Grunderwerbssteuer/Internetanschlüsse/Umzugskosten

Grunderwerbssteuer: Lebenspartner und Ehegatten zahlen nicht
Dass sich 13 CDU-Abgeordnete im Bundestag für die steuerliche Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehen einsetzen wollen, überrascht nicht. Denn nahezu wöchentlich kommen derzeit vom Bundesverfassungsgericht Urteile, die eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen für verfassungswidrig erklären.
In der vergangenen Woche haben die Richter am Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gleich den Zeitplan für Änderungen mitgeliefert. Bis zum 31. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber Zeit, um eine für verfassungswidrig erklärte Ungleichbehandlung im Grunderwerbsteuerrecht abzuschaffen (1 BvL 16/11).
Schnellgericht: Aktuelle Urteile kompakt
Zuschlag für alle Beamtenpaare
Eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen beim Familienzuschlag auf die Beamtenbesoldung nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden (Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1397/09).
Sex ist gewerbesteuerpflichtig
Selbstständige Prostituierte müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn sie ihre Dienstleistungen in eigens dafür angemieteten Räumen erbringen (Bundesfinanzhof, III R 30/10).
Mehr Informationen für Telefon-Kunden
Festnetztelefon-Anbieter müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass ihr Tarif nicht die Möglichkeit bietet, über eine zusätzliche Vorwahl von Anruf zu Anruf den Netzbetreiber zu wechseln (Call by Call). Dies gelte auch bei Pauschaltarifen (Flatrate), bei denen keine Minuten abgerechnet werden, sondern der Kunde stattdessen einen festen Monatsbeitrag zahlt (Bundesgerichtshof, I ZR 178/10).
Kündigungen bei Schlecker unwirksam
Ein Teil der betriebsbedingten Kündigungen des Insolvenzverwalters bei der Drogeriekette Schlecker ist unwirksam. Der Insolvenzverwalter habe keine hinreichenden Auskünfte über die Sozialauswahl bei den Kündigungen der Mitarbeiter gegeben (Arbeitsgericht Stuttgart, 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12, 16 Ca 3035/12).
Zwar sind Lebenspartner den Ehegatten bei Erbschaftsteuerfreibeträgen und auch bei der Grunderwerbsteuer bereits seit 2010 gleichgestellt. Allerdings sollte die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes nur für Immobiliengeschäfte nach dem 13. Dezember 2010 gelten. Seitdem können die Partner ebenso wie Ehepaare Immobilien untereinander übertragen, ohne das Grunderwerbsteuer anfällt. Auch im Fall einer Grundstücks- und Immobilienübertragung nach einer Scheidung, sind sie von der Steuer befreit.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht fordern den Gesetzgeber jetzt auf, auch für ältere Fälle, die es seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 gegeben hat, eine Neuregelung zu finden, die dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes entspricht.
Mit ihren Begründungen tasten sich die Richter schon an eine Entscheidung zum Ehegattensplitting heran, gegen das mehrere Verfassungsbeschwerden laufen (unter anderem 2 BvR 909/06).
Renitenter Router kostet
Gibt es einen Hinweis auf einen Missbrauch seines Internet-Anschlusses, muss ein Online-Nutzer schnell dagegen vorgehen. Ansonsten bleibt er auf hohen Rechnungen sitzen. Einer Kundin hatte ihr Provider sieben Monate statt nur 19,79 Euro bis zu 653 Euro vom Konto abgebucht.
Sie hatte sich für einen Tarif entschieden, der eine Pauschale für 40 Stunden Internet im Monat inklusive Sicherheitspakete umfasste. Für längere Internet-Nutzung musste sie zeitabhängig zahlen. Jahrelang kam die Kundin mit den 19,79 Euro aus. Dann hatte der von ihr eingesetzte Router 24 Stunden am Tag eine Verbindung zum Internet hergestellt. Der Provider unterbrach zwar automatisch die Verbindung täglich, doch sie baute sich danach wieder auf. Der Provider müsse Kunden bei ungewöhnlicher Nutzung zwar warnen, so die Richter am Bundesgerichtshof, dann ist aber der Kunde zuständig (III ZR 71/12).
Ohne fiktive Miete
Zieht ein Immobilieneigentümer berufsbedingt um, darf er ein Jahr lang die Kosten, die für seine zuvor selbst bewohnte Immobilie tatsächlich angefallen sind, als Werbungskosten ansetzen. Einen fiktiven Mietausfall erkennt die Finanzverwaltung dabei nicht an. Der Werbungskostenabzug setze voraus, dass der Steuerzahler mit Kosten belastet wurde (Bundesfinanzhof, VI R 25/10 ).
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