Anlegerschutz Recht einfach - Wie Anleger Verluste einklagen können

Weil falsch beratene oder betrogene Anleger in der Finanzkrise Milliarden verloren haben, ächzen die Gerichte unter Zehntausenden von Klagen. Welche Fristen es gibt und welche Klagen Aussicht auf Erfolg haben.

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Milliardenklagen gegen Banken
Papiertüten mit dem aufgedrucktem Logo der Deutschen Bank Quelle: dpa
Logo der Royal Bank of Scotland (RBS) Quelle: dapd
A home for sale in Contra Costa County in the city of Antioch, California Quelle: dpa
A man walks past JP Morgan Chase's international headquarters on Park Avenue in New York Quelle: REUTERS
Die Verstrickung in den Libor-Skandal kommt die UBS teuer zu stehen. Die größte Schweizer Bank muss mit rund 1,4 Milliarden Franken (1,16 Milliarden Euro) die zweithöchste Geldstrafe berappen, zu der eine Bank jemals verdonnert wurde. Dutzende von Händlern und Mitarbeitern der Bank waren nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden in die Manipulationen des Referenzzinses verwickelt. Sogar Schmiergeld wurde gezahlt, hieß es im Untersuchungsbericht der britischen Aufsichtsbehörde FSA. UBS habe in "schwerer Weise gegen Schweizerische Finanzmarktgesetze verstoßen", urteilte auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA. Das Kontrollsystem der Bank habe erhebliche Mängel aufgewiesen. Die Behörden fassten UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays Bank, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals eine hohe Strafe zahlen musste. Bankchef Sergio Ermotti, seit Herbst 2011 im Amt, bedauerte öffentlich dieses "unangemessene und unethische Verhalten zutiefst". UBS habe von sich aus bei den Behörden Meldung erstattet, nachdem sie das Fehlverhalten festgestellt habe. Es ist der zweite große Skandal für die Bank, nachdem der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli vor mehr als einem Jahr gut 1,8 Milliarden Euro in den Sand setzte. Adoboli wurde inzwischen des Betrugs für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Affäre kostete den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel den Posten. Die Schweizer Großbank musste auf Geheiß der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine Strafe von knapp 30 Millionen Pfund (36,7 Millionen Euro) zahlen, weil ihr die unautorisierten Handelstransaktionen von Adoboli nicht auffielen. Die FINMA will der Großbank künftig genauer auf die Finger schauen und schickt einen Aufpasser ins Haus. Quelle: dapd
JP Morgan mit Bear-Stearns-FluchIn der Finanzkrise rettete sich die Investmentbank Bear Stearns in die Arme des Branchenprimus JP Morgan. Jetzt könnte die Übernahme auf Geheiß der US-Regierung eine teures Nachspiel haben. Die US-Aufsichtsbehörde National Credit Union Administration (NCUA) verklagte JP Morgan im Dezember 2012 auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar. Sie wirft Bear Stearns vor, mit Ramschhypotheken unterlegte Wertpapiere an vier Genossenschaftsbanken verkauft zu haben. Die vier Banken gingen nach hohen Verlusten mit den Papieren allesamt bankrott und mussten von der Aufsichtsbehörde abgewickelt werden. Die NCUA hatte JP Morgan bereits im Juni 2011 auf 1,4 Milliarden Dollar verklagt. Über die Zulassung der Klage wurde bislang noch nicht entschieden. Bisher konnte die NCUA von der Deutschen Bank, HSBC und der Citibank Schadenersatz in Höhe von 170 Millionen Dollar erstreiten. Verfahren gegen Barclays, Credit Suisse, Goldman Sachs, RBS, UBS und Wachovia sind noch offen. Im Oktober 2012 erhob der US-Generalstaatsanwalt Klage gegen JPMorgan Chase. Auch dabei ging es um hypothekenbesicherte Wertpapiere, deren Wert sich während der Finanzkrise nahezu in Luft auflöste. Anleger sollen durch die von Bear Stearns vermittelten Wertpapiere 22,5 Milliarden Dollar verloren haben. Am 19. November 2012 teilte JPMorgan mit, sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Gegen eine Strafzahlung von 297 Millionen Dollar (232 Millionen Euro) zieht die Behörde einen Schlussstrich unter das Verfahren. Quelle: REUTERS
Sal. Oppenheim: Milliardenrisiko für Deutsche BankVor dem Kölner Landgericht begann am 18. Dezember 2012 ein spektakulärer Schadenersatzprozess: Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz fordert vom Bankhaus Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch Schadenersatz für ihr bei der Pleite des Handelskonzerns Arcandor, der einstigen Karstadt-Quelle AG, verlorenes Vermögen. Insgesamt beträgt der Streitwert 1,9 Milliarden Euro. Die Quelle-Erbin war einst eine der vermögendsten Frauen Deutschlands. Schickedanz wirft der Bank und ihrem ehemaligen Vermögensbetreuer Josef Esch und der einst schillernden Privatbank vor, sie falsch beraten und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Gleichzeitig sieht sich die Ex-Milliardärin aber mit Widerklagen der Bank und von Kreditbürgen in Höhe von rund 580 Millionen Euro konfrontiert. Das durch die Fehlspekulationen in Schieflage geratene Bankhaus gehört seit 2010 der Deutschen Bank. Im Februar oder März 2013 muss sich die einstige Führungsriege von Sal. Oppenheim zudem wegen besonders schwerer Untreue vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angeklagt sind Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und die Ex-Bank-Manager Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie Josef Esch, der eng mit der Führung von Sal. Oppenheim zusammengearbeitet hatte. Ihnen wird vorgeworfen, der Bank mit Immobiliengeschäften einen zweistelligen Millionenschaden zugefügt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten dies. Quelle: pressebild

Drei, zwei, eins... nicht mehr meins: Bis Freitag hatten private Gläubiger Griechenlands die Chance, ihre Anleihen auf einer Auktion dem klammen griechischen Staat anzudienen – mit einem Abschlag von 60 bis 70 Prozent. Viele Investoren verzichteten darauf, sie wollen ihr Geld einklagen. Mehrere Hundert Anleger hat die Aktionärsgemeinschaft DSW nach eigenen Angaben für Klägergemeinschaften gewonnen.

„Der von Griechenland beschlossene Zwangsumtausch der Anleihen war rechtswidrig“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Weil im März nicht genügend private Anleger freiwillig ihre Staatsanleihen in neue, länger laufende Papiere umtauschen wollten, hatte die Regierung in Athen sie per Gesetz dazu gezwungen. Hechtfischer schätzt, dass Anleger, die zum Umtausch gezwungen wurden, noch griechische Staatsanleihen für fünf bis sechs Milliarden Euro halten. Hätten sie an der Auktion teilgenommen, wäre dies als nachträgliche Anerkennung des Zwangsumtauschs gewertet worden.

Der Griechen-Streit ist bei Weitem nicht das einzige juristische Nachspiel der Finanz- und Euro-Krise. Seit der Pleite der Lehman Bank 2008 steigt die Zahl der Gerichtsverfahren rasant. Beim Landgericht Frankfurt hat sich die Zahl der Fälle, in denen es um Kapitalanlagen geht, von 2008 bis 2011 auf etwa 2240 verdoppelt. In diesem Jahr rechnet das Gericht mit ähnlich vielen Fällen. Beim Ombudsmann, dem außergerichtlichen Streitschlichter der Banken, hat sich die Zahl der Beschwerden nahezu verdoppelt (siehe Grafik unten).

Am Anfang der Klagewelle standen dramatische Verluste. Im Krisenjahr 2008 büßten die Deutschen laut Bundesbank über 300 Milliarden Euro bei Aktien, Investmentfonds und Anleihen ein.

Pflöcke im Kapitalanlagerecht

Neue Verluste drohen derzeit bei Griechen-Anleihen, Immobilienfonds und durch Pleiten von Aktien- und Anleihe-Emittenten. Der Druck auf die Politik und die Gerichte, zu handeln, wächst. Entsprechend schnell schlagen die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber neue Pflöcke im Kapitalanlagerecht ein.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung am Kapitalanlagegesetzbuch, das alle Fondsvehikel regulieren soll. Vor allem bei den kriselnden Immobilienfonds greift der Gesetzgeber ein, nachdem 13 dieser einst als bombensicher verkauften Fonds mit 24 Milliarden Euro Vermögen aufgelöst werden mussten. 2013 sollen zudem das Aktien- und das Pfandbriefrecht geändert werden. Ziel: mehr Durchblick für Anleger bei Risiken.

Seit Ausbruch der Finanzkrise steigt die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der Banken

Anlegerschutz verbessern

Bereits jetzt wirken sich die Änderungen im Insolvenz- und Schuldverschreibungsrecht aus. Eigentlich sollen sie den Anlegerschutz verbessern. Clevere Finanzinvestoren nutzen die neuen Regeln jedoch für sich. Leidtragende sind Privatanleger. So ist es den neuen Eigentümern des Holzverarbeiters Pfleiderer gelungen, Altaktionäre über eine Insolvenz in Eigenregie loszuwerden. Noch 2011 wäre dies so nicht möglich gewesen.

Nicht nur für Aktien-, Anleihe- und Fondskäufer, sondern auch für Millionen Lebensversicherte ist es wichtig, dass sie auf dem neuesten rechtlichen Stand sind. Immer wieder laufen Fristen aus, innerhalb derer es noch möglich ist, sein Geld zu retten oder zumindest Ansprüche geltend zu machen. So erklärte der Bundesgerichtshof gerade einzelne Klauseln von Lebensversicherungen, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden, für unwirksam, weil sie die Versicherten stark benachteiligten. Sparer, die eine solche Police 2009 gekündigt haben, können nur noch bis Jahresende ihre Ansprüche auf Nachzahlung anmelden. Danach greift die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die WirtschaftsWoche hat die wichtigsten Änderungen in Gesetzen und Rechtsprechung zusammengestellt und bewertet, welche Folgen sie für Anleger haben – und wie sie die neuen Spielregeln nutzen können, um ihr Geld zu schützen.

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