Anlageskandal S+K-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

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Frankfurt Die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S&K“ sind wie erwartet wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Mit je achteinhalb Jahren für Stephan S. und Jonas K. blieb das Landgericht Frankfurt am Mittwoch in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Strafrahmen. Die Anklage hatte den Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallengelassen, nachdem die Angeklagten die ihnen ebenfalls zur Last gelegte Untreue gestanden hatten. Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß. S. und K. müssen ihre Reststrafen später antreten. Über eine mögliche Aussetzung der Haft nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Zeit entscheidet später ein anderes Gericht.

Die Angeklagten waren im Februar 2013 nach einer Großrazzia in Haft genommen worden. Sie sollen rund um S&K ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11.000 Anleger um 240 Millionen Euro gebracht wurden. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen hatte auch so bereits 19 Monate angedauert.

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