Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

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Neues zur doppelten Haushaltsführung, Werbungskosten und Zweitwohnung

So viel Ausbeutung ist erlaubt
Welche Arbeitszeiten sind pro Tag und Woche maximal erlaubt?In Deutschland gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es regelt unter anderem Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten – wobei Werktage Montag bis Samstag sind. Es gilt damit also eine 48-Stunden-Woche. „Die tägliche Arbeitszeit darf allerdings auf zehn Stunden erweitert werden, wenn es auf Sicht von sechs Monaten im Durchschnitt trotzdem bei acht Stunden pro Tag bleibt“, erklärt Marc Repey. Damit sollen beispielsweise saisonale Schwankungen oder vorübergehender erhöhter Arbeitsbedarf aufgefangen werden. Quelle: dpa
Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, aber nicht für Leitende Angestellte, Chefärzte und einige leitende Positionen des öffentlichen Dienstes. Arbeitnehmer unter 18 Jahren unterfallen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sonderregelungen gibt es zudem für Besatzungsmitglieder von Schiffen und Luftfahrzeugen. In Kirchen oder Religionsgemeinschaften gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Quelle: dpa
Was gilt für leitende Angestellte?Leitende Angestellte dürfen grundsätzlich länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten, allerdings muss der Arbeitgeber auch bei ihnen den Arbeitsschutz und die gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter beachten. Auch sie müssen also Ruhepausen und Regenerationszeiten bekommen. Quelle: dpa
Können Ausnahmen bei der Arbeitszeit vereinbart werden?Wenn sie in Tarifverträgen vereinbart werden, erlaubt das Arbeitszeitgesetz viele Ausnahmen. „So kann beispielsweise in Krankenhäusern die wöchentliche Arbeitszeit erheblich erhöht werden, wenn Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste anfallen“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann kann der Ausgleichszeitraum, in dem die durchschnittliche Arbeitszeit errechnet wird, von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Zudem können die Ruhezeiten verkürzt werden. Erklärt sich der Klinikmitarbeiter einverstanden, darf er auch ganz ohne Ausgleichszeitraum regelmäßig mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. „Das muss allerdings im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag vereinbart sein, außerdem muss der Arbeitgeber trotzdem sicherstellen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet wird“, so Repey. Maximal sind dann 60 Stunden pro Woche als Arbeitszeit möglich. Quelle: AP
Gibt es bei den Arbeitszeiten Sonderregelungen für Praktikanten?„Wird der Praktikant wie ein Arbeitnehmer beschäftigt, also gegen Vergütung und ist er auch arbeitszeitmäßig wie ein Arbeitnehmer eingebunden, darf man davon ausgehen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht“, sagt Repey. Dann gilt das Arbeitszeitgesetz mit seinen Beschränkungen – 48 Stunden pro Woche, durchschnittlich acht Stunden pro Tag. Drei Tage durcharbeiten wäre demnach also verboten. „Aber auch wer nicht Arbeitnehmer, sondern sozusagen echter Praktikant ist, dessen Gesundheit muss von den Unternehmen geschützt werden“, so der Anwalt. „Da das Arbeitszeitgesetz genau diesem Schutz dient, dürfte jeder Betrieb gut beraten sein, sich in allen Praktikantenverhältnissen am Arbeitszeitgesetz zu orientieren.“ Quelle: dpa
Sind Minderjährige noch besser geschützt?Für Personen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach dürfen Jugendliche maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, normalerweise auch nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Quelle: dpa
Wann darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen?„Der Arbeitgeber darf sie nicht einfach anordnen“, sagt Marc Repey. Die Pflicht, Überstunden zu leisten, muss im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein. Wie viele Überstunden es sein dürfen, richtet sich nach der vom Arbeitnehmer abzuleistenden Wochenarbeitszeit. Die Höchstgrenze für die erlaubte Wochenarbeitszeit liegt auch inklusive Mehrarbeit bei grundsätzlich 48 Stunden pro Woche. Quelle: dpa

Doppelte Haushaltsführung: Zeitersparnis ist entscheidend

Ein Professor wollte für die Jahre 2010 und 2011 Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung absetzen. Seinen Hauptwohnsitz mit seiner Ehepartnerin hatte er in der Stadt A, seinen Zweitwohnsitz in der Gemeinde B. Sein Lehrstuhl befand sich jedoch in der Stadt C. Der Wissenschaftler begründete seinen Zweitwohnsitz in B damit, dass die Gemeinde über eine große Fachbibliothek verfüge, die er für seine wissenschaftliche Arbeit häufig nutzen müsse. Seine Forschung bestehe zum Großteil aus Literaturstudium, so der Professor. Für den Weg von seinem Zweitwohnsitz zur Universität benötige er mit dem Auto etwa 50 Minuten. Um von seinem Hauptwohnsitz zur Arbeit zu fahren, wäre er dagegen pro Strecke etwa zwei Stunden unterwegs. Sein Zweitwohnsitz sei mit 83 Kilometern aber noch zu weit weg von seinem Arbeitsplatz, um Werbungskosten in Anspruch zu nehmen, so das Finanzamt. Der Professor klagte gegen den Bescheid. Schließlich spare er durch den Zweitwohnsitz gut zwei Stunden Fahrt pro Tag. Das Finanzgericht Münster entschied, dass Pendler auch dann Anspruch auf Werbungskosten hätten, wenn der Zweitwohnsitz nicht innerhalb der Gemeindegrenzen des Arbeitsortes liege (3 K 4315/12 E). Im vorliegenden Fall werde der Weg zur Arbeit so stark verkürzt, dass der Dozent seinen Lehrplan einhalten könne. Wenn er dagegen jeden Tag von seinem Hauptwohnsitz zur Universität fahren müsste, seien für jede Strecke etwa zwei Stunden zu veranschlagen. Dieser Zeitaufwand sei für eine regelmäßige Arbeit nicht zumutbar. Zudem verschaffe ihm der Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe der von ihm genutzten Bibliothek einen entscheidenden Vorteil für seine Arbeit.

Schnellgericht: Aktuelle Urteile kompakt

Grundbuch: Erben dürfen vorpreschen

Ein Mitglied einer Erbengemeinschaft wollte sich als Teileigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eintragen lassen. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag des Erben ab, weil das Verfahren der Testamentsvollstreckung nicht abgeschlossen sei. Nur der Testamentsvollstrecker habe das Recht, Einträge ins Grundbuch vornehmen zu lassen. Gegen den Bescheid des Grundbuchamts klagte der Erbe – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte klar, dass es während einer Testamentsvollstreckung zwar unzulässig sei, dass Erben über einzelne Vermögensteile verfügen könnten (8 W 173/12, 8 W 279/12). Wenn sich jedoch ein Erbe als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lasse, handelt es sich lediglich um eine Formalität. Das Eigentum an der Immobilie sei bereits Kraft gesetzlicher Erbfolge übergegangen. Die Rechte des Testamentvollstreckers würden nicht beeinträchtigt.

Zweitwohnung: Steuer ist angemessen

Die Eigentümerin einer 146 Quadratmeter großen Zweitwohnung in Baden-Baden sollte 3388 Euro Steuern pro Jahr zahlen. Sie klagte gegen den Steuerbescheid. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe, dass die Zweitwohnungsteuer angemessen sei, weil sie sich an der Höhe der Miete orientiert, die sich mit einer vergleichbaren Wohnung erzielen ließe (2 S 2116/12).

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