Anleihe Beate Uhse Wirrwarr um verspätete Zinszahlung

Beate Uhse hat Anleihezinsen verspätet gezahlt - doch wem steht das Geld nun zu, wenn eine Anleihe in der Zwischenzeit verkauft worden ist?

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Am 9. Juli sollten Inhabern einer Unternehmensanleihe des Erotikkonzerns Beate Uhse Zinsen zufließen. Doch erst zwei Wochen nach der eigentlichen Fälligkeit gingen die Zinszahlungen ein, also verspätet, aber nicht zu spät. Denn laut Anleiheprospekt von Beate Uhse ist es erlaubt, Zinsen 30 Tage lang nachzuzahlen. Doch es gibt Probleme: Denn zwischenzeitlich wurde die Anleihe ja gehandelt. Damit stellt sich die Frage, ob die Zinsen dem alten oder neuen Eigentümer zustehen.

Doch im Gesetz suchen Anleger vergeblich danach, wem verspätete Zinsen zustehen. „Anleger müssen in den Anleihebedingungen im Wertpapierprospekt nachlesen“, sagt Christoph Gleske von der Kanzlei Freshfields. Im Fall Beate Uhse geht aus den Anleihebedingungen hervor, dass Zinsen jährlich am 9. Juli zahlbar sind. In den Anleihebedingungen steht aber auch, dass „die Zahlung von Zinsen (...) an das Clearing System“ erfolge.

Der Grund dafür ist, dass Anleihen in einer Urkunde verbrieft werden, die bei der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream hinterlegt ist. In die Urkunde lassen Banken eintragen, wie viele Anleihen Kunden ihres Hauses halten. Clearstream weiß also genau, welche Bank wann wie viele Anleihen treuhänderisch für Anleger hält.

Überweist ein Unternehmen die Zinsen an Clearstream, leitet Clearstream das Geld an diese Banken weiter. Die Banken weisen die Zinsen dann jenen Endkunden zu, die das Papier zum Stichtag im Depot hatten. Doch: Im Fall Beate Uhse ist bei Clearstream nicht wie gedacht der 9. Juli hinterlegt. „Banken mussten die Anleihe am 8. Juli um 18 Uhr im Bestand haben“, sagt Clearstream.

Anleihe erst Tage später im Depot

Um die Anleihe am 8. Juli zu halten, mussten Anleger spätestens am 6. Juli kaufen. Denn Banken rechnen Wertpapiergeschäfte erst zwei Bankarbeitstage später ab. Wer prüfen will, ob alles mit rechten Dingen zuging, schaut auf der Abrechnung auf die gezahlten Stückzinsen. Damit kauft der neue Eigentümer einer Anleihe dem alten die Zinsen ab: Er zahlt die bislang noch nicht befriedigten, aber aufgelaufenen Zinsen. Im Gegenzug kriegt der neue Eigentümer die nächste volle Zinszahlung.

Beate Uhse im Überblick

Aufgrund der Komplikationen hat etwa die ING Diba nach der maschinellen Zinszuteilung sicherheitshalber alle Käufe und Verkäufe der Uhse-Anleihen noch manuell geprüft. Ergebnis: Kunden, die die Anleihe am 7. Juli – also zwei Tage vor dem Zinstermin – kauften, hatten keinen Anspruch auf Zinsen. Denn der 7. Juli war ein Donnerstag, das Geschäft wurde erst zwei Arbeitstage später, am Montag, 11. Juli, abgewickelt – die ING Diba stornierte deshalb sogar Zinsgutschriften.

Anleger Rolf Koch aus Mühltal will sich nicht damit zufrieden geben. Er hat am 8. Juli Beate-Uhse-Anleihen über seine Firma gekauft und will nun klagen: „Der Schuldner wird erst von seiner Schuld befreit, wenn er gegen Vorlage des Wertpapieres die Zinsen leistet. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung an“, sagt Kochs Anwalt Stephan Geißlreiter. Koch, der sich auf notleidende Anleihen spezialisiert und schon erfolgreich gegen das Pleiteland Argentinien gekämpft hat, will bis zum Bundesgerichtshof gehen. Ein langes Nachspiel könnte also bevorstehen.

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