Aktuelle Rechtsprechung Steuern und Recht kompakt

Seite 2/2

Neues zu Aktien-Clubs, Steuern auf Veräußerungsgewinne und zum Autokauf

Wo Deutsche investieren – und wovor sie sich fürchten
Die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Euro-Zone und die Probleme rund um Griechenland haben bei den deutschen Sparern ihre Spuren hinterlassen. Bei der Geldanlage sind die Deutschen heute deutlich vorsichtiger gestimmt, als zu Beginn der Finanzkrise. Das ist das Ergebnis des fünften Schroders Investmentbarometers. Auf den folgenden Seiten zeigen wir, wo die Deutschen ihr Geld heute investieren - und wovor sie sich fürchten.Quelle: Schroders Investment Management GmbH Quelle: REUTERS
EuropaDie Untergangspropheten für den Euro haben ganze Arbeit geleistet. Mittlerweile sehen 40 Prozent der deutschen Anleger Europa als die Region mit dem höchsten Risiko. Damit liegt der europäische Staatenverbund vor allen übrigen Regionen und Ländern. Die gestiegene Risikoaversion macht sich auch bei der Geldanlage der Deutschen bemerkbar. Im Vergleich zum Vorjahr wurden Investitionen in Europa um 15 Prozent zurückgefahren. Als sicher sehen die Deutschen im Moment nur ihr eigenes Heimatland. Gerade einmal 3 Prozent der deutschen Sparer würden ihr Geld nicht in der Bundesrepublik investieren. Quelle: dapd
ImmobilienImmobilien gelten momentan als einer der sichersten Anlagen. In den europäischen Metropolen überteigt die Nachfrage oftmals das Angebot. Dadurch klettern die Preise seit Jahren auf immer neue Rekordwerte. Auch für viele deutsche Anleger sind trotz der Krise Immobilien der Fels in der Brandung. 32 Prozent halten europäische Immobilien für besonders sicher. Quelle: dpa
AktienmärkteDas ständige Auf und Ab an den europäischen Aktienmärkten hielt viele deutsche Anleger in den letzten Jahren von einem Investment ab. Gerade einmal jeder fünfte Kleinanleger investierte sein Erspartes in Aktien. Trotzdem werden europäische Aktien von 21 Prozent der Befragten als sicher eingestuft. Quelle: dapd
DeutschlandDie Vorliebe für Deutschland als Anlageregion ist mit der Sorge um die Euro-Zone gestiegen. Mittlerweile investieren mehr als 80 Prozent der Befragten den größten Teil ihres Geldes in der Bundesrepublik. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von neun Prozent. Dagegen sehen die Deutschen internationale Anlagen als zu risikoreich. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Befragten gab an, keine Inventionen im Ausland tätigen zu wollen. Das sind zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Quelle: dpa
AsienDie asiatischen Länder mussten sich im letzten Jahr mit einem geringeren Wachstum zufrieden geben. Trotzdem sehen 46 Prozent der deutschen Anleger die Region als Wachstumsmarkt von morgen an. Das heißt aber nicht, dass sie dort auch tatsächlich investieren. Der Anteil der Anleger, die in der Region (ohne China und Japan) investiert sind, schrumpfte von fünf auf ein Prozent. Quelle: dapd
ChinaKnapp 20 Prozent der deutschen Privatanleger halten eine Investition in China für sinnvoll. Die Zahl der in China investierten Anleger halbierte sich dennoch im vergangenen Jahr von vier auf zwei Prozent. Quelle: AP

Aktien-Club: Vermögensverwalter soll zahlen

Ein Anleger trat 2006 einem Aktien-Club bei. Er zahlte in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 40.900 Euro auf das Treuhandkonto des Aktien-Clubs. Insgesamt verwaltete der Aktien-Club fünf Millionen Euro. Das Aufsichtsamt BaFin beanstandete im Mai 2007 das Anlagekonzept des Aktien-Clubs als unerlaubtes Bankgeschäft und forderte den Geschäftsführer auf, das Konto aufzulösen und das Guthaben an die Anleger auszuzahlen. Von den eingezahlten 40.900 Euro des Klägers waren noch 39.272 Euro übrig. Den Rest klagte der Anleger bei den beiden Geschäftsführern des Aktien-Clubs sowie einem professionellen Vermögensverwalter ein, der das Geld des Clubs anlegte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass auch der Vermögensverwalter für entstandene Vermögensschäden haften müsse (17 U 93/12). Er hätte den Treuhandvertrag der Geschäftsführer mit den Gesellschaftern des Aktien-Clubs prüfen müssen, so die Richter.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Der Vermögensverwalter müsse sich zurechnen lassen, dass einer der Geschäftsführer des Aktien-Clubs bei ihm beschäftigt war. Der Vermögensverwalter hätte demnach den Inhalt des Treuhandvertrags kennen müssen. Aus den Klauseln des Vertrages ergebe sich eindeutig, dass der Aktien-Club gewerbsmäßig Geld zur Kapitalanlage eingesammelt habe. Das Vermögen auf dem Treuhandkonto sei rechtlich nicht mehr den Gesellschaftern zuzuordnen gewesen. Der Aktien-Club, vertreten durch seine Geschäftsführer, habe damit erlaubnispflichtige Geldgeschäfte für Fremde betrieben. Laut Treuhandvertrag hätte der Vermögensverwalter die Anleger vor den rechtlichen Konsequenzen eines unerlaubten Bankgeschäfts schützen müssen.

Preisentwicklung bei Wohnimmobilien seit der Eurokrise

Steuer auf Veräußerungsgewinne: Ein Prozent Anteil reicht aus

Anleger, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre einen Anteil von mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, müssen den Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Satz versteuern (Bundesfinanzhof, IX R 36/11). Bis 2001 lag das Limit bei zehn Prozent. Betroffen sind sowohl Großaktionäre als auch Teilhaber einer GmbH oder Kommanditgesellschaft. Die Richter entschieden, dass es nicht verfassungswidrig sei, wenn der Gesetzgeber die steuerlich relevante Grenze heruntersetze. Es sei ebenfalls nicht zu beanstanden, dass das Finanzamt bereits nach den neuen Regeln besteuere, wenn das Gesetz zwar verkündet, aber noch nicht wirksam sei. Von dem Urteil unberührt ist die Abgeltungsteuer, die bei Anteilen von weniger als einem Prozent am Unternehmen greift. Der Steuersatz beträgt dabei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Montagsauto: Gekauft ist gekauft

Hat ein gekauftes Auto Mängel, muss der Käufer dem Verkäufer das Recht auf Mängelbeseitigung einräumen. Ein Wohnmobilkäufer wollte angesichts von über 20 Mängeln aber sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Er habe ein „Montagsauto“ gekauft. Die Richter widersprachen. Nur bei erheblichen Mängeln sei das denkbar. Die hätte es nicht gegeben (Bundesgerichtshof, VIII ZR 140/12).

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%