Änderungen im neuen Jahr Was 2014 auf Ihren Geldbeutel zukommt

Höherer Freibetrag bei der Steuer, mehr Rente und Hartz-IV, aber auch höhere Abgaben in der Sozialversicherung: 2014 kommen auf die Bundesbürger einige Änderungen zu, die sich direkt auf den Geldbeutel auswirken. Ein Überblick.

Bessere Chancen auf GrundsatzurteilKunden oder Anleger, die von Anbietern hinters Licht geführt wurden, können ab dem 1. Januar 2014 leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren. Bisher konnten Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen in brenzligen Fällen durch die Revisionsrücknahme Massenklagen aus dem Weg gehen. Dadurch erhielten oftmals nur die Einzelkläger beziehungsweise diejenigen, die als erstes geklagt haben, ihr rechtmäßig zustehendes Geld. Alle anderen Geschädigten gingen leer aus. Mit der Neuregelung werden nun auch die Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.Infoquelle: Verbraucherzentrale NRW und dpa Quelle: dpa
Neues ProzesskostenhilferechtGeringes Einkommen ist kein Hindernis, seine Recht einzuklagen. Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung. Wer dies in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben. Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden. Quelle: dpa
„Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird „erste Tätigkeitsstätte“Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist. Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein. Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Quelle: dpa
1000-Euro-Grenze für Zweitwohnung am ArbeitsortDie Regelungen für die arbeitsbedingte Zweitwohnung werden konkreter. Bisher lag die Grenze bei 60 Quadratmetern und der maximal üblichen Ortsmiete. Ab 2014 wird die Betragsgrenze für Miete, Betriebskosten, Stellplatz und Garagenmiete bei 1000 Euro festgesetzt. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit der Zweitwohnung geprüft. Die „Arbeitswohnung“ muss näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein. Quelle: dpa
GrunderwerbssteuerIm neuen Jahr müssen Hausbauer in vier Bundesländern tiefer in die Tasche greifen. Die Grunderwerbssteuer steigt in Bremen und Niedersachsen von 4,5 Prozent auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent und in Schleswig-Holstein von fünf auf 6,5 Prozent. Quelle: dpa
Kranken- und PflegeversicherungDie Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden 2014 von 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben. Ein gesamtes Einkommen von über 4050 Euro bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr. Ab einem Jahreseinkommen über der neuen Grenze entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen. Viele Privatversicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Im Vergleich zu den Vorjahren fielen Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel nach Angaben von Verbraucherberatern aber bis auf einige Ausreißer moderater aus. Das liege auch daran, dass viele Versicherer nicht mehr auf Billigtarife setzten, die dann teurer würden. Quelle: dpa
RentenDie monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 5800 auf 5950 Euro. Die knappschaftliche Rentenversicherung erfährt ebenfalls Änderungen. In den alten Bundesländern beläuft sich die Bemessungsgrenze bei 7300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern bei 6150 Euro im Monat. Die Bezüge der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland dürften Mitte 2014 um gut zwei Prozent steigen. Im Osten wird der Aufschlag wohl etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung wird im März bekanntgegeben, dann liegen die Daten der Lohnentwicklung vor. Auf die eigentlich Anfang des neuen Jahres fällige Entlastung müssen die Rentenbeitragszahler jedoch verzichten. Denn die Union und SPD wollen die gesetzliche Senkung des Beitragssatzes ausfallen lassen, um damit die Mütterrente zu finanzieren. Quelle: dpa
Steuerlicher GrundfreibetragUnter einem Jahreseinkommen von 8354 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden. Bisher lag der steuerliche Grundfreibetrag bei 8130 Euro. Der Eingangssteuersatz bleibt bei unveränderten 14 Prozent. Quelle: dpa
KinderfreibetragGute Nachrichten für Eltern. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 4368 auf 4440 Euro um Jahr. Quelle: dpa
Mindestlohn für ZeitarbeiterIn der Zeitarbeitsbranche sind rund 800.000 Menschen beschäftigt und die bekommen ab dem 1. Januar 2014 einen neuen Mindestlohn. Im Westen soll die Mindestbezahlung um 3,8 Prozent auf 8,50 Euro steigen, im Osten sogar um 4,8 Prozent auf 7,86 Euro. Der neue Mindestlohn ist allgemeinverbindlich, das heißt ab dem Jahreswechsel bekommen alle Zeitarbeiter den Aufschlag bezahlt. Quelle: dpa
SepaAb dem 1. Februar 2014 wird sich der Zahlungsverkehr im Euro-Raum und einigen weiteren Ländern verändern. Die vielen nationalen Zahlungssysteme werden durch das Sepa-System abgelöst. Bei den neuen Kontodaten IBAN gilt in Deutschland für Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 eine Übergangsfrist. Kreditinstitute können deren inländische Überweisungen auch dann noch annehmen, wenn nicht die IBAN, sondern die Kontonummer und die Bankleitzahl angegeben werden. Komplizierter wird die Sepa-Umstellung für Unternehmen, die Lastschriften einziehen. Quelle: dpa
StromkostenDie Förderung erneuerbarer Energien wird im neuen Jahr für steigende Stromkosten sorgen. 2014 wird der die Umlage für die Kilowattstunde Strom um 0,963 Cent auf 6,240 Cent steigen. Ein Haushalt mit einem Durchschnittsverbrach von 3500 Kilowattstunden im Jahr wird im Monat 2,73 Euro mehr bezahlen müssen. Quelle: dapd
Warmwasser- und HeizwärmezählerAb dem 1. Januar 2014 müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Alte Wasserzähler, die seit dem 1. Januar 1987 in Betrieb sind und Heizkörper, die seit dem 1. Juli 1981 verwendet werden, müssen vom Vermieter zum Jahreswechsel durch neue Geräte getauscht werden. Sollte der Vermieter dieser Regelung nicht nachkommen, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen. Quelle: dpa
Handynutzung im AuslandSeit Jahren sinken die Preise für Handytelefonate im Ausland. Auch 2014 wird es wieder günstiger. Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres müssen Verbraucher innerhalb der EU für Anrufe in die Heimat nur noch 23 Cent die Minute bezahlen. Eingehende Anrufe im Ausland müssen mit sechs Cent die Minute bezahlt werden. Das Versenden einer SMS im Ausland wird sieben Cent kosten, ein Megabyte Datenvolumen darf nicht mehr als 24 Cent kosten. Quelle: dpa
Brief- und PaketkostenDie Deutsche Post darf zum Jahreswechsel die Portokosten erhöhen. Die steigende Wettbewerbsintensität verlangt das, so die Post. Ab dem 1. Januar 2014 wird eine Briefmarke für einen Standardbrief bis 20 Gramm 60 statt 58 Cent kosten. Das Einschreiben verteuert sich um zehn Cent auf 2,15 Euro. Pakete mit einem Gewicht über zwei Kilo werden neun Cent mehr kosten. Quelle: dpa
Kommunale GebührenVielerorts drohen Bürgern neue Belastungen. So hatten einige Kommunen angekündigt, Abgaben für kommunale Leistungen wie Müllabfuhr oder die Gebühren für Kindertagesstätten oder auch die Hundesteuer zu erhöhen. „In vielen Kommunen schlagen auch höhere Friedhofsgebühren zu Buche“, sagt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Quelle: dpa
Hartz IVAb 1. Januar bekommen Hartz-IV-Empfänger mehr Geld: Der Regelsatz steigt für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro. Quelle: dpa
Renten- und ArbeitslosenversicherungDie Beitragsgrenze steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst. Quelle: dpa
SozialabgabenWer mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdient, muss mehr Sozialabgaben leisten. Das liegt an steigenden Beitragsbemessungsgrenzen, die an höhere Einkommen angepasst werden. Bis zu diesen Grenzen müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto. Quelle: dpa
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