Bild: dapdAllianz
Die Allianz verfügt in Deutschland über die bekannteste Marke im Versicherungssektor. 2010 hat die Gruppe weltweit 5,2 Milliarden Euro verdient und Einnahmen von mehr als 100 Milliarden Euro erzielt. Neben dem Versicherungsgeschäft ist das Management großer Vermögen das zweite Standbein des Konzerns geworden. Mit Pimco besitzt die Allianz den am stärksten beachteten Anleihenmanager.
Quelle: Handelsblatt
Bild: ReutersAxa
Der größte französische Versicherer konkurriert mit der Allianz um die Marktführerschaft in Europa. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen auf 91 Milliarden Euro. Der Gewinn sank um ein Viertel auf 2,75 Milliarden Euro, weil Sanierungsarbeiten nach der Finanzkrise das Ergebnis belasteten.
Bild: dpa/dpawebGenerali
Der Marktführer in Italien ist traditionell stark im Geschäft mit Altersvorsorgeprodukten. 2010 flossen rund 73 Milliarden Euro in die Kassen, 1,7 Milliarden Euro verblieben als Gewinn.
Bild: ReutersAviva
Die britische Gruppe konzentriert sich in Europa neben dem Heimatmarkt auf weitere sieben Märkte: Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Irland, die Türkei und Russland. Die Einnahmen beliefen sich 2010 auf mehr als 50 Milliarden Euro. Rund zwei Milliarden Euro verdiente der Konzern.
Bild: ReutersZurich Financial
Längst ist der Versicherer über die Schweiz hinaus gewachsen. International ist die in Dollar bilanzierende Gruppe ein direkter Konkurrent von Allianz und Axa. 2010 flossen umgerechnet 49 Milliarden Euro in das Unternehmen, über zwei Milliarden Euro betrug der Gewinn unter dem Strich.
Bild: dpaMunich RE
Der weltgrößte Rückversicherer hat zwei Standbeine: Das Geschäft mit anderen Versicherern sowie das Privatkundengeschäft, das vor allem über die Tochter Ergo läuft. Mehr als 45 Milliarden Euro an Prämien flossen 2010 in die Kasse, dabei verblieb ein Gewinn von rund 2,4 Milliarden Euro.
Bild: ScreenshotCNP Assurances
Der Versicherer ist in Frankreich führend im Verkauf von Lebensversicherungen. 33 Milliarden Euro an Prämien fließen im Jahr hinein, eine Milliarde Euro Gewinn zieht der Konzern daraus.
Bild: dpaCredit Agricole
Die französische Bank ist auch im Versicherungsgeschäft stark. Die Einnahmen der Sparte belaufen sich im Jahr auf rund 29 Milliarden Euro.
Bild: APING
Die Versicherungssparte des Finanzkonzerns soll abgespalten und an der Börse verkauft werden. Im vergangenen Jahr trug der Bereich rund 28 Milliarden zu den Einnahmen bei. Wegen Altlasten im Zusammenhang mit der Finanzkrise ist der Bereich nicht sehr profitabel.
Bild: APPrudential
Der britische Konzern ist vor allem in Asien stark präsent. 2010 beliefen sich die Prämieneinnahmen auf umgerechnet 27 Milliarden Euro. Mehr als 1,6 Milliarden Euro Gewinn wies die Gruppe aus.
Allianz
Die Allianz verfügt in Deutschland über die bekannteste Marke im Versicherungssektor. 2010 hat die Gruppe weltweit 5,2 Milliarden Euro verdient und Einnahmen von mehr als 100 Milliarden Euro erzielt. Neben dem Versicherungsgeschäft ist das Management großer Vermögen das zweite Standbein des Konzerns geworden. Mit Pimco besitzt die Allianz den am stärksten beachteten Anleihenmanager.
Quelle: Handelsblatt
Teurer Wechsel
Vom 21. Dezember an bieten Versicherungen Neukunden nur noch Tarife mit einheitlichen Beiträgen für Männer und Frauen an (Unisex). Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im vergangenen Jahr, das geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Versicherungsprämien untersagte (C 236/09). Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Unisex-Tarife für Neukunden Pflicht. Wer vom 21. Dezember an in die PKV eintritt und einen Unisex-Tarif abschließt, kann später nicht in einen günstigeren Alttarif wechseln.
Für Bestandskunden gilt: Sie können in ihren alten Tarifen bleiben oder in die Unisex-Tarife wechseln. Leistet der Einheitstarif mehr als der Alttarif, kann der Krankenversicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und gegebenenfalls Risikozuschläge auf die Prämie erheben. Wer dagegen seinen alten, geschlechtsspezifischen PKV-Tarif behalten will, der sollte nicht leichtfertig Vertragsänderungen zustimmen, die der Versicherer vornehmen will. Anderenfalls kommt er unter Umständen in einen Unisex-Tarif. Laut Gesetz gilt bei veränderten Versicherungsverträgen immer das aktuelle Tarifwerk. Vom 21. Dezember an wären das die Unisex-Tarife.
Für Männer, die in den Unisex-Tarifen der PKV in der Regel mehr zahlen müssen als in den Alttarifen, wäre ein erzwungener Tarifwechsel von Nachteil. Versicherer dürfen allerdings nicht einseitig die Vertragskonditionen so ändern, dass Versicherte gegen ihren Willen in einen Unisex-Tarif rutschen.
Badenia haftet
Ein Paar kaufte 1993 eine 66 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Hameln für umgerechnet knapp 90.000 Euro. Um die Immobilie zu finanzieren, schlossen sie ein Vorausdarlehen und zwei Bausparverträge bei der Badenia Bausparkasse ab. Die Finanzierung hatte der Immobilienvertrieb Heinen und Biege vermittelt.
Für die Vermittlung des Darlehens kassierte Heinen und Biege laut Kaufvertrag 2,4 Prozent der Verkaufspreises und weitere 3,5 Prozent Courtage. Nachdem die Käufer erfahren hatten, dass Heinen und Biege vom Verkäufer Allwo 15 Prozent des Verkaufspreises als Provision kassiert hatte, klagten sie gegen die Bausparkasse Badenia. Sie habe von dem preistreibendem Provisionsgeflecht zwischen Vertrieb, Verkäufer und Bausparkasse gewusst und sie dennoch nicht aufgeklärt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Käufer, gegen Rückgabe der Wohnung 110.000 Euro Schadensersatz bekommen. Die Bausparkasse habe ihren Wissensvorsprung zulasten der Kunden ausgenutzt. Sie habe den Vorwurf der arglistigen Täuschung nicht widerlegen können und müsse daher haften.
Schnellgericht: Aktuelle Glatteis-Urteile kompakt
Ausgebremst
Auf einer abschüssigen Straße bremste eine Autofahrerin ohne erkennbaren Grund. Der hinter ihr fahrende Verkehrsteilnehmer fuhr auf. Der Geschädigte wollte seinen Schaden komplett ersetzt haben. Die Juristen sahen das anders: Bei Glätte müssten Autofahrer Fahrfehler Dritter einkalkulieren und deshalb besonders vorsichtig agieren. Der Hintermann musste ein Drittel seiner Reparaturkosten selbst tragen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 26 U 53/04).
Ausgelaufen
Ein Motorradfahrer wollte mit einer Fähre über einen Fluss setzen. Auf dem Schiff rutschte das Hinterrad weg. Der Biker verletzte sich. Die Kommune, die die Fähre betrieb, lehnte jede Haftung ab. Im Prozess stellte sich heraus, dass im Bordbuch der Fähre am Tag vor dem Unfall vermerkt war: „Deck bei Regen und Tau sehr glatt!!! Unfallgefahr“. Die Richter hielten ein Schmerzensgeld von 5500 Euro für sachgerecht (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, 7 U 15/12).
Kein Widerruf möglich
Anleger, die inzwischen wertlose Index-Zertifikate der Investmentbank Lehman Brothers per Telefon gekauft haben, können das Investment nicht widerrufen (Bundesgerichtshof, XI ZR 3847/11, XI ZR 439/11). Das Recht auf Widerruf beim Kauf per Telefon gelte nicht für Finanzprodukte, die innerhalb der Widerrufsfrist schwanken können, ohne dass die Emittentin Einfluss darauf hat.
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