Abmahnflut Verbraucherschützer fordern mehr Schutz im Internet

Das geplante „Anti-Abzocke“-Gesetz halten die Verbraucherzentralen für eine Mogelpackung. Es gebe zu viele Schlupflöcher für Anwälte. Effektiver Kampf gegen den Abmahnwahn sehe anders aus, mahnen Verbraucherschützer.

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Das „Anti-Abzocke-Gesetz“ soll Verbraucher vor Abmahnwellen im Internet schützen. Quelle: dpa

Berlin Die Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz der Internetnutzer vor überteuerten Massen-Abmahnungen. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung sei „eine Mogelpackung“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen. „Sie macht Ausnahmen zur Regel.“

Hintergrund ist das Limit, wonach Anwälte privaten Nutzern künftig für erste Abmahnungen wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik höchstens 155,30 Euro berechnen dürfen. Diese Begrenzung soll aber nicht greifen, falls dies „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist.

Laut Gutachten im Auftrag des vzbv dürfte die Ausnahme in mehr als drei Viertel der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen geltend gemacht werden können. Grund sei die offene und auslegbare Ausnahmeregelung. Sie könnte die meisten Fälle etwa bei Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und Musiksingles betreffen. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, forderte Billen. Bisher berechnen Anwälte für solche Abmahnungen teils mehrere hundert Euro.

„Ein Gesetz, das aufgrund diverser Ausnahmetatbestände selten greift, ist kein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor überteuerten Abmahnungen“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne). Das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz biete Abmahnanwälten viel zu viele Schlupflöcher. Daher habe Baden-Württemberg über den Bundesrat Verbesserungsvorschläge für das Gesetz eingebracht. „Es gilt die Schutzlücken zu schließen. Außerdem müssen die Abmahnkosten runter“, forderte Bonde.

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