Antrag bis Jahresende Nettogehalt aufbessern mit Steuerfreibeträgen

Wer mit einer hohen Steuerrückzahlung rechnet, kann stattdessen eventuell monatlich mehr Netto vom Brutto rausschlagen. Das geht mit einem Steuerfreibetrag. Wie das funktioniert und warum es eilt.

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So sparen Sie vor Jahresende bares Geld
Lohnsteuerkarte fuer das Jahr 2010 Quelle: dapd
Last minute Steuern sparenDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch bevor sie die Adventskerzen anzünden und Weihnachtsplätzchen backen, sollten sich Steuerzahler noch einmal Zeit für ihre Steuerunterlagen nehmen. Der Bund der Steuerzahler gibt wertvolle Tipps, mit denen sich jetzt noch bares Geld sparen lässt. Quelle: dpa
Freiwillige Steuererklärung bis zum JahresendeViele Steuerzahler sind gar nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. „Eine freiwillige Steuererklärung kann sich aber trotzdem lohnen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler, „bei hohen Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen kann der Steuerzahler mit ordentlichen Rückzahlungen rechnen.“ Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie noch vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres abgeben. Die Frist für die Abgabe der Erklärung für 2008 endet also am 31. Dezember 2012. Quelle: dpa
Oh du schöne SpendenzeitIn der Adventszeit werben gemeinnützige Organisationen besonders intensiv um Spender. Wer mit finanziellen Mitteln etwas Gutes tut, sollte das auch seinem Finanzamt sagen. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sie reduzieren also die Summe der Einkünfte und damit auch die Steuerlast. „Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, können diese in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Käding. Ohne Beleg funktioniert das aber nicht. Bei Spenden bis 200 Euro genügt die Vorlage eines Kontoauszuges, bei höheren Beträgen braucht der Spender eine formale Spendenbescheinigung. Quelle: AP
Von Verlusten profitierenAnleger, die Depots bei verschiedenen Banken unterhalten und Verluste gemacht haben, sollten sich diese Verluste von den Banken bescheinigen lassen. Der Vorteil: In der Einkommensteuererklärung können Verluste im einen Depot mit Gewinnen im anderen Depot verrechnet werden. Das senkt die Summe der Kapitalerträge und damit auch die Steuerlast. Können die Verluste in der Steuererklärung für 2012 nicht genutzt werden, weil ihnen keine Gewinne gegenüber stehen, werden sie im folgenden Jahr vom Finanzamt berücksichtigt. Den Antrag müssen Steuerzahler jedoch spätestens bis zum 15. Dezember 2012 bei der Bank stellen. Quelle: dpa
Kosten für Kinderbetreuung Seit diesem Jahr können alle Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre von der Steuer absetzen. Als Sonderausgaben können pro Jahr zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro abgezogen werden. Bisher konnten solche Ausgaben nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile arbeiteten oder besondere persönliche Umstände, wie Ausbildung, Krankheit oder eine Behinderung vorlagen. Entsprechende Belege wie beispielsweise der Betreuungsvertrag oder Kontoauszüge sollten daher nicht zum Jahresende aussortiert werden, sondern für die Einkommensteuererklärung 2012 aufgehoben werden. Quelle: dpa
Kassensturz I: GesundheitskostenKosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren und Zuzahlungen zu Rezepten sowie die Arztpraxisgebühr können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese Grenze richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte. „Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten“, sagt Anita Käding. Die Steuer-Expertin empfiehlt: „Wer knapp unter der Grenze liegt, kann beispielsweise noch in diesem Jahr eine neue Brille kaufen und den Fiskus damit an seinen Gesundheitskosten beteiligen.“ Wer dagegen die Belastungsgrenze in diesem Jahr nicht mehr erreichen kann, verschiebt die Anschaffungen besser ins nächste Jahr. Wichtig in jedem Fall: Als Nachweis müssen die Belege gesammelt werden. Quelle: dapd

ELStAM kommt – mit zwei Jahren Verspätung. ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich nichts anderes als die elektronische Lohnsteuerkarte – die ab 2013 ihren alten Pappkameraden ablöst. Nach diversen Pannen bei der Umsetzung scheint es diesmal tatsächlich zu klappen.

Im digitalen Verfahren erfasst ELStAM alle für die Lohnsteuererhebung wichtigen persönlichen Daten, etwa Familienstand, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderzahl und: die Frei- und Pauschbeträge. Wegen der zweijährigen Verschiebung von ELStAM mussten die Freibeträge in den vergangenen beiden Jahren nicht neu beantragt werden, sondern blieben entsprechend der Einträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 automatisch erhalten. Nun aber ist ein Neuantrag fällig. Und damit Steuerzahler auch etwas davon haben, sollten sie sich beeilen.

Noch sieben Wochen bis zum Jahresende. Höchste Zeit also, auch seine Finanzen auf Vordermann zu bringen. Damit ein bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag auch 2013 greift, muss er bis zum Jahresende neu beantragt werden. Wer sogar für 2012 noch rückwirkend Freibeträge anmelden möchte, hat nur noch zwei Wochen Zeit: Einträge sind nur noch bis 30. November dieses Jahres beim Finanzamt möglich - und sollten dem Arbeitgeber unverzüglich durch einen Ausdruck der aktuellen ELStAM-Daten mitgeteilt werden.

Das kann sich allerdings lohnen. „Durch den Schachzug kann unter Umständen ein Großteil des Arbeitslohns für November und Dezember steuerfrei bleiben", sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Auch vom Weihnachtsgeld bleibt dann dank Freibetrag netto deutlich mehr übrig.

Tipps zum Steuern sparen

Starke Belastung

Die jährliche Anstrengung gegen die Steuerlast ist längst Teil deutscher Lebensart. Hinzu kommt: In kaum einem anderen Industrieland ist Belastung durch Steuern so stark gestiegen wie zuletzt in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz OECD, festgestellt. Nach OECD-Zahlen erhöhte sich 2011 die Steuerbelastung gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 36,1 Prozent im Jahr zuvor auf 37,1 Prozent. Im OECD-Schnitt stieg die sogenannte Fiskalquote hingegen nur minimal von 33,8 auf 34,0 Prozent. Die Erhöhung der Abgabenlast ist für deutsche Zahler besonders bitter, denn Steuereinnahmen des Bundes sprudeln wie nie. Erst kürzlich hat die Regierungskoalition damit angefangen, die Abgabenlast zu senken - allerdings nur durch die Abschaffung der Praxisgebühr und die Senkungen der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine echte Senkung der Einkommensbesteuerung ist weiterhin nicht in Sicht.

Doch gerade bei der Einkommensteuer suchen Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, die Belastung zu verringern - macht sie doch den Löwenanteil der Steuerzahlungen aus. Die Suche beginnt meist erst im Zuge der jährlichen Steuererklärung. Aber selbst, wenn Monate nach Abgabe der Steuererklärung eine ansehnliche Rückzahlung ins Haus steht – der Steuerzahler ist zunächst einmal in Vorleistung gegangen – und es liegt an ihm, die Rückerstattung mittels Steuererklärung zu erwirken.

Mehr Netto vom Brutto

Wie sich die Steuern 2013 verändern
Aufbewahrungsfristen: Für Unternehmen soll es eine weitere Steuervereinfachung gebe – einige Aktenordner können bald aussortiert werden. Künftig müssen Firmen Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dann dauerhaft sieben Jahren. Nach Angaben der Koalition kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Milliarden Euro reduzieren. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Die schwarz-gelbe Koalition geht gegen ein Steuersparmodell vor, mit dem Top-Verdiener mit Goldanlagen den Fiskus zunehmend austricksen. Dabei werden Rohstoffe oder Edelmetalle über Auslandsgesellschaften gekauft, was zunächst zu Verlusten führt und die Steuerlast senkt. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Werden die Metalle später verkauft, entstehen zwar Gewinne. Diese wirken sich aber bei Top-Verdienern wegen der Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die Besteuerung in Deutschland aus. Die Einnahmeausfälle für den Staat summieren sich Schätzungen zufolge auf jährlich 700 Millionen Euro – aufgrund der zweifelhaften Legalität wurde der Steuertrick nach dem James-Bond-Bösewicht benannt, der seine Opfer in Gold hüllte. Quelle: dapd
Elektroautos: Teil des Gesetzespakets sind weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Regelung gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv – doch das soll sich ändern. Quelle: dpa
Elektroautos: Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Fahrzeugen soll nun die sehr teure Batterie ausgeklammert werden; ihr Anteil am Wert des Fahrzeugs würde dann nicht mehr die Steuerlast erhöhen. Quelle: dpa
Private Bildungseinrichtungen: Umsatzsteuerfrei bleiben private Musik-, Tanz- und Ballettschulen. Ursprünglich sollten alle privaten Bildungseinrichtungen, die nicht der Berufsvorbereitung dienen, mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent belegt werden. Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Quelle: dpa
Wehrsold: Nicht mehr Bestandteil der Gesetzespläne ist die ursprünglich vorgesehene Besteuerung des Wehrsolds. Die Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei. Beim freiwilligen Wehrdienst wird der Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont. Verzichtet wird aber auf das vorgesehene Kindergeld für Eltern freiwillig Dienender. Quelle: dapd

Wer schon vorher mehr Netto vom Brutto möchte, um dem Staat nicht auch noch ein zinsloses Darlehen zu geben, und gleichzeitig das monatlich verfügbare Einkommen erhöhen will, sollte die Möglichkeiten prüfen, einen Steuerfreibetrag in seine ELStAM-Lohnsteuerdaten eintragen zu lassen. Im normalen Verfahren werden die persönlichen Daten der alten Lohnsteuerkarten von den Ämtern der Kommunen und dem Finanzamt ab dem kommenden Jahr an ein zentrales Register im Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Steuerklasse, Familienstatus und derlei Merkmale sind also automatisch vermerkt. Nicht aber die Steuerfreibeträge, die normalerweise jedes Jahr neu beantragt werden müssen.

Die Eintragung der Freibeträge erfolgt nach einem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beim zuständigen Finanzamt. Solch ein Antrag ist nicht weiter schwierig und kommt für Millionen von Arbeitnehmern in Frage. Die vorgezogene Lohnsteuerermäßigung sei interessant für fast alle Arbeitnehmer, betonte unlängst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es seit Anfang Oktober entweder bei den Service-Centern der Finanzämter, oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

Tipps zur Steuererklärung

Mehr Spielraum

"Man schafft sich mithilfe der Freibeträge finanziell mehr Spielraum, Monat für Monat", erklärt Nöll vom BDL. Die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag fallen dann geringer aus. Je nach Verdienst und Steuersatz kann der Unterschied beim Nettolohn monatlich einige Hundert Euro ausmachen. Wer den Antrag versäumt, verliert zwar nichts, denn zu viel gezahlte Steuern können über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 wieder zurückgeholt werden. Aber das Geld gibt es mit deutlicher Verzögerung, oftmals erst etwa anderthalb Jahre später, wie Klocke betont.

Damit das Finanzamt einen Steuerfreibetrag vermerkt, gibt es allerdings ein paar Grundvoraussetzungen. Die Aufwendungen, die geltend gemacht werden, müssen mindestens 600 Euro im Jahr betragen, ansonsten ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung unzulässig. Außerdem verpflichten sich Arbeitnehmer durch eine Eintragung eines Steuerfreibetrages dazu, eine Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 abzugeben – auch wenn diese für sie bisher nur freiwillig war. Denn letzten Endes kalkuliert der Fiskus die Einkommensteuer immer auf der Basis der zu versteuernden Jahreseinkünfte. Ausgenommen von der Pflicht zur Steuererklärung bleiben lediglich eingetragene Behinderten- und Hinterbliebenenfreibeträge sowie Steuerzahler mit einem Bruttolohn von weniger als 10.200 Euro im Jahr.

Dirk Bracht, Steuerberater in Köln, nennt die häufigsten Gründe für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. „Grundsätzlich eignet sich für einen eingetragenen Steuerfreibetrag alles, was die Einkünfte des Steuerzahlers mindert“, so der Experte. „In Frage kommt so ein eingetragener Freibetrag vor allem für Steuerpflichtige, die eine lange Anfahrt zu Arbeitsplatz haben oder die eine doppelte Haushaltsführung geltend machen können. Aber auch Immobilieneigentümer, die Verluste aus der Vermietung erleiden, können einen Freibetrag in Höhe des steuerlichen Verlusts angeben.“ Dass mehr Netto vom Bruttolohn im Geldbeutel landet, kann auch für Arbeitnehmer wichtig sein, die bald Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erwarten – denn das berechnet sich abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Die Möglichkeit, durch einen Steuerfreibetrag im Vorfeld später ein höheres Elterngeld zu beziehen, hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft.

Besonders Pendler profitieren

Hier verbrennt der Staat Geld
Luftkissenboot der US-Marine Quelle: dpa
Der über die Toppen geflaggte neue Tonnenleger "Nordergründe" Quelle: dpa
Ein Mann malt an einem Badesee seiner Frau mit Sonnenmilch eine Sonne auf den Rücken. Quelle: dpa
Tunnel 'Koenigshainer Berge Quelle: AP
Blick auf den Neubau des Umweltbundesamtes in Dessau Quelle: dpa/dpaweb
Keine Kontrolle der LänderWenn der Bund nicht kontrolliert, was die Länder machen, muss er im Zweifelsfall dafür geradestehen. Denn die Länder verwalten Bundesgelder wie Elterngeld, Wohngeld oder BAföG. "Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass die Verwaltungen der Länder viele Fehler machen und in der Folge viel zu viel Geld des Bundes ausgeben. Mehr als ein Drittel der untersuchten Bescheide wies zum Teil gravierende Fehler auf", heißt es im Prüfbericht. Die Bundesministerien würden oftmals nämlich gar nicht kontrollieren, was die Länder da so treiben. Teilweise sei den "Bundesministerien nicht klar, dass sie verpflichtet sind, die Länderverwaltungen zu beaufsichtigen." Damit die Länderverwaltungen also nicht mit vollen Händen Bundesgelder verteilen, müssen die Ministerien künftig besser aufpassen. Quelle: Fotolia
 A man opens a Toshiba Satellite U920 tablet notebook at the IFA consumer electronics fair in Berlin, Quelle: REUTERS

Bei Angestellten – mit „Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit“, wie es im steuerdeutsch heißt - wird der Freibetrag in der Regel den Werbungskosten zugerechnet. Dabei berücksichtigten die Steuerbehörden allerdings nur den Teil, der den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Wer sich den Freibetrag sichern will, muss also Aufwendungen in Höhe von mindestens 1.600 Euro ansetzen.

Besonders häufig profitieren Berufspendler vom Eintrag eines Freibetrages. Ist die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte länger, übersteigen die Werbungskosten schnell den Pauschbetrag von 1.000 Euro. Wer zum Beispiel 30 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit fährt und diese Strecke 220mal im Jahr zurücklegt, kommt mit der Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer – die nur die einfache Strecke und nicht Hin- und Rückfahrt berücksichtigt - schon auf Werbungskosten von 1.980 Euro. Die 980 Euro, um die der Arbeitnehmerpauschbetrag übertroffen wird, kann der Arbeitnehmer als Freibetrag eintragen lassen. Das entspricht dann einem monatlichen Freibetrag von 81,66 Euro. Bei einer Fahrtstrecke von 35 Kilometern sind es monatlich schon 109,16 Euro, um die das zu versteuernde Monatseinkommen sinkt. Auch Steuerpflichtige, deren Erwerbstätigkeit mit hohen Reisekosten verbunden ist, die sie aus eigener Tasche zahlen müssen, können einen Steuerfreibetrag beantragen.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Tipps für Vermieter

Selbst für Vermieter kann sich der Eintrag eines Freibetrages wohltuend auf die monatliche Steuerlast auswirken. „Wer neben seinem Hauptberuf auch noch ein Haus oder eine Wohnung vermietet und dies zum Beispiel fremdfinanziert hat, muss dafür laufend Zinszahlungen leisten. Unter Umständen macht er dann durch die Vermietung keinen Gewinn, sondern unterm Strich ein Minusgeschäft. Beträgt der steuerliche Verlust im Jahr mehr als 600 Euro, rechtfertigt das die Eintragung“, erklärt Steuerberater Bracht.

Auch Steuerzahler, die hohe Kinderbetreuungs- oder volljährige Kinder in ihrer ersten Berufsausbildung haben, sollten prüfen, ob die dafür notwenigen Ausgaben einen Freibetrag rechtfertigen. Falls für Angehörige ein Ausbildungsfreibetrag oder Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigten sind, kann auch hierfür ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. „Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung lediglich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und bei der Kirchensteuer positiv aus. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird der pauschale Kinderfreibetrag immer mit Kindergeld verrechnet und die für den Steuerzahler günstigere Variante vom Finanzamt gewählt. Meistens ist das die Zahlung von Kindergeld“, so Bracht.

Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag

Alte und neue Steueroasen
Ein Strand auf den Tobago Keys Quelle: dpa
Ein Schild mit dem Zeichen von Liechtenstein Quelle: REUTERS
Eine Stadt in Zypern Quelle: dapd
Festungsmuseum in Luxemburg Quelle: dpa
Wiener Opernball Quelle: dpa
Bauern in der Schweiz Quelle: dapd
Dubai Quelle: dapd

Auch Menschen mit Behinderung können die dafür vorgesehenen Pauschalen angeben. Sie müssen allerdings diesmal nicht tätig werden, da bei ihnen die Steuermerkmale fortbestehen. Ein Neuantrag ist also nur erforderlich, wenn die Behinderung neu eingetreten ist.

Für die Beantragung ist es notwendig, dass die relevanten Ausgaben schon in der Vergangenheit bestanden haben. So können sich die Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag auch gerade erst neu ergeben, etwa durch einen neuen Job, der eine höhere Pendlerpauschale oder eine doppelte Haushaltsführung - sprich Zweitwohnung - mit sich bringt. Das steuermindernde Ereignis muss lediglich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreffen und eine gewisses Volumen haben.

Wenn der Steuerberater einen Fehler macht

Verminderung des zu versteuernden Einkommens

Bewilligt das Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, übermitteln die Finanzbehörden die Daten an eine Datenbank, auf die der Arbeitgeber zugreifen kann. Dort werden die Jahresbeträge auf eine monatliche Basis umgerechnet und der Freibetrag in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Dadurch vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.

Der Steuerpflichtige hat dann davon in etwa den Freibetrag multipliziert mit dem individuellen Steuersatz - beispielsweise 30 Prozent - als zusätzliches Nettoeinkommen jeden Monat auf dem Gehaltskonto. Ein vereinfachtes Beispiel: Der Jahresfreibetrag in Höhe von 1200 Euro schlägt bei zwölf Gehältern im Jahr monatlich mit einem Freibetrag von 100 Euro zu Buche. Nach der Berücksichtigung durch den Arbeitgeber und bei einem individuellen Steuersatz von 30 Prozent erhält der Arbeitnehmer jeden Monat 30 Euro mehr netto. Das ist aber noch nicht alles: Weil das zu versteuernde Einkommen um 100 Euro pro Monat sinkt, zieht der Arbeitgeber auch entsprechend weniger für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.

Da das zu versteuernde Einkommen durch den Freibetrag sinkt, kann sich außerdem auch der individuelle Steuersatz ändern. „Das liegt an der Steuerprogression in der Jahressteuertabelle – also einem steigenden Steuersatz bei steigendem Einkommen. Aber für eine Überschlagsrechnung genügt die Rechnung mit dem bisherigen Steuersatz“, sagt Steuerberater Bracht. „Der Arbeitgeber bekommt dabei gar nicht mit, was den Freibetrag begründet. Steuerzahler müssen sich also keine Sorgen machen, dass ihre Privatsphäre gegenüber dem Arbeitgeber nicht gewahrt wird."

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