Aktuelle Entscheidungen Steuern und Recht kompakt

Mietverträge zwischen Angehörigen müssen vorsichtig formuliert werden, damit Steuervorteile gewährt werden können. Außerdem gibt es Neues zu Stiftungen, Firmenwagen und Steuerselbstanzeige.

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Mietvertrag Quelle: dpa

Angehörigen-Mietvertrag: Vorsichtig formulieren

Bei Mietverträgen zwischen Angehörigen suchen Finanzbeamte gern nach Anknüpfungspunkten, um Steuervorteile zu streichen. Regelmäßig gelingt ihnen das, wenn die Verwandten von Standardmietverträgen abweichen und Bedingungen vereinbaren, die unter Fremden nicht üblich sind. Es half einem Vermieter, der die Tücken dieser Verträge offenbar schon kannte, nicht, dass er hinter die Höhe der Miete in Klammern den Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt“ setzte. Für die Finanzbeamten und die Richter am Bundesfinanzhof war die Klausel ein klarer Hinweis darauf, dass die Miete nicht eindeutig feststeht, der Vermieter sie jederzeit bei Problemen mit dem Finanzamt erhöhen könnte und sich ein fremder Mieter auf die Klausel deshalb nicht einlassen würde. Dem Vermieter wurde die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Verlusten verweigert (IX R 18/11).

Zuhause rechtlich auf der sicheren Seite
Altglascontainer im WohngebietAltglascontainer dürfen in einem Wohngebiet aufgestellt werden. Die Anwohner müssen die mit der Nutzung verbundenen Geräusche hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht durchweg verhindern lässt, dass die Container außerhalb der üblichen Einwurfzeiten genutzt werden, etwa in der Nacht. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass ein abseits der Wohnbebauung gelegener Standort zur illegalen Müllablagerung einlade. (VG Aachen, Az.: 6 K 2346/09) Quelle: dpa
Kein Protokoll bei MietminderungEin Mieter muss für eine Mietminderung nur einen konkreten Sachmangel vortragen, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen, etwa durch Lärm oder Schmutz, ist die Vorlage eines „Protokolls“ nicht erforderlich. Es reicht eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Defizit es sich handelt. (BGH, Az.: VIII ZR 155/11) Quelle: dpa
Streupflicht auf den Nachbarn übertragenFährt ein Grundstückseigentümer in den Urlaub, so kann er seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen. Er muss seinen Urlaub auch nicht unterbrechen, um dies zu kontrollieren, wenn der Nachbar in der Vergangenheit zuverlässig geräumt und gestreut hat. (OLG Schleswig Holstein, Az.: 11 U 137/11) Quelle: dpa
Gartenabfälle gelten als MüllWer die bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle in Wald und Flur entsorgt, handelt illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld. Denn Grün- und Rasenschnitt gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, weil der Nährstoffhaushalt gestört wird. Erlaubt sind von März bis September lediglich Pflegeschnitte, zum Beispiel um Verkehrssicherheit von Wegen zu gewährleisten. Quelle: dpa
Kein Verzug der MietzahlungDer Mieter kommt mit der Mietzahlung an den neuen Besitzer seiner Wohnung nicht in Verzug, solange weder Käufer noch Verkäufer ihm den Eigentumerwechsel nachgewiesen haben. Der Käufer kann den Mietvertrag deshalb auch nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. (AG Gelsenkirchen, Az.: 3a C 299/11) Quelle: dpa
Umweg zur MülltonneVersperrt ein Nachbar einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, ist das noch kein hinreichender Grund für eine einstweilige Verfügung. Dies gilt zumindest, wenn der Zugang über einen anderen – auch beschwerlicheren – Weg möglich ist (AG München, Az.: 133 C 2128/12). Quelle: dpa
Keine Erhöhung bei falscher AbrechnungEine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nicht rechtens, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Die Richter argumentierten, dass der Vermieter sonst aus seiner eigenen Pflichtverletzung einen Vorteil ziehen könnte. (BGH, Az.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11) Quelle: dpa

Stiftungen: Dankeschön per Gesetz

Über 19.500 rechtsfähige Stiftungen und noch einige Zehntausend kleinere Stiftungen, bei denen ein Treuhänder die Verwaltung übernimmt, gibt es in Deutschland. Weil diese den Staat mitunter finanziell entlasten, wurden sie mit neuen gesetzlichen Regeln gestärkt. Erstmals kann eine Stiftung selbst eine Tochterstiftung errichten und darf nicht mehr nur eine Aktiengesellschaft gründen. Das wurde vor allem von Universitäten gewünscht. Sie hoffen, dass große Stiftungen so eigene Stiftungsprofessuren unterstützen. „Die neue Stiftung muss allerdings dieselben steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und darf auch keine weitere Stiftung errichten“, sagt Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.

Stiftungen sind, im Gegensatz zu einmaligen Spenden, auf ewig angelegt. Jetzt lässt das Gesetz aber auch sogenannte Verbrauchsstiftungen zu, deren Vermögen verzehrt werden kann, sofern die Stiftung mindestens zehn Jahre besteht.

Recht einfach: Urteile zu Kreisverkehr

Interessant ist das Stiften, weil Einzahlungen keiner Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegen. Zudem können sie bis zu einem Freibetrag von zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Für Verbrauchsstiftungen gilt dieser erhöhte Sonderausgabenabzug allerdings nicht. Wer an sie stiftet, kann maximal Einzahlungen in Höhe von 20 Prozent seiner gesamten Einkünfte als Sonderausgaben abziehen.

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