Antrag bis Jahresende Nettogehalt aufbessern mit Steuerfreibeträgen

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Besonders Pendler profitieren

Hier verbrennt der Staat Geld
Luftkissenboot der US-Marine Quelle: dpa
Der über die Toppen geflaggte neue Tonnenleger "Nordergründe" Quelle: dpa
Ein Mann malt an einem Badesee seiner Frau mit Sonnenmilch eine Sonne auf den Rücken. Quelle: dpa
Tunnel 'Koenigshainer Berge Quelle: AP
Blick auf den Neubau des Umweltbundesamtes in Dessau Quelle: dpa/dpaweb
Keine Kontrolle der LänderWenn der Bund nicht kontrolliert, was die Länder machen, muss er im Zweifelsfall dafür geradestehen. Denn die Länder verwalten Bundesgelder wie Elterngeld, Wohngeld oder BAföG. "Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass die Verwaltungen der Länder viele Fehler machen und in der Folge viel zu viel Geld des Bundes ausgeben. Mehr als ein Drittel der untersuchten Bescheide wies zum Teil gravierende Fehler auf", heißt es im Prüfbericht. Die Bundesministerien würden oftmals nämlich gar nicht kontrollieren, was die Länder da so treiben. Teilweise sei den "Bundesministerien nicht klar, dass sie verpflichtet sind, die Länderverwaltungen zu beaufsichtigen." Damit die Länderverwaltungen also nicht mit vollen Händen Bundesgelder verteilen, müssen die Ministerien künftig besser aufpassen. Quelle: Fotolia
 A man opens a Toshiba Satellite U920 tablet notebook at the IFA consumer electronics fair in Berlin, Quelle: REUTERS

Bei Angestellten – mit „Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit“, wie es im steuerdeutsch heißt - wird der Freibetrag in der Regel den Werbungskosten zugerechnet. Dabei berücksichtigten die Steuerbehörden allerdings nur den Teil, der den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Wer sich den Freibetrag sichern will, muss also Aufwendungen in Höhe von mindestens 1.600 Euro ansetzen.

Besonders häufig profitieren Berufspendler vom Eintrag eines Freibetrages. Ist die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte länger, übersteigen die Werbungskosten schnell den Pauschbetrag von 1.000 Euro. Wer zum Beispiel 30 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit fährt und diese Strecke 220mal im Jahr zurücklegt, kommt mit der Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer – die nur die einfache Strecke und nicht Hin- und Rückfahrt berücksichtigt - schon auf Werbungskosten von 1.980 Euro. Die 980 Euro, um die der Arbeitnehmerpauschbetrag übertroffen wird, kann der Arbeitnehmer als Freibetrag eintragen lassen. Das entspricht dann einem monatlichen Freibetrag von 81,66 Euro. Bei einer Fahrtstrecke von 35 Kilometern sind es monatlich schon 109,16 Euro, um die das zu versteuernde Monatseinkommen sinkt. Auch Steuerpflichtige, deren Erwerbstätigkeit mit hohen Reisekosten verbunden ist, die sie aus eigener Tasche zahlen müssen, können einen Steuerfreibetrag beantragen.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Tipps für Vermieter

Selbst für Vermieter kann sich der Eintrag eines Freibetrages wohltuend auf die monatliche Steuerlast auswirken. „Wer neben seinem Hauptberuf auch noch ein Haus oder eine Wohnung vermietet und dies zum Beispiel fremdfinanziert hat, muss dafür laufend Zinszahlungen leisten. Unter Umständen macht er dann durch die Vermietung keinen Gewinn, sondern unterm Strich ein Minusgeschäft. Beträgt der steuerliche Verlust im Jahr mehr als 600 Euro, rechtfertigt das die Eintragung“, erklärt Steuerberater Bracht.

Auch Steuerzahler, die hohe Kinderbetreuungs- oder volljährige Kinder in ihrer ersten Berufsausbildung haben, sollten prüfen, ob die dafür notwenigen Ausgaben einen Freibetrag rechtfertigen. Falls für Angehörige ein Ausbildungsfreibetrag oder Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigten sind, kann auch hierfür ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. „Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung lediglich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und bei der Kirchensteuer positiv aus. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird der pauschale Kinderfreibetrag immer mit Kindergeld verrechnet und die für den Steuerzahler günstigere Variante vom Finanzamt gewählt. Meistens ist das die Zahlung von Kindergeld“, so Bracht.

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