Arbeitsgericht Steuerhinterziehung kann den Job kosten

Wenn ein Vorgesetzter weiß, dass ein Arbeitnehmer Steuern hinterzieht, darf er diesem ohne Abmahnung kündigen – auch wenn er der Steuerhinterziehung zugestimmt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Kiel entschieden.

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Beschlagnahmte Euroscheine. Wer Steuern hinterzieht, setzt seinen Job aufs Spiel. Quelle: dpa

Kiel Wer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat. Das geht aus einem vom Landesarbeitsgericht Kiel am Freitag veröffentlichten Urteil hervor (ArbG Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 Ca 1793 a/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die mehrere Jahre lang bei einem überregional tätigen Unternehmen als Vorarbeiterin und Objektleiterin beschäftigt war. Sie bekam die Kündigung, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen.

Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde, urteilten die Richter. Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen.

Auch die SPD greift das Thema auf.

Steuerhinterzieher sollen nach Vorschlägen aus der SPD in schweren Fällen auch bei einer Selbstanzeige nicht mehr um eine Strafe herumkommen. Zwar könne es weiter die Möglichkeit geben, nach einem 'Irrtum' in die Steuerehrlichkeit ohne Strafe zurückzukommen, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans dem Magazin „Focus“ laut Vorabbericht vom Samstag. „Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist aber ganz gewiss kein Irrtum, sondern eine Straftat“, machte der SPD-Politiker deutlich, der Vorsitzender der Länder-Finanzministerkonferenz ist. Diese hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge zu einer Verschärfung der bisherigen Regelungen vorzulegen. In Rede ist dabei auch, Straffreiheit nur noch zu gewähren, wenn die Steuern für zehn statt bisher fünf Jahre komplett nacherklärt werden.

Dass Bundesfinanzministerium will die Vorschläge dann prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Eine komplette Abschaffung der Strafbefreiung bei Selbstanzeigen steht jedoch nicht zur Debatte.

Anlass für die erneute Debatte über die zuletzt 2011 verschärften Regeln ist der Fall des FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Der muss sich im März vor dem Landgericht München wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten. Durch Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern hat der Fiskus nach Medienberichten in den vergangenen Jahren rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen. Von einer Verdreifachung der Selbstanzeigen auf fast 25.000 im vergangenen Jahr war die Rede. Dazu beigetragen haben wohl auch immer neue Ankäufe sogenannter Steuer-CDs aus Nachbarländern mit Daten deutscher Steuerhinterzieher durch hiesige Finanzbehörden. Das schwarz-rote Regierungsbündnis hat den entschlossenen Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu einem ihrer Ziele erklärt.

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