Doppelte Haushaltsführung: Zeitersparnis ist entscheidend
Ein Professor wollte für die Jahre 2010 und 2011 Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung absetzen. Seinen Hauptwohnsitz mit seiner Ehepartnerin hatte er in der Stadt A, seinen Zweitwohnsitz in der Gemeinde B. Sein Lehrstuhl befand sich jedoch in der Stadt C. Der Wissenschaftler begründete seinen Zweitwohnsitz in B damit, dass die Gemeinde über eine große Fachbibliothek verfüge, die er für seine wissenschaftliche Arbeit häufig nutzen müsse. Seine Forschung bestehe zum Großteil aus Literaturstudium, so der Professor. Für den Weg von seinem Zweitwohnsitz zur Universität benötige er mit dem Auto etwa 50 Minuten. Um von seinem Hauptwohnsitz zur Arbeit zu fahren, wäre er dagegen pro Strecke etwa zwei Stunden unterwegs. Sein Zweitwohnsitz sei mit 83 Kilometern aber noch zu weit weg von seinem Arbeitsplatz, um Werbungskosten in Anspruch zu nehmen, so das Finanzamt. Der Professor klagte gegen den Bescheid. Schließlich spare er durch den Zweitwohnsitz gut zwei Stunden Fahrt pro Tag. Das Finanzgericht Münster entschied, dass Pendler auch dann Anspruch auf Werbungskosten hätten, wenn der Zweitwohnsitz nicht innerhalb der Gemeindegrenzen des Arbeitsortes liege (3 K 4315/12 E). Im vorliegenden Fall werde der Weg zur Arbeit so stark verkürzt, dass der Dozent seinen Lehrplan einhalten könne. Wenn er dagegen jeden Tag von seinem Hauptwohnsitz zur Universität fahren müsste, seien für jede Strecke etwa zwei Stunden zu veranschlagen. Dieser Zeitaufwand sei für eine regelmäßige Arbeit nicht zumutbar. Zudem verschaffe ihm der Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe der von ihm genutzten Bibliothek einen entscheidenden Vorteil für seine Arbeit.
Schnellgericht: Aktuelle Urteile kompakt
Nicht immer liegt das Glück der Erde auf dem Rücken der Pferde. Manch Reitersmann beendet den Ausritt vor Gericht.
Nennt ein Erblasser im Testament einen Ersatzerben, der erben soll, wenn der eigentliche Erbe schon vorher verstorben ist, greift diese Klausel auch nur in diesem Fall. Lebt der eingesetzte Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls noch, verstirbt dann aber wenige Jahre später, hat die Klausel keine Relevanz mehr (Oberlandesgericht Hamm, 15 W 88/13).
Krankengeld einer gesetzlichen Kasse darf steuerlich anders behandelt werden als Krankengeld eines privaten Versicherers. Das Krankengeld selbst ist in beiden Fällen steuerfrei. Trägt eine gesetzliche Kasse die Leistung, wird sie bei der Berechnung des Steuersatzes auf das übrige Einkommen aber berücksichtigt. Krankengeld aus einer privaten Police bleibt unberücksichtigt. Das sei keine Willkür, entschied das Finanzgericht Köln (6 K 3506/10). Die Revision beim Bundesfinanzhof läuft (III R 36/13).
Grundbuch: Erben dürfen vorpreschen
Ein Mitglied einer Erbengemeinschaft wollte sich als Teileigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eintragen lassen. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag des Erben ab, weil das Verfahren der Testamentsvollstreckung nicht abgeschlossen sei. Nur der Testamentsvollstrecker habe das Recht, Einträge ins Grundbuch vornehmen zu lassen. Gegen den Bescheid des Grundbuchamts klagte der Erbe – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte klar, dass es während einer Testamentsvollstreckung zwar unzulässig sei, dass Erben über einzelne Vermögensteile verfügen könnten (8 W 173/12, 8 W 279/12). Wenn sich jedoch ein Erbe als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lasse, handelt es sich lediglich um eine Formalität. Das Eigentum an der Immobilie sei bereits Kraft gesetzlicher Erbfolge übergegangen. Die Rechte des Testamentvollstreckers würden nicht beeinträchtigt.
Zweitwohnung: Steuer ist angemessen
Die Eigentümerin einer 146 Quadratmeter großen Zweitwohnung in Baden-Baden sollte 3388 Euro Steuern pro Jahr zahlen. Sie klagte gegen den Steuerbescheid. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe, dass die Zweitwohnungsteuer angemessen sei, weil sie sich an der Höhe der Miete orientiert, die sich mit einer vergleichbaren Wohnung erzielen ließe (2 S 2116/12).