Bild: dpaFangfrage 1: "Darf ich meinen Nachbarn mitbringen?"
Verbraucherschützer raten dazu, einen Zeugen mit zum Gespräch zu nehmen. Eine unabhängige Person kann hinterher bezeugen, was besprochen wurde. Wenn das dem Berater nicht passt oder er versucht, dies zu verhindern, sollten Kunden misstrauisch werden.
Bild: dpaFangfrage 2: "Wenn etwas schief läuft, dann ersetzen Sie mir doch den Schaden?"
Solch eine Versicherung gegen Verluste wünscht sich jeder Anleger, doch keine Bank mag das versprechen. Wenn ein Berater sich darauf einlässt, überschreitet er seine Kompetenzen – und will unbedingt etwas verkaufen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht, auch eine Fehlinformation an den Kunden.
Bild: dpaFangfrage 3: "Welche Produkte brauche ich denn nun?"
Gute Berater entwickeln eine Strategie, und sie schauen sich die Vermögens- und Finanzsituation eines Kunden an. Dann reden sie mit ihm über seine Ziele und seine Risikobereitschaft. Einzelne Produkte kommen – wenn überhaupt – immer ganz zuletzt. Berater, die sich sofort darauf einlassen, denken vor allem an ihre Provision. Diese ist häufig davon abhängig, wie viel Produkte in einem bestimmten Zeitraum von ihm verkauft werden.
Bild: dpaFangfrage 4: "Können wir nicht Zeit sparen und diese überflüssige Liste mit meiner finanziellen Situation ausklammern?"
Zeitdruck darf in einem Gespräch nicht aufkommen. Nur wer als Berater gut und umfassend über seinen Kunden Bescheid weiß, kann ihn auch gut beraten. Wer sich auf solche scheinbar verständlichen Wünsche schnell einlässt, tut sich selbst und dem Kunden keinen Gefallen.
Bild: dpaFangfrage 5: "Ich bin risikoscheu und möchte mindestens fünf Prozent Rendite. Das ist doch für Sie kein Problem?"
Es sollte ein Problem für Berater sein. Wer diese Frage sofort bejaht, hat sich als unsolide geoutet. Denn fünf Prozent Rendite sind aktuell meist nur mit einem recht hohen Risiko oder anderen Nachteilen zu erzielen. Wer als Anleger gar kein Risiko möchte, muss sich aktuell eher mit einem bis zwei Prozent begnügen – den Konflikt zwischen Risiko und Rendite sollte ein Berater darstellen und nicht schamhaft überspielen.
Bild: dpaFangfrage 6: "Mein Geld brauche ich immer sofort, das geht doch ohne Verlust?"
Beides geht häufig nicht, insbesondere bei längerfristig angelegtem Geld. Ein schnelles „Ja“ sollte also vorsichtig machen. Schließlich will jeder Anbieter von Geldanlagen am Verkauf etwas verdienen. Und vom jeweiligen Produkt hängt es ab, wie schnell das Geld wieder liquide ist. Ohne Verlust zu jedem beliebigen Zeitpunkt kommen Anleger nur ans Tagesgeld. Doch hier sind die Renditen auch entsprechend niedrig.
Bild: dpaFangfrage 7: "Ich vertraue Ihnen, das Kleingedruckt ist sicher in Ordnung. Wo soll ich unterschreiben?"
Geldanlagen sollten gut überlegt sein. Berater, die ihren Kunden wenig Zeit lassen, wollen ein Gespräch schnell abhaken. Häufig verbergen sie diese Absicht. Durch diese Fangfrage können Anleger dem Berater auf die Schliche kommen. Jeder Berater sollte das Kleingedruckte erklären, und hinterher sollte es der Anleger noch mal lesen. Einfach zu unterschreiben, ist keinesfalls in Ordnung.
Bild: dpaFangfrage 8: "Was für ein tolles Angebot. Etwas Besseres werde ich wohl kaum finden. Gilt das nur heute?"
Da schmiert der Kunde dem Berater gleich doppelt Honig um den Bart. Wenn er ob des Lobes strahlt und dann den Zeitdruck bestätigt, ist er in die aufgestellte Falle getappt. Da denkt einer nur an sich und will mit einem Abschluss möglichst schnell den nächsten Kunden beraten.
Bild: dpaFangfrage 9: "Brauche ich wirklich so viel Papier? Das soll ich doch wohl nicht lesen?"
Anleger brauchen den Überblick und wenig Papier. Sie müssen verstehen, was sie kaufen, und deshalb sollte die Information einer Bank verständlich und kurz sein. Wer seinen Kunden mit Papier überschüttet, legt ebenso einen Offenbarungseid ab wie jemand, der diese Frage bejaht.
Bild: dpaFangfrage 10: "Wie viel Gebühren bekommt ihre Bank eigentlich? Und wie hoch ist ihr Honorar?"
Solch eine Frage sollte man sich bis zuletzt aufheben. Kein Berater redet darüber gerne. Der Anleger erhält ja Informationen, was der Gesprächspartner und sein Arbeitgeber verdienen. Für die Beurteilung der wahren Absichten eines Verkäufers und der Rendite vieler Anlageprodukte sind die damit verbundenen Kosten jedoch essentiell. Kosten mindern die Rendite des Anlegers, je höher sie sind, um so weniger kommt für den Kunden heraus.
Fangfrage 1: "Darf ich meinen Nachbarn mitbringen?"
Verbraucherschützer raten dazu, einen Zeugen mit zum Gespräch zu nehmen. Eine unabhängige Person kann hinterher bezeugen, was besprochen wurde. Wenn das dem Berater nicht passt oder er versucht, dies zu verhindern, sollten Kunden misstrauisch werden.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) tüftelte seit Monaten an einem Weg für Griechenlandanleger, ihr Geld zurückzuholen. Wer nämlich vor Ausbruch der europäischen Schuldenkrise auf griechische Staatsanleihen gesetzt hat, verlor bei der mehr oder weniger freiwilligen Umschuldung, also dem Schuldenschnitt, mitunter eine ganze Menge Geld. Die DSW spricht von immensen Verlusten. Dem Tausch widersprechen konnten Privatanleger nicht. Die privaten Gläubiger mussten auf 53,5 Prozent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten, sagt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer für Hamburg und Schleswig-Holstein. Für die restlichen 46,5 Prozent des Nennwertes bekamen die Gläubiger neue Staatsanleihen und Schuldscheine. "Wirtschaftlich war dies für die Anleger äußerst nachteilig, da insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben", so Unrau.
Appell an die Banken
Unrau ärgert sich aber nicht nur über das schlechte Geschäft, dass Anleger mit den "alten" Griechenlandbonds gemacht haben. Ihn stört auch die steuerliche Behandlung der jetzt fällig gewordenen ESFS-Papiere, die von den Steuerbehörden als Finanzinnovation bewertet würden. Da viele Banken den Einstandskurs dieser Papiere mit Null Euro angeben, müssten die betroffenen Anleger den vollen Verkaufspreis versteuern. Wer für Null Euro kauft und für 20 Euro verkauft, hat schließlich 20 Euro Gewinn gemacht. "Wir können nur an die Banken appellieren, die ihren Kunden diese "Null-Lösung" zumuten, endlich damit aufzuhören und den ersten Kurs als Einstandspreis zu übernehmen", so Unrau.
Erste Klagen schon im Juli
Was die Zwangsumschuldung bei griechischen Anleihen anbelangt, prüfte die DSW bereits im Juli die Klagemöglichkeiten für Betroffene. Kurz darauf flatterten der Commerzbank die ersten Klagen ins Haus. Wer beweisen konnte, dass er sichere Anlageprodukte haben wollte und vom Berater die spekulativen Griechenlandanleihen aufgeschwätzt bekam, der hatte schon vor drei Monaten gute Chancen auf eine Entschädigung. Wer allerdings Zertifikate und Aktien im Depot hatte, hatte durchaus Probleme, nachzuweisen, dass er ein sicherheitsorientierter Rentenanleger ist.
Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (Sdk) hat bereits Ende Mai eine Klage vor dem obersten Verwaltungsgerichtshof in Griechenland eingereicht. Aktuell prüft die Sdk Klageansätze gegen die Depotbanken sowie eine internationale Schiedsgerichtsklage. "Wir haben uns in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dem Ansatz der Kanzlei CLLB zu vertrauen, da dieser unser am aussichtsreichsten erscheint", sagt Daniel Bauer von der SdK.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten. Die Kanzlei prüft, ob Anleger, wie im Falle der Commerzbank, falsch beraten worden sind. Außerdem prüfen die Rechtsanwälte, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist.
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