
Ökostrom-Umlage: Vertrauensschutz gilt
Die Förderung laufender Solaranlagen zu kürzen könnte verfassungswidrig sein.
Bundesumweltminister Peter Altmaier will die Förderung erneuerbarer Energien über den Strompreis verringern. Geplant ist, die Ökostrom-Umlage von derzeit 5,28 Cent je Kilowattstunde bis Ende 2014 festzuschreiben. Dafür will Altmaier unter anderem die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen zeitweise aussetzen. Die Förderregeln für neue Anlagen zu ändern ist rechtlich unbedenklich. Anders sieht es jedoch bei bereits bestehenden Anlagen aus. Deren Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgeschrieben. Dies gilt auch für private Solaranlagen, die sich Hauseigentümer aufs Dach geschraubt haben. „Deren Förderung nachträglich zu kürzen wäre verfassungswidrig, da für die Betreiber Bestandsschutz gilt“, sagt Anwalt Thomas Binder aus Freiburg.
Tarifoption für Stromkunden und was sie bringen
Berechnungsbeispiel
Da sich die Ergebnisse je nach Postleitzahlengebiet stark unterscheiden, haben wir einen Musterfall vergleichen. Die Zahlen beziehen sich auf einen Berliner Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden (kWh). Das entspricht etwa dem Durchschnittsverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.
Quelle: toptarif.de; Stand: 19. Juli 2012Grundversorgung
Wer gar nichts unternimmt oder dessen Anbieterwechsel scheitert, landet als Stromkunden beim regionalen Grundversorger in dessen Standardtarif. Dieser ist also die Vergleichsgröße für alle Angebote der Wettbewerber. (Ersparnis in Klammern)
Grundversorgungstarif, 3500 kWh, Berlin: 918,84 EuroDie Grundversorger bieten aber auf Wunsch auch günstigere Tarife:
- günstigster Tarif des Grundversorgers: 884,80 Euro (34,04 Euro)
- günstigster Tarif mit Bonus: 814,80 Euro (104,04 Euro)
Günstigstes Wettbewerbsangebot
Jenseits des Grundversorgers finden Stromkunden in der Regel deutlich günstigere Tarife.
günstigstes Angebot ohne Bonus, ohne Vorkasse: 783,01 Euro (135,83 Euro)
Mit Bonus
günstigster Tarif mit Bonus: 666,86 Euro
Mit Vorkasse
günstigster Tarif mit Vorkasse: 471,08 Euro
Mit Bonus und mit Vorkasse
günstigster Tarif mit Bonus und Vorkasse: 371,38 Euro
Preisgarantie
Für die Preisgarantie ist ein Aufpreis fällig. Verglichen mit dem günstigsten Angebot aus dem Wettbewerb und ohne Zusatzmerkmale wie Bonus oder Vorkasse zahlt der Kunde dafür 40,41 Euro mehr (823,42 Euro).
günstigster Tarif mit Preisgarantie und Bonus: 666,86 Euro
Altmaier plant laut Konzept eine „geringe und vertretbare Vergütungskürzung“ für bestehende Anlagen. Sie solle zudem befristet sein. Altmaier rechnet mit einer Einsparung von 300 Millionen Euro. Ob eine solche Neuregelung tatsächlich Gesetz wird, sei noch völlig offen, so Anwalt Binder. Das Verfassungsgericht müsse die Interessen beider Parteien abwägen und prüfen, ob es verhältnismäßig wäre, die Förderbedingungen nachträglich zu ändern. Er gehe davon aus, dass eine gekürzte Förderung für Altanlagen vor Gericht keinen Bestand habe werde. Anderenfalls könne der Staat jederzeit einmal gemachte Zusagen zurückziehen. Künftige Projekte ließen sich kaum noch planen, da ihnen ständig drohen würde, unwirtschaftlich zu werden.
Recht einfach: Urteile zu Tankstellen
Lackschaden
Ein Autofahrer aus Hessen zapfte an einer Autobahntankstelle Super. Kaum hatte er den Einfüllstutzen in die Tanköffnung eingeführt, löste sich der benachbarte Dieselzapfhahn aus der Säule und knallte auf die Karosserie seines Autos. Den Lackschaden wollte der Kunde vom Inhaber der Tankstelle ersetzt haben. Der Fall ging vor Gericht. Dort sagte der Geschädigte aus, vor ihm habe ein Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen Diesel getankt. Die Richter wiesen die Klage ab. Der Geschädigte, so das Gericht, habe nicht behauptet, dass die Zapfsäule defekt oder mangelhaft gewartet gewesen sei. Für einen Fehlgriff vorheriger Kunden sei der Tankstellenbetreiber nicht verantwortlich (Landgericht Limburg, 3 S 159/11).
Fehlgriff
In Westfalen verwechselte ein Mann an der Spritsäule Diesel mit Super. Für den anschließenden Motorschaden machte der Pechvogel die Tanke verantwortlich: Die verschiedenen Kraftstoffe seien „untypisch angeordnet“ gewesen. Fazit der Richter: Einen Anspruch, an der Tankstelle „blind“ zugreifen zu dürfen, gibt es nicht (Oberlandesgericht Hamm, 2 U 155/08).
Benzinklau
Ein Autofahrer tankte Superbenzin. An der Kasse zahlte der Kunde wenig später dann nur eine Tafel Schokolade. Der geprellte Eigentümer beauftragte einen Privatdetektiv, um den Autofahrer aufzustöbern. Die Richter entschieden, der Zechpreller müsse sowohl für das geklaute Benzin als auch für die Kosten des Detektivs aufkommen (Bundesgerichtshof, VIII ZR 171/10).
Aktienoptionen: Früher besteuern
Arbeitgeber teilen Führungskräften häufig Aktienoptionen zu, also das Recht, später Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Diese Aktienoptionen sind steuerpflichtiger Lohn, wenn der Arbeitnehmer die Option nutzt, also Aktien kauft, oder die Option weiterveräußert. Ein Manager hatte seine Aktienoptionen an eine GmbH verkauft, die ihm selbst gehörte. Später zog die GmbH das Optionsrecht und kaufte Aktien. Manager und Finanzamt stritten sich, wann die Aktienoptionen als Arbeitslohn zu besteuern sind. Das Finanzamt bestand darauf, bei der Steuer den Wert anzusetzen, der galt, als die GmbH die Aktien kaufte. Dagegen klagte der Manager, weil seiner Meinung nach die Steuer schon beim Verkauf an die GmbH fällig gewesen wäre. Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert der Aktienoptionen niedriger als beim späteren Aktienkauf der GmbH. Der Bundesfinanzhof entschied zugunsten des Arbeitnehmers (VI R 90/10). Die Höhe der Steuer richte sich nach dem Wert der Aktienoptionen am Tag des Verkaufs an die GmbH, so die Richter. Optionen auf eine eigene GmbH zu übertragen sei nicht rechtsmissbräuchlich.
- Seite 1: Steuern und Recht kompakt
- Seite 2: Neues zu Immobilienfonds, Kindergeld und Flugverspätungen























