Aktien-Club: Vermögensverwalter soll zahlen
Ein Anleger trat 2006 einem Aktien-Club bei. Er zahlte in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 40.900 Euro auf das Treuhandkonto des Aktien-Clubs. Insgesamt verwaltete der Aktien-Club fünf Millionen Euro. Das Aufsichtsamt BaFin beanstandete im Mai 2007 das Anlagekonzept des Aktien-Clubs als unerlaubtes Bankgeschäft und forderte den Geschäftsführer auf, das Konto aufzulösen und das Guthaben an die Anleger auszuzahlen. Von den eingezahlten 40.900 Euro des Klägers waren noch 39.272 Euro übrig. Den Rest klagte der Anleger bei den beiden Geschäftsführern des Aktien-Clubs sowie einem professionellen Vermögensverwalter ein, der das Geld des Clubs anlegte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass auch der Vermögensverwalter für entstandene Vermögensschäden haften müsse (17 U 93/12). Er hätte den Treuhandvertrag der Geschäftsführer mit den Gesellschaftern des Aktien-Clubs prüfen müssen, so die Richter.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Der Vermögensverwalter müsse sich zurechnen lassen, dass einer der Geschäftsführer des Aktien-Clubs bei ihm beschäftigt war. Der Vermögensverwalter hätte demnach den Inhalt des Treuhandvertrags kennen müssen. Aus den Klauseln des Vertrages ergebe sich eindeutig, dass der Aktien-Club gewerbsmäßig Geld zur Kapitalanlage eingesammelt habe. Das Vermögen auf dem Treuhandkonto sei rechtlich nicht mehr den Gesellschaftern zuzuordnen gewesen. Der Aktien-Club, vertreten durch seine Geschäftsführer, habe damit erlaubnispflichtige Geldgeschäfte für Fremde betrieben. Laut Treuhandvertrag hätte der Vermögensverwalter die Anleger vor den rechtlichen Konsequenzen eines unerlaubten Bankgeschäfts schützen müssen.
Preisentwicklung bei Wohnimmobilien seit der Eurokrise
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1899 Euro*
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 24 Prozent
* Kriterien: Durchschnittsimmobilie, 30 Jahre alt, gepflegter Zustand
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1180 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 10 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1252 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 1 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1692 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 19 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 2237 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 21 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1718 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 15 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1243 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 0 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 2427 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 17 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 2625 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 28 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 2464 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 30 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1479 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 16 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1506 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 16 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1994 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 17 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1426 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 7 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 889 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 8 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1805 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 8 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1788 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 13 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 3692 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 33 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 1827 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 22 Prozent
Preis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2012: 2346 Euro
Veränderung seit dem zweiten Quartal 2009: + 15 Prozent
Steuer auf Veräußerungsgewinne: Ein Prozent Anteil reicht aus
Anleger, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre einen Anteil von mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, müssen den Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Satz versteuern (Bundesfinanzhof, IX R 36/11). Bis 2001 lag das Limit bei zehn Prozent. Betroffen sind sowohl Großaktionäre als auch Teilhaber einer GmbH oder Kommanditgesellschaft. Die Richter entschieden, dass es nicht verfassungswidrig sei, wenn der Gesetzgeber die steuerlich relevante Grenze heruntersetze. Es sei ebenfalls nicht zu beanstanden, dass das Finanzamt bereits nach den neuen Regeln besteuere, wenn das Gesetz zwar verkündet, aber noch nicht wirksam sei. Von dem Urteil unberührt ist die Abgeltungsteuer, die bei Anteilen von weniger als einem Prozent am Unternehmen greift. Der Steuersatz beträgt dabei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Montagsauto: Gekauft ist gekauft
Hat ein gekauftes Auto Mängel, muss der Käufer dem Verkäufer das Recht auf Mängelbeseitigung einräumen. Ein Wohnmobilkäufer wollte angesichts von über 20 Mängeln aber sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Er habe ein „Montagsauto“ gekauft. Die Richter widersprachen. Nur bei erheblichen Mängeln sei das denkbar. Die hätte es nicht gegeben (Bundesgerichtshof, VIII ZR 140/12).