden sind? Entweder weil Anleger sich von der Panik haben anstecken lassen und weitere Verluste vermeiden wollten. Oder aber, weil das Unterschreiten bestimmter Kursschwellen automatische Verkäufe ausgelöst hat (Stop-Loss-Order). Vor allem in Urlaubszeiten setzen viele Anleger solche Verkaufsaufträge ein.

Stichwort: Die schwärzesten Tage für den Dax seit 1987

Kleiner Trost: Diese Anleger können ihre Verluste wenigstens steuerlich geltend machen. Die roten Zahlen ersparen ihnen dann einen Teil der Steuer, die sonst auf andere Erträge angefallen wäre. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten.

Nur Kursgewinne zählen

Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 verrechnen normalerweise Banken direkt für ihre Kunden die fällige Steuer. Beispiel: Wer erst ein Aktienpaket mit 1000 Euro Gewinn verkauft, bekommt davon 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Soli abgezogen; Kirchensteuer käme noch obendrauf. Erleidet der Anleger danach mit einer anderen Aktie 1000 Euro Verlust, erstattet ihm die Bank die Steuer wieder.

Dabei gilt: Verluste mit Aktien können steuerlich nur mit Kursgewinnen aus verkauften Aktien ausgeglichen werden. Andere Erträge, wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne mit anderen Wertpapieren, werden separat versteuert und können nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden. Verluste aus Fonds – auch aus reinen Aktienfonds – können hingegen auch auf solche Erträge angerechnet werden.

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