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Aktionärsklagen: Härtere Gangart gegen gerichtsbekannte Kläger

Justizministerin Brigitte Zypries will gegen Berufsaktionäre vorgehen, die Unternehmen mit zweifelhaften Methoden unter Druck setzen.

Bundesjustizministerin Quelle: AP
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Kampf gegen Berufsaktionäre Quelle: AP

Justizministerin Brigitte Zypries will gegen Berufsaktionäre vorgehen, die Unternehmen mit zweifelhaften Methoden unter Druck setzen. Ein aktueller Fall zeigt, dass auch die Gerichte eine härtere Linie einschlagen. Die Metropol GmbH – ihr Geschäftsführer ist Karl-Walter Freitag  – hatte Beschlüsse der Berliner Spezialflug AG angefochten. 

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Sein Argument: Weil die Einladung zu der für den 12. Mai 2006 angesetzten Hauptversammlung (HV) am 3. April veröffentlicht wurde, hätten Aktionäre, die daran teilnehmen wollten, ihre Aktien bis zum 4. Mai hinterlegen müssen – schließlich dürfe laut Satzung bis zur Hinterlegung höchstens ein Monat vergehen, den Einladungstag nicht mitgerechnet. Dass der Vorstand den 5. Mai als letzten Hinterlegungstag ansetzte, mache die HV-Beschlüsse nichtig. Das Landgericht Potsdam gab Freitag recht, doch das Brandenburgische Oberlandesgericht war anderer Ansicht (6 U 118/07).

Der Kläger, „gerichtsbekannt einer der aktivsten Berufsaktionäre“, habe selbst formale Fehler gemacht. So hätten die drei Aufsichtsräte nicht wie vorgeschrieben zeitnah, sondern verspätet eine Kopie der Klage erhalten. Dadurch sei diese unzulässig.

Auch eine zulässige Klage wäre gescheitert, so die Richter: Der Fehler von einem Tag habe die Aktionäre nicht benachteiligt. „Die Richter haben den Missbrauch von Aktionärsrechten erschwert“, sagt Ulrich Keunecke, Partner der Kanzlei Heussen, der das Urteil erstritten hat.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 15.05.2008, 13:04 UhrNoOne

    Nachtrag: Ausführlicher zu Thema etwa hier:

    http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802Ab47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EA7b94D713b3746419FC67F0F96EF80F5~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Google hilft auch weiter.

    Cheers,

    NoOne

  • 15.05.2008, 12:57 UhrNoOne

    c-nes, Sie sollten sich informieren bevor Sie Stellung nehmen. Die berufskläger sind nichts anderes als Parasiten, die unter scheinheiligen Gesichtspunkten Klagen erheben, um sich diese dann durch einen Vergleich mit dem Unternehmen für teuer Geld abkaufen zu lassen. Und das Verhalten kostet das Geld ALLER Aktionäre - und im Zweifel zum Teil auch des Steuerzahlers (betriebsausgaben).

    Gut, dass dieser Klageindustrie Einhalt geboten wird.

    Gruß

    NoOne

  • 14.05.2008, 18:50 Uhrc-nes

    "gerichtsbekannte Kläger" ist ja interessant. Gibt es sowas wie eine schwarze Liste? Darf man nicht mehr klagen wenn man sich im Recht fühlt? Rechtsanwälte und Klagen kosten den Kläger wohl kein Geld? Die Großen kaufen einfach mehr Anteile und schreiben den Kurs vor wenn in einem Unternehmen was schief läuft. Kleinaktionäre müssen sich wohl alles gefallen lassen. Das kommt natürlich von der gleichen bundesregierung, die die Rechte der Mitarbeiter über Unternehmensbeteiligungen stärken will. Hü oder Hott? Hat in berlin eigentlich noch irgend jemand ein schlüssiges Konzept?

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