Anlage Wird privater Goldbesitz wieder verboten?

Schon einmal wurde der private Goldbesitz unter Strafe gestellt von 1933 bis 1974 in den USA. Einige befürchten, dass dies irgendwann wieder passieren könnte.

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Privater Goldbesitz war in den Quelle: REUTERS

„Es ist gefährlich, richtig zu liegen, wenn die Regierung falsch liegt.“ Investmentlegende Marc Faber zitiert Voltaire, wenn er gefragt wird, ob er sich ein Goldbesitzverbot vorstellen könne. Faber hat Bedenken, dass es eines Tages wieder dazu kommen könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass Anlegern ihr Gold weggenommen wird. So stand etwa in den USA der private Besitz von Gold zwischen 1933 und 1974 unter Strafe.

Mit dem Börsencrash vom 24. Oktober 1929 (Schwarzer Donnerstag) begann die Weltwirtschaftskrise. Deflation, Bankzusammenbrüche und Massenarbeitslosigkeit folgten. Die damals vorgeschriebene Golddeckung des US-Dollar (20,67 Dollar pro Feinunze) habe die amerikanische Notenbank daran gehindert, mit einer massiven Ausweitung der Geldmenge gegenzusteuern, meinen Kritiker des Goldstandards. Dessen Verfechter wiederum sagen, die vorherige Abkehr vieler Länder vom klassischen Goldstandard hin zu einem Gold-Devisen-Standard habe die spekulativen Exzesse der 1920er-Jahre erst ermöglicht. Der Streit dauert bis heute an.

In der Großen Depression wurde der Gold-Devisen-Standard ausgesetzt

Tatsache ist, dass in der Großen Depression nahezu alle Wirtschaftsnationen den Gold-Devisen-Standard aussetzten, was einer Währungsabwertung gegenüber Gold gleichkam. Davon profitierte aber nur, wer tatsächlich Gold besaß und es nicht zuvor per Gesetz abgeben musste.

Am 5. April 1933 erließ der damalige US-Präsident Franklin D. Roosevelt eine Durchführungsverordnung, die das private Horten von Gold unter Strafe stellte. Ausgenommen waren Goldmünzen und Goldzertifikate, deren Wert pro Person 100 Dollar nicht überstieg sowie Goldmünzen, oder einen anerkannten Sonderwert für Sammler seltener und ungewöhnlicher Münzen besaßen. Verstöße konnten mit bis zu 10 000 Dollar Strafe belegt werden oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren. US-Bürger hatten ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 zum Festpreis von 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abzugeben, anschließend wurde die Parität auf 35 Dollar pro Unze fixiert.

Unruhe über mögliches Goldverbot wächst

Die Freigrenze von 100 Dollar, was etwa fünf Unzen Feingold entsprach,  war ein geschickter Schachzug der Regierung, weil dadurch die Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen war vom Goldbesitzverbot. Entprechend regte sich dort auch kaum Widerstand gegen die Konfiszierung. Wer unter der Freigrenze lag, konnte an der späteren Aufwertung von Gold gar verdienen. Ein probates Mittel, um Enteignungen gesellschaftsfähig zu machen. Das haben Regierungen bis heute nicht verlernt. Das Goldverbot wurde erst am 31. Dezember 1974, nach dem Zusammenbruch des Gold-Dollar-Standards von Bretton Woods, durch US-Präsident Gerald Ford aufgehoben.

Wie Marc Faber ist auch Kevin Bambrough beunruhigt, dass es irgendwann wieder zu Restriktionen für Goldbesitzer kommen könnte. Regierungen, die heute den Leerverkauf von Aktien verbieten, sei das auch mit Blick auf Gold zuzutrauen, sagt der Chef der kanadischen Beteiligungsgesellschaft Sprott Resource (WirtschaftsWoche 25/2009). Bambrough hat deshalb die Anteile seiner Gesellschaft an Gold- und Silber-ETFs, die nur einen Anspruch auf physisches Gold und Silber darstellen, durch direkte Edelmetallinvestments ersetzt. Sprott Resource hält derzeit 40.475 Unzen Gold und 1,783 Millionen Unzen Silber. Bambrough empfiehlt: „Wer einen Teil seines Geldes auf lange Sicht in Gold anlegen will, sollte es physisch besitzen und möglichst dort aufbewahren, wo es am wenigsten wahrscheinlich ist, dass es einem weggenommen wird.“

Übrigens hat auch der der fünf Milliarden Dollar schwere Hedge-Fonds Greenlight Capital seine kompletten Anteile am weltweit größten Gold-ETF, dem SPDR Gold Shares, in physisches Gold getauscht. Statt 4,2 Millionen ETF-Anteile, die den Anspruch auf 420 000 Unzen Gold in den Londoner Tresoren der US-Tochter der britischen Großbank HSBC verbriefen, verwahrt Fondsmanager David Einhorn diese Menge Gold jetzt lieber in Eigenregie. Offizielle Begründung: Die Lagerkosten seien niedriger als die jährliche Gebühr von 0,4 Prozent für den Gold-ETF.

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