AGBs und Softwareupdates Verbraucherschützer monieren Pauschal-Zustimmung für Online-Klauseln

Bei Angeboten im Internet kommt häufig ein Punkt, an dem es nur noch Ja oder Nein gibt: Entweder man akzeptiert Datenschutzregeln komplett - oder muss abbrechen. Verbraucherschützer fordern Wahlmöglichkeiten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bei Updates kann man in der Regel nur zustimmen oder ablehnen. Verbraucherschützer fordern dementsprechend mehr Wahlmöglichkeiten. Quelle: dpa

Berlin Die Verbraucherzentralen kritisieren die bei vielen Online-Angeboten verlangte pauschale Zustimmung zu Datenschutz- und Geschäftsklauseln. „Diese Situation, dass es alles oder nichts gibt, ist für viele Verbraucher extrem ärgerlich“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Bei Software-Updates oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hätten Kunden häufig gar keine Wahl. Manche verzichteten dann darauf, Technologien überhaupt zu nutzen, den Firmen entgingen Einnahmen. „Darum wäre es wesentlich schlauer und moderner, hier Wahlmöglichkeiten zu geben“, forderte Müller.

Der Verbraucherschützer monierte zudem, dass Texte vieler AGBs für die Kunden eine Zumutung seien, da sie zu lang und teils in kaum verständlicher Sprache geschrieben seien. „Es wird selten so oft gelogen wie bei der Frage: Haben sie das gelesen und verstanden?“, sagte Müller. „Nahezu alle Menschen klicken da einfach mit Ja.“ Er begrüßte die Initiative des Bundesverbraucherministeriums, die wichtigsten Datenschutzregeln leicht verständlich auf einer Seite („One-Pager“) zusammenzufassen. Dies sollten viele Anbieter nutzen.

Müller warb dafür, dass guter Datenschutz ein Verkaufsargument für vernetzte Geräte sein könne. So komme es bei Handys natürlich auf technische Raffinesse oder Bedienungsfreundlichkeit an. Bei der Entscheidung zwischen zwei Modellen könne aber auch wichtig sein, wie sie mit sensiblen Bewegungsdaten oder Kontaktdaten anderer Menschen umgehen. Da könne es einen großen Qualitätsunterschied ausmachen, ob das Gerät in dieser Hinsicht gut oder schlampig voreingestellt sei.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%