Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

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Neues zu Firmenwagen, Selbstanzeige und Autokauf

Diese neuen Urteile sollten Sie kennen
Rauchverbot umfasst auch E-ZigarettenIn hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden. Das hat das Gießener Verwaltungsgericht am 20. Februar entschieden. Damit konnte sich ein Schulleiter durchsetzen, der den Zigarettenersatz verboten hatte. Geklagt hatte ein Lehrer der Kaufmännischen Schulen in Marburg, der argumentierte, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz. Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem -gelände verbiete. „Rauchen“ im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es (Az.: 5 K 455/12.GI). Der Lehrer kann noch in Berufung gehen. Quelle: dpa
15 Euro für Duplikat eines Kontoauszugs sind zu teuerDie Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs einem Urteil zufolge keine 15 Euro verlangen. Das entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 17 U 54/12). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Bank eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kunden mit unangemessenen Kosten belaste. In mehr als 80 Prozent der Fälle habe der von dem Institut selbst errechnete Kostenaufwand für das Duplikat nur bei 10,42 Euro gelegen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Quelle: dpa
Homosexuelle bekommen mehr Rechte bei AdoptionHomosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 19. Februar verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder (Az.: 1 BvL 1/11). Das Gericht wies mit der Entscheidung Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Quelle: dpa
Gericht stärkt Rechte von Müttern auf TeilzeitJunge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 19. Februar einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden. Nach Ansicht des neunten Senats darf ein dritter Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden, wenn die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden sind (Az.: 9 AZR 461/11). Quelle: dpa
Winzer dürfen nicht mit Begriff „bekömmlich“ werbenFür Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Februar mit (Az.: 3 C 23.12). Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10). Quelle: dpa
Referendare bekommen kein Arbeitslosengeld auf Richter-NiveauWer zwar aufgrund seiner Ausbildung als Richter arbeiten darf, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Das hat das Landessozialgericht Halle entschieden (Az.: L 2 AL 82/09). Ein arbeitsloser Rechtsreferendar hatte direkt nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld beantragt. Für dessen Berechnung wollte er das Gehalt eines Richters zugrunde gelegt haben. Da er das zuvor aber nie war, gewährte ihm das Amt die Unterstützung nur auf Grundlage der 900 Euro Unterhaltsbeihilfe, die er im letzten Jahr seiner Ausbildung pro Monat bekommen hatte. Mit Recht, wie das Gericht am 14. Februar mitteilte. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt. Quelle: dpa
Abflugzeiten müssen verbindlich seinVeranstalter von Pauschalreisen dürfen Abflugzeiten nicht einfach ändern, indem sie sich auf Klauseln im Kleingedruckten berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am 12. Februar veröffentlichten Urteil den Branchenriesen Tui an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien (Az.: 11 U 82/12). Das OLG Celle gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, die Uhrzeit des Fluges sei für viele Urlauber ein wichtiges Argument bei der Reisebuchung. Quelle: AP

Firmenwagen: Nur der Neupreis gilt

Viele Arbeitnehmer dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Dafür müssen sie einen geldwerten Vorteil versteuern. Diesen Vorteil berechnen Arbeitnehmer mithilfe der Ein-Prozent-Regel, wenn es ihnen zu umständlich ist, jede Privatfahrt mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Sie müssen dann monatlich ein Prozent des Brutto-Listenneupreises des Dienstwagens als steuerpflichtige Einnahme ansetzen und versteuern.

Da viele Unternehmen allerdings ihren Mitarbeitern lieber günstigere Jahreswagen zur Verfügung stellen, war es lange umstritten, ob auch in diesem Fall der Bruttolistenpreis des Neuwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen ist. Die Richter am Bundesfinanzhof bleiben bei ihrer Auffassung, dass die Ein-Prozent-Regel auch gilt, wenn der Firmenwagen gebraucht gekauft oder geleast wurde (VI R 51/11). Maßgeblich ist also immer der Preis des Neufahrzeugs. Die Richter halten das nicht für verfassungswidrig, denn der Arbeitnehmer könne ja auch jede Privatfahrt durch ein Fahrtenbuch nachweisen und dadurch die Pauschale vermeiden.

Schnellgericht: Aktuelle Entscheidungen kompakt

Selbstanzeige: Steuerberaterkosten nicht absetzen

Immer mehr Anleger, die bislang dem deutschen Fiskus Auslandskonten verschwiegen hatten, entscheiden sich für eine Selbstanzeige. Ohne Steuerberater ist die Aufarbeitung der Kapitaleinkünfte über maximal ein Jahrzehnt aber meist nicht machbar. Pro 100 000 Euro Vermögen zahlen Anleger mindestens 1500 Euro Honorar und für die Hilfe in besonders komplexen Fällen durchaus ein Vielfaches davon.

In den Jahren 2004 und 2005 gab es ein Amnestiegesetz, das damals schon viele Anleger nutzten, um Vermögen straf- und bußgeldfrei gegenüber dem Fiskus offenzulegen. Schmackhaft machten das damals niedrige pauschale Steuersätze. Um in deren Genuss zu kommen, musste die Nacherklärung richtig und vollständig sein. Steuerberater freuten sich über die Arbeit.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Steuerzahler für die damaligen Fälle die Beratungskosten bei ihrer Einkommensteuer nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehen dürfen (VIII R 29/10), obwohl bis 2005 Steuerberatungskosten eigentlich als Sonderausgaben abzugsfähig waren. Erst mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist der Abzug von Steuerberatungskosten für die Kapitalerträge wieder gestrichen worden. „Für die heutigen Fälle der Selbstanzeigen gilt durchgängig die heutige Regel, auch wenn die Selbstanzeige Zeiträume bis 2002 erfassen kann“, sagt Stephan Scherer, Fachanwalt für Steuerrecht bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Bei einem privaten Anleger dürfen die Steuerberatungskosten nicht nach unterschiedlichen Regelungen auf die jeweiligen Jahre verteilt werden. Entscheidend ist, was in dem Jahr gilt, in dem der Steuerberater bezahlt wird.

Autokauf: Klappern macht Angst

Beseitigen mehrere Reparaturen die Klappergeräusche am Unterboden einer 33 000 Euro teuren Karosse nicht, muss der Verkäufer sie zurücknehmen. Für die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main war das Auto mangelhaft, weil sich Insassen wegen der Geräusche unsicher fühlten. Der Käufer erhält nach fünf Jahren den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (3 U 18/12).

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