Anleger 16.000 Beschwerden über Anlageberater

Die Finanzkrise hatte strengere Auflagen für Anlageberater zur Folge. Trotzdem haben sich seit Ende 2012 mehr als 16.000 Bankkunden über Anlageberatung beschwert.

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Der Händedruck zwischen Kunde und Berater, der auf Provisionsbasis arbeitet, hat mehr als 16.000 Mal nichts geholfen. Quelle: dpa

Berlin Trotz strengerer Auflagen für Anlageberater nach der Finanzkrise fühlen sich tausende Bankkunden schlecht behandelt. Seit Einführung neuer Vorgaben im November 2012 registrierte die Finanzaufsicht Bafin bis Juli 16 274 Anzeigen im Rahmen des neuen Mitarbeiter- und Beschwerderegisters. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Sanktionen oder Bußgelder wurden noch nicht verhängt.

Die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn kritisierte, es werde immer deutlicher, dass die nach der Finanzkrise ergriffenen Maßnahmen wenig bringen, um Bankkunden vor schlechter Beratung und schlechten Produkten zu schützen. „Außer frommen Gesprächen zwischen Aufsichtsbehörden und Vertriebsverantwortlichen in den Banken gibt es scheinbar keinen Effekt“, sagte Höhn der Nachrichtenagentur dpa. Ohne Bußgelder und staatliche Testkäufer entwickelten Banken und Versicherungen keinen größeren Respekt gegenüber ihren Kunden. Ende 2013 lagen nach Bafin-Angaben 9720 Beschwerden vor. Davon entfielen 4019 auf Privat- und Auslandsbanken sowie 3234 auf Sparkassen/Landesbanken. 2246 Anzeigen betrafen genossenschaftliche Banken und 221 Finanzdienstleister. Im Juli dieses Jahres kamen Ministeriumsangaben zufolge die meisten Beschwerden aus Sachsen.

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft hatten in der Vergangenheit von einer relativ geringen Zahl im neuen Beschwerderegister gesprochen. Zumal bei der Bafin die gesamte Bandbreite registriert werde - von Kritik über Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden.

Banken müssen jede Beschwerde bei der Bafin melden - unabhängig davon, ob sie begründet oder unbegründet ist. Die Beschwerden werden zunächst als bloße Zahl im Mitarbeiter- und Beschwerderegister erfasst. Die Aufseher ordnen sie den einzelnen Beratern und Filialen zu, um eingreifen zu können, wenn sich Beschwerden häufen. Zum 1. November 2012 wurden die Mindestanforderungen an Anlageberater und bestimmte Mitarbeitergruppen konkretisiert, um den Schutz der Anleger vor Falschberatung zu erhöhen. Im neuen Melderegister sind die Namen aller Anlageberater und Vertriebsbeauftragten sowie die ihrer Vorgesetzten aufgelistet - Ende 2013 waren es weit mehr als 180 000.

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