Wer schon vorher mehr Netto vom Brutto möchte, um dem Staat nicht auch noch ein zinsloses Darlehen zu geben, und gleichzeitig das monatlich verfügbare Einkommen erhöhen will, sollte die Möglichkeiten prüfen, einen Steuerfreibetrag in seine ELStAM-Lohnsteuerdaten eintragen zu lassen. Im normalen Verfahren werden die persönlichen Daten der alten Lohnsteuerkarten von den Ämtern der Kommunen und dem Finanzamt ab dem kommenden Jahr an ein zentrales Register im Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Steuerklasse, Familienstatus und derlei Merkmale sind also automatisch vermerkt. Nicht aber die Steuerfreibeträge, die normalerweise jedes Jahr neu beantragt werden müssen.
Die Eintragung der Freibeträge erfolgt nach einem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beim zuständigen Finanzamt. Solch ein Antrag ist nicht weiter schwierig und kommt für Millionen von Arbeitnehmern in Frage. Die vorgezogene Lohnsteuerermäßigung sei interessant für fast alle Arbeitnehmer, betonte unlängst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es seit Anfang Oktober entweder bei den Service-Centern der Finanzämter, oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Mehr Spielraum
"Man schafft sich mithilfe der Freibeträge finanziell mehr Spielraum, Monat für Monat", erklärt Nöll vom BDL. Die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag fallen dann geringer aus. Je nach Verdienst und Steuersatz kann der Unterschied beim Nettolohn monatlich einige Hundert Euro ausmachen. Wer den Antrag versäumt, verliert zwar nichts, denn zu viel gezahlte Steuern können über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 wieder zurückgeholt werden. Aber das Geld gibt es mit deutlicher Verzögerung, oftmals erst etwa anderthalb Jahre später, wie Klocke betont.
Damit das Finanzamt einen Steuerfreibetrag vermerkt, gibt es allerdings ein paar Grundvoraussetzungen. Die Aufwendungen, die geltend gemacht werden, müssen mindestens 600 Euro im Jahr betragen, ansonsten ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung unzulässig. Außerdem verpflichten sich Arbeitnehmer durch eine Eintragung eines Steuerfreibetrages dazu, eine Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 abzugeben – auch wenn diese für sie bisher nur freiwillig war. Denn letzten Endes kalkuliert der Fiskus die Einkommensteuer immer auf der Basis der zu versteuernden Jahreseinkünfte. Ausgenommen von der Pflicht zur Steuererklärung bleiben lediglich eingetragene Behinderten- und Hinterbliebenenfreibeträge sowie Steuerzahler mit einem Bruttolohn von weniger als 10.200 Euro im Jahr.
Dirk Bracht, Steuerberater in Köln, nennt die häufigsten Gründe für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. „Grundsätzlich eignet sich für einen eingetragenen Steuerfreibetrag alles, was die Einkünfte des Steuerzahlers mindert“, so der Experte. „In Frage kommt so ein eingetragener Freibetrag vor allem für Steuerpflichtige, die eine lange Anfahrt zu Arbeitsplatz haben oder die eine doppelte Haushaltsführung geltend machen können. Aber auch Immobilieneigentümer, die Verluste aus der Vermietung erleiden, können einen Freibetrag in Höhe des steuerlichen Verlusts angeben.“ Dass mehr Netto vom Bruttolohn im Geldbeutel landet, kann auch für Arbeitnehmer wichtig sein, die bald Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erwarten – denn das berechnet sich abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Die Möglichkeit, durch einen Steuerfreibetrag im Vorfeld später ein höheres Elterngeld zu beziehen, hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft.