Arbeitsrecht Zwangsverrentung ist erlaubt

Hartz-IV-Empfänger, die keine Jobaussichten mehr haben, dürfen zwangsverrentet werden. Auch für jene, die aktuell im Beruf stehen, wurde ein wichtiges Urteil gesprochen: Es geht um Unfälle auf dem Arbeitsweg.

Verfassungsbeschwerde zum Streikrecht bei Kirchen abgewiesenDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Versuch der Gewerkschaft Verdi abgewiesen, Streiks und Tarifverträge auch in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter eine Beschwerde der Gewerkschaft gegen den arbeitsrechtlichen „Dritten Weg“ der Kirchen als unzulässig ab. Durch das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt sei Verdi jedenfalls gegenwärtig nicht „beschwert“. (Az.: 2 BvR 2292/13) Betroffen von dem Streit sind neben den Kirchen vor allem auch deren Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Mit zusammen über einer Million Arbeitnehmern sind sie die größten Arbeitgeber Deutschlands. Quelle: dapd
Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtmäßigHartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil (Az.: B 14 AS 1/15 R). Damit ist eine vorzeitige Verrentung rechtmäßig. Das Gesetz sehe vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger auffordern können, eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu beantragen, wenn bei den Beziehern keine Aussicht mehr auf einen Job besteht. Quelle: dpa
Unfall auf Umweg zur Arbeit in der Regel ArbeitsunfallWenn ein Beschäftigter auf einem Umweg von oder zur Arbeitsstelle verunglückt, ist es nach einer Gerichtsentscheidung in der Regel ein Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Ziel festgehalten und die Strecke nur unwesentlich verlängert werde, teilte das Hessische Landessozialgericht Darmstadt am Dienstag mit. Im konkreten Fall hatte ein Lagerist 2011 einen schweren Autounfall. Der Unfallort lag aber nicht auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Der Mann hatte angegeben, wegen eines Staus eine andere Route gewählt und sich bei schwierigen Licht- und Wetterverhältnissen verfahren zu haben. Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt – mit der Begründung, dass es für den Umweg keine Gründe gegeben habe. Das Landessozialgericht ließ eine Revision zu (Az: L 3 U 118/13). Quelle: dpa
Raubkopien per Firmenrechner ist KündigungsgrundDas Anfertigen von Raubkopien auf einem Dienstrechner während der Arbeitszeit kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den Rechner für bestimmte andere private Zwecke nutzen durfte, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Donnerstag in Erfurt verkündeten Urteil entschied (Az.: 2 AZR 85/15). Im aktuellen Fall waren auf dem Dienstrechner eines IT-Beauftragten an einem Gericht in Sachsen-Anhalt mehr als 6.400 E-Books sowie Bild-, Ton- und Videodateien gefunden worden. Zudem war ein Programm zum Knacken des Kopierschutzes der Hersteller installiert. Als sich dann noch herausstellte, dass der Betroffene von Oktober 2010 bis März 2013 über 1.100 dienstliche Rohlinge für die Raubkopien benutzt hatte, kündigte ihm das Land fristlos. Das BAG bewertete die Kündigung als grundsätzlich rechtens und verwies den Fall zur weiteren Sachaufklärung an die erste Instanz zurück. Quelle: dpa
Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksamEiner Krankenschwester darf nach 23 Dienstjahren nicht fristlos gekündigt werden, weil sie acht halbe belegte Brötchen aus dem Kühlschrank des Pausenraums genommen und mit ihren Kolleginnen verzehrt hat. Das geht aus einer am 10. Juli veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor (Az. 27 Ca 87/15). Die Kündigung sei unverhältnismäßig; zuvor hätte eine Abmahnung als milderes Mittel ausgesprochen werden müssen. Die belegten Brötchen waren für externe Mitarbeiter bestimmt, zum Beispiel Rettungssanitäter. Das Arbeitsgericht hielt fest, dass auch die Entwendung geringwertiger Sachen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. Doch sei eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Dabei sei zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, ob er bei seiner Pflichtverletzung offen oder heimlich gehandelt habe und wie er mit den Vorwürfen umgehe. Die Krankenschwester hatte umgehend eingeräumt, die Brötchen aus dem Kühlschrank genommen zu haben, weil ihr eigenes Essen gestohlen worden sei. Quelle: dpa
Tödlicher Speerwurf ist kein ArbeitsunfallNach dem tragischen Tod eines Speerwurf-Kampfrichters in Düsseldorf ist dessen Witwe mit einer Klage auf Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung gescheitert. Der Tod des 74-Jährigen bei einem Leichtathletik-Meeting im August 2012 sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht in einem am 20. Mai 2015 veröffentlichten Urteil. Der Mann sei ehrenamtlich als Kampfrichter tätig gewesen und habe nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. (Az. S 1 U 163/13) Der Kampfrichter war während des Wettkampfes von einem Speer tödlich getroffen worden. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unglücks als Arbeitsunfall ab. Auch das Sozialgericht verwies nun in seinem nicht rechtskräftigen Urteil darauf, dass es „keine Berufsgruppe professionalisierter Kampfrichter bei Leichtathletiksportfesten“ gebe. Es habe dem Ehemann der Klägerin freigestanden, an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen oder nicht. Quelle: REUTERS
Keine nachträgliche Urlaubskürzung wegen ElternzeitArbeitgeber dürfen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rückwirkend nicht mehr Urlaubsansprüche von Beschäftigten wegen Elternzeit kürzen. Die bis zum Ende des Jobs noch nicht genommenen Urlaubstage müssen voll abgegolten werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 19. Mai 2015 in Erfurt (Az.: 9 AZR 725/13). Laut Gesetz kann der Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Das setze allerdings voraus, dass ein Anspruch auf Erholungsurlaub noch bestehe. Dies sei nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr der Fall, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Damit war eine Ergotherapeutin aus Nordrhein-Westfalen wie zuvor bereits in der zweiten Instanz erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hatte der Klägerin eine Urlaubsabgeltung von mehr als 3800 Euro brutto zugesprochen. Quelle: dpa
Verfassungsgericht kippt Altersvorgaben für BeamteneinstellungAltershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten sind zwar grundsätzlich möglich - dennoch muss Nordrhein-Westfalen seine entsprechenden Regelungen dazu nachbessern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und entsprechende Normen des Landes aus formalen Gründen gekippt. (Az.: 2 BvR 1322/12). Demnach lasse die Konstruktion der NRW-Regelungen nicht erkennen, dass sich das Landesparlament Gedanken über die Altersgrenze und deren Bedeutung für Grundrechte der Bewerber gemacht habe, hieß es in einem am 28. Mai 2015 veröffentlichten Beschluss. Grundsätzlich stellten die Richter aber klar, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten festlegen darf, etwa um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dauer der aktiven Dienstzeit und den Pensionsansprüchen eines Beamten zu schaffen - und um damit letztendlich die öffentlichen Haushalte zu schonen. Quelle: dpa
Arbeitsgericht: Leistungsbonus in Mindestlohn einrechnenEin Leistungsbonus darf nach einem Gerichtsurteil in die Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns einbezogen werden. Wie das Arbeitsgericht in Düsseldorf am 2. Juni 2015 mitteilte, hatte die Klage einer Frau gegen diese Praxis ihres Arbeitgebers keinen Erfolg. Die Klägerin erhielt 8,10 Euro sowie einen Bonus von höchstens einem Euro pro Stunde. Mit Einführung des Mindestlohns wurde die Vergütung von 8,10 Euro um konstant 40 Cent pro Stunde vom Bonus aufgestockt und so der Mindestlohn von 8,50 Euro erreicht. Das Gericht befand, mindestlohnwirksam seien alle Zahlungen, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt würden. Ein Leistungsbonus habe einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung und sei ein „Lohn im eigentlichen Sinn“, der in die Berechnung einzubeziehen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa
Salafist durfte aus Bundeswehr entlassen werden Ein Islamist ist nach Überzeugung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als Zeitsoldat bei der Bundeswehr entlassen worden. Das OVG in Münster bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts und wies den Antrag des Salafisten auf Zulassung der Berufung zurück. Im Februar hatte die dortige Kammer die Klage eines 31-Jährigen gegen die Kündigung einen Monat vor Ende seiner Dienstzeit abgewiesen. Die Bundeswehr habe sich auf vertretbare Zweifel gestützt, dass der Soldat sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen würde, hatten die Richter entschieden. Diese Annahme habe der Kläger nicht ausreichend infrage gestellt, urteilte nun auch das OVG. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte den Mann nach Angaben des Gerichts im November 2013 als gefestigten Salafisten und Extremisten eingestuft. Er wurde aus der Bundeswehr wegen mangelnder Eignung entlassen. Der Sohn eines deutschen Vaters und einer niederländischen Mutter war seit August 2009 am Luftwaffenstützpunkt Nörvenich Zeitsoldat mit Mannschaftsdienstgrad. Den Kollegen sei er durch sein verändertes Verhalten aufgefallen. So habe er fünfmal am Tag gebetet und den Fastenmonat Ramadan streng eingehalten. Quelle: dpa
Karlsruhe legt Regeln für Mindesteinkommen von Richtern festDas Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann. Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter bundesweit um bis zu 20 Prozent. Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.   Quelle: dpa
Arbeitgeber müssen Mindestlohn auch bei Krankheit zahlenKranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Mindestlohns. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Es schob damit der Praxis einiger Arbeitgeber einen Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen. Die Richter gaben - wie schon die Vorinstanzen - einer Klägerin aus Niedersachsen recht, die unter anderem auf Krankengeld-Zahlungen nach der Mindestlohnregelung für pädagogisches Personal gepocht hatte. (Az: 10 AZR 191/14). Ihr Arbeitgeber, eine Aus- und Weiterbildungsfirma, wollte für diese Zeit ohne tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nur die niedrigere betriebliche Vergütung gewähren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision der niedersächsischen Firma ab. Die Entscheidung der Bundesrichter gilt zunächst nur für bundesweit bis zu 22 000 Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildungsfirmen. Arbeitsrechtler sehen darin aber eine Richtungsentscheidung auch für Fälle nach dem seit Januar geltenden Mindestlohngesetz. „Es wirft ähnliche Fragen auf“, sagte ein Arbeitsrichter. Der Klägerin, die als Ausbilderin arbeitet, steht nun eine Nachzahlung von rund 1029 Euro zu. In der Branche liegt der Mindestlohn bei 12,60 Euro pro Stunde. Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes mit einer Mindestlohnregelung. „Das Mindestlohngesetz wird einigen Arbeitsstoff für die Gerichte produzieren“, hatte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt kürzlich gesagt. Quelle: dpa
Nur ein Lohn von zwanzig Prozent unter Tarif ist erlaubtDie Vergütung eines Lehrlings darf das jeweilige Tarifniveau der Branche in der Regel nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Sonst sei sie nicht mehr angemessen, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 30. April in Erfurt. Die obersten deutschen Arbeitsrichter bestätigten damit ihr bisherige Linie zur Untergrenze bei Ausbildungsvergütungen. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, der sich von 2008 bis 2012 zum Industriemechaniker ausbilden ließ. Sein Lehrgeld betrug nur etwa die Hälfte des Tarifs der bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Die Erfurter Richter folgten den Vorinstanzen und sprachen ihm eine Nachzahlung von mehr als 21 000 Euro zu. Quelle: dpa
Keine Mindestgröße bei der PolizeiDas Verwaltungsgericht Schleswig hat einer 1,58 Meter großen Frau eine Entschädigung wegen ihres Ausschlusses von der Eignungsprüfung der Bundespolizei zugesprochen. Die Juristin hatte sich für den höheren Polizeivollzugsdienst beworben, wurde wegen ihrer Körpergröße aber nicht als Bewerberin berücksichtigt, wie das Gericht am 27. März 2015 mitteilte. Dies verstößt nach Ansicht der Richter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach Angaben des Gerichts gibt es keine belegbaren Gründe dafür, dass die unterschiedlichen Mindestkörperlängen für Männer und Frauen gerechtfertigt sind. Die Mindestgröße der Bundespolizei beträgt bei Männern 1,65 Meter und bei Frauen 1,63 Meter. Quelle: AP
EU-Bürger haben Anspruch auf SozialhilfeArbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Diese Ansicht vertritt zumindest ein einflussreicher Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zwar könne ein EU-Staat solchen Personen Leistungen verweigern, dies dürfe aber nicht automatisch geschehen und müsse individuell geprüft werden (Rechtssache C-67/14). Ansprüche könnten sich etwa ergeben, wenn ein EU-Bürger sich mehr als drei Monate in einem anderen Staat aufhalte und dort gearbeitet habe. Quelle: dpa
Lohnfortzahlung für AlkoholkrankeArbeitgeber müssen alkoholabhängigen Beschäftigten sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen , wenn diese wegen ihrer Sucht krankgeschrieben sind. Sucht und Rückfälle seien in der Regel nicht als Selbstverschulden zu werten, das den Anspruch auf Lohnfortzahlung koste, entschied das Bundesarbeitsgericht am 18.03. in Erfurt (10 AZR 99/14). Das Gericht wies die Revision eines Baubetriebs aus Nordrhein-Westfalen zurück, der einem alkoholkranken Mitarbeiter nach einem Rückfall die Lohnfortzahlung verweigert hatte. Stattdessen war die Krankenkasse des Mannes mit Krankengeld eingesprungen. Quelle: dpa
Azubis haften wie AngestellteKein Pardon für Azubis bei Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen: Lehrlinge können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wegen ihres geringen Alters nicht mit Sonderregelungen rechnen, wenn sie durch ihr Verhalten Kollegen geschädigt haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.03. in Erfurt. Auszubildende würden ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer haften, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (8 AZR 67/14) in einem Fall aus Hessen. Der Kfz-Azubi hatte einem Kollegen einen Metallgegenstand ohne Vorwarnung zugeworfen und das Auge des anderen dauerhaft geschädigt. Quelle: dpa
Einen Aufhebungsvertrag nach widerrechtlicher Kündigungsdrohung können Arbeitnehmer immer anfechten. Der Arbeitgeber kann dies vertraglich nicht verhindern, wie 12. März das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az: 6 AZR 82/14). Danach ist ein in den Aufhebungsvertrag aufgenommener Klageverzicht in solchen Fällen unwirksam. Im Streitfall soll ein Einzelhandelskaufmann nach elfjähriger Betriebszugehörigkeit in einer Filiale der Drogeriemarkt-Kette Müller im Ruhrgebiet ohne Bezahlung zwei Fertigsuppen aus dem Lager genommen und gegessen haben. Der Arbeitgeber drohte mit einer Strafanzeige und außerordentlicher Kündigung. Unter diesem Druck unterschrieb der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch am selben Tag. Der Aufhebungsvertrag enthielt eine Klausel, die Widerruf und Klage gegen den Vertrag ausschließen sollte. Dennoch focht der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag an - zurecht, entschied das Arbeitsgericht. Quelle: dpa
Mindestlohn gilt nur für unmittelbare ArbeitsleistungUrlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen dürfen nach einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Eine Änderungskündigung, mit der eine solche Anrechnung erreicht werden sollte, sei unwirksam, teilte das Gericht am 5. März mit (Az. 54 Ca 14420/14). Eine Arbeitnehmerin bekam eine Grundvergütung von 6,44 Euro pro Stunde plus Leistungszulage und Schichtzuschlägen. Zudem erhielt sie ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Sonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte der Frau und bot gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro fortzusetzen - jedoch ohne Zulagen. Das hielt das Gericht nicht für rechtens. Der gesetzliche Mindestlohn solle unmittelbar die Arbeitsleistung entgelten, hieß es. Der Arbeitgeber könne daher Leistungen, die nicht diesem Zweck dienten, nicht anrechnen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Quelle: dpa
Überwachung von Mitarbeiterindürfen krankgeschriebene Mitarbeiter nur dann von einem Detektiv überwachen lassen, wenn es konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche Krankschreibung gibt. Gleiches gilt für heimliche Fotos, wie am 19. Februar das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erstmals entschied (Az: 8 AZR 1007/13). Ob gegebenenfalls auch Videokameras eingesetzt werden dürfen, blieb allerdings offen. Geklagt hatte eine Sekretärin der Geschäftsleitung eines mittelständischen Unternehmens im Münsterland. Sie war vom 27. Dezember 2011 bis zum 28. Februar 2012 wegen Bronchialerkrankungen und wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Der Arbeitgeber wollte den Bandscheibenvorfall nicht recht glauben und beauftragte einen Detektiv mit der Überwachung der Sekretärin. Der machte auch Videoaufnahmen, die die Sekretärin vor ihrem Haus und auch in einem Waschsalon zeigen. Die Sekretärin hält ihre Überwachung und insbesondere auch die Videoaufzeichnungen für unzulässig. Sie forderte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab ihr inhaltlich recht, setzte das Schmerzensgeld allerdings auf nur 1.000 Euro fest. Das BAG hat dieses Urteil nun bestätigt. Quelle: dpa
Busengriff führt nicht zur KündigungSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz muss nicht zwangsläufig zur fristlosen Kündigung des Täters führen. Ob unsittliche Annäherungen tatsächlich eine Entlassung nach sich ziehen, hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab, stellte das Bundesarbeitsgerichts klar. Das oberste deutsche Arbeitsgericht hatte bereits im vergangenen November entschieden, doch die Entscheidungsgründe wurden erst jetzt veröffentlicht. Damals hatte ein Automechaniker aus Nordrhein-Westfalen, der einer Putzfrau an den Busen gegriffen hatte, erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt (Az.: 2 AZR 651/13). Nach den Umständen dieses Streitfalls hätte eine Abmahnung als Reaktion ausgereicht, urteilten die Erfurter Richter in diesem Fall. Quelle: dpa
Urlaubskürzung beim Wechsel zur Teilzeit unrechtmäßigDas Bundesarbeitsgericht hat die Urlaubsansprüche von Teilzeitbeschäftigten gestärkt. Die anteilige Kürzung von Urlaustagen beim Wechsel von einer vollen Stelle auf einen Teilzeitjob sei nicht rechtmäßig, urteilten die Erfurter Richter am 10.02.2015 (9 AZR 53/14). Der neunte Senat gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf und folgte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013. Der EuGH hatte in der Urlaubskürzung bei Aufnahme einer Tätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen ein Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gesehen. Bisher war es üblich, dass ein Arbeitnehmer in Vollzeit in dem Jahr des Teilzeitwechsels auch nur einen verminderten Urlaubsanspruch hatte. Quelle: dpa
Dringender Verdacht erlaubt auch Kündigung von AuszubildendenAusbildungsverhältnisse sind zwar gesetzlich besonders geschützt. Eine Kündigung ist aber trotzdem zulässig, wenn „der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung“ besteht, wie am 12. Februar das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Es bestätigte damit die Entlassung eines angehenden Bankkaufmanns (Az.: 6 AZR 845/13). Der junge Mann absolvierte seit August 2010 eine Ausbildung bei einer Bank in Rheinland-Pfalz. Am 20. Juni 2011 sollte er das Geld in einer Kassette im Nachttresor zählen. Später fehlten 500 Euro. Die Bank lud den Auszubildenden zu einem Personalgespräch und konfrontierte ihn mit dem Fehlbetrag, ohne aber die genaue Summe zu nennen. Nach Angaben der Bank nannte dann aber der Auszubildende von sich aus den Betrag. Daraufhin kündigte die Bank das Ausbildungsverhältnis wegen des Verdachts, das Geld entwendet zu haben – zurecht, wie der BAG entschied. Eine Verdachtskündigung sei auch bei Auszubildenden zulässig. Quelle: imago images
Übergewicht kann eine Behinderung im Beruf seinStarkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Dann greife auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am 18.12.2014 in Luxemburg (Rechtssache C-354/13). Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat. In Deutschland gilt bereits eine ähnliche Regelung. Quelle: dpa
Wer nicht rechtzeitig einreicht, bekommt kein Geld – ohne Ausnahme Quelle: dpa
Warten auf den Sicherheitscheck ist keine Arbeitszeit Quelle: AP
Voller Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste Quelle: dpa
Kirche darf Mitarbeitern nach erneuter Heirat kündigen Quelle: dpa
Die Sonntagsarbeit wird eingegrenzt Quelle: dpa
„Gehören Sie zu einer Gewerkschaft?“, ist eine zulässige Frage Quelle: dpa
„Zu unserer vollen Zufriedenheit“ bleibt eine 3 Quelle: dpa
Kein nachträgliches Gehalt für Praktikum Quelle: dpa
Jüngere Beamte dürfen auf Zahlung hoffen Quelle: dpa
Bessere Karrierechancen für Menschen mit mittlerem Behinderungsgrad Quelle: dpa
Pilot gewinnt gegen Mützenpflicht Quelle: dpa
Kirchen dürfen Kopftücher verbieten Quelle: dpa
Längere Kündigungsfristen für treue Arbeitnehmer rechtmäßig Quelle: dpa
Öffentliche Auftraggeber nicht immer an Mindestlohn gebunden Quelle: dpa
Beleidigung des Chefs als Psychopath muss kein Kündigungsgrund seinWer seinen Chef einen Psychopathen nennt, dem muss nicht zwangsläufig die Kündigung drohen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5 Sa 55/14). Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine „erhebliche Ehrverletzung“ des Vorgesetzten und „an sich“ ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters einer Chemiefirma genügt. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Zuvor war er bei einem Personalgespräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden. Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft. Laut dem Urteil konnte er aber darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt. Quelle: imago images
Versäumte Meldetermine bedeuten kein Aus für ArbeitslosengeldDer Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld geht nicht automatisch verloren, wenn der Arbeitslose mehrfach nicht zu einem Meldetermin erschienen ist. Das stellte das Bundessozialgericht in Kassel in einem am 12. August veröffentlichten Urteil klar (Az: B 11 AL 8/13 R). Die Arbeitsagentur kann Leistungen aber aussetzen, um die Verfügbarkeit des Arbeitslosen zu prüfen. Laut Gesetz müsse ein Arbeitsloser für die Vermittlungsbemühungen „objektiv“ zur Verfügung stehen, also erreichbar sein. Und er müsse „subjektiv“ zur Verfügung stehen, also zumutbare Vermittlungsvorschläge prüfen und gegebenenfalls annehmen. Quelle: dpa
Unfreundlichkeit ist Grund zur AbmahnungWer sich gegenüber Kunden unfreundlich verhält, riskiert eine Abmahnung. Eine solche Pflichtverletzung stelle keine Nichtigkeit dar, urteilte das Landesarbeitsgericht in Kiel. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer nicht nur einmal unfreundlich antwortet, sondern dies im Lauf der E-Mail-Kommunikation wiederholt, heißt es in dem am 15. Juli veröffentlichten Urteil (Az. 2 Sa 17/14). In dem zugrundeliegenden Fall ging es um die Korrespondenz eines Ausbildungsberaters mit einem Lehrgangsteilnehmer. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Mannes auf Entfernung der Abmahnung ebenso ab wie zuvor bereits das Arbeitsgericht. Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts können Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte nur unter bestimmten Bedingungen verlangen. Die sind beispielsweise erfüllt, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist oder unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält. Quelle: dpa
Polizei muss keinen Tätowierten einstellenBewerber mit großen Tattoos dürfen von der Bundespolizei ablehnt werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies am 11. Juli per Beschluss die Beschwerde einer jungen Frau zurück (Az.: 1 B 1006/14). Sie hatte sich erfolglos für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworben. Die Bewerberin aus Darmstadt trägt auf dem rechten Unterarm den auf Französisch eintätowierten Spruch: „Bitte bezwinge mich.“ Vor Gericht wollte sie erreichen, zum Auswahlverfahren für die Ausbildung zugelassen zu werden. Dem folgte der VGH nicht. Sie habe keinen Anspruch darauf, entschieden die obersten hessischen Verwaltungsrichter und bestätigten damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt aus dem Juni. Die Tätowierung überschreite den Rahmen der noch akzeptablen individuellen Auffälligkeit, eine Entfernung sei von der Frau nicht glaubhaft angeboten worden. Der Frau bleibt nun noch, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Bundespolizei hatte bei der Ablehnung auf Richtlinien verwiesen, nach denen sichtbare Tätowierungen generell der Einstellung in den Dienst entgegenstünden. Unter anderem gehe es darum, keine Ansätze für Provokationen zu bieten. Das Tattoo sei im Sommer, wenn Polizeibeamte Kurzarm-Hemden trügen, für jedermann sichtbar. Quelle: dpa
Sturz eines betrunkenen Betriebsrats ist ArbeitsunfallWer bei einer beruflichen Tagung zu tief ins Glas schaut und deswegen stürzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Dieser Ansicht vertrat das Sozialgericht Heilbronn in einer 7. Juli veröffentlichten Entscheidung (Az.: S 6 U 1404/13). Kläger war ein 58 Jahre alter Betriebsrat eines internationalen Konzerns mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 hatte in einem Hotel eine dreitägige Betriebsräte-Versammlung stattgefunden. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19.30 Uhr. Mit 1,99 Promille im Blut stürzte der Kläger in der Nacht im Treppenhaus des Tagungshotels. Er wurde mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos in die Notaufnahme gebracht. Danach war er längere Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Kläger argumentierte, es sei bei Tagungen üblich, auch beim abendlichen geselligen Zusammensein unter Kollegen über betriebliche Belange zu sprechen. Das Sozialgericht Heilbronn verpflichtete die Berufsgenossenschaft ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) nun, den Sturz auf der Tagung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Beim geselligen Beisammensein sei auch Dienstliches besprochen worden. Im Übrigen habe sich der Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet. Quelle: dpa
Vorläufige Berufserfahrung zählt nicht als ErfahrungArbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übernehmen, bekommen sie später nicht als Berufserfahrung angerechnet. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sehe dies nicht vor, entschied am das Bundesarbeitsgericht am 3. Juli in Erfurt (Az: 6 AZR 1067/12). Geklagt hatte ein Arbeitsvermittler aus einem Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern. Er war ab Oktober 2005 als Arbeitsvermittler eingruppiert, hatte diese Tätigkeit aber auch schon vorher seit Jahresbeginn ausgeübt. Zu seiner dann noch niedrigeren Eingruppierung hatte er dafür eine Zulage erhalten. Der Aufstieg in der Berufshierarchie hängt laut dem Tarifvertrag von der Berufserfahrung ab, die der Arbeitnehmer hier als Arbeitsvermittler hat. Mit seiner Klage verlangte der Mann, dass dabei auch die Zeit von Januar bis September 2005 mitzählen muss. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab. Der Tarifvertrag stelle beim Stufenaufstieg allein auf das „Tabellenentgelt“ und die entsprechende Eingruppierung hier als Arbeitsvermittler ab. Eine niedrigere Eingruppierung mit Zulage sei dem tariflich nicht gleichgestellt. Quelle: dpa
Kein Unfallschutz für selbst organisierte BetriebsfeierWährend eines Betriebsausflugs oder einer Betriebsfeier stehen Arbeitnehmer nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich um eine offiziell betriebliche Veranstaltung handelt. Ein „viel Spaß“ des Vorgesetzten reicht nicht aus, wie am 26. Juni das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 2 U 7/13 R). Die Klägerin traf sich 2008 mit ihren Kollegen außerhalb der Arbeitszeit zur Weihnachtsfeier in einem Bowlingcenter. Die Feier hatten die Mitarbeiter selbst organisiert. Vor der Feier wünschte der vorgesetzte Bereichsleiter den Kollegen des Teams noch „viel Spaß“ und „gutes Gelingen“. Trotz dieser guten Wünsche stolperte die Klägerin auf dem Weg von der Bowlingbahn zu ihrem Tisch über eine Stufe und verletzte sich an Hüfte und Ellenbogen. Die Unfallkasse Berlin lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall sei kein Arbeitsunfall gewesen. Dies hat das BSG nun bestätigt. Nicht jedes Treffen unter Kollegen sei eine betriebliche Feier. Unfallschutz bestehe nur, wenn die Leitung des Betriebs die Feier „veranlasst” und Mitarbeiter mit der Organisation beauftragt habe. Quelle: dpa
Arbeitstelefonate in Rufbereitschaft sind unfallversichertArbeitstelefonate während einer Rufbereitschaft sind laut Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni grundsätzlich unfallversichert (Aktenzeichen: B 2 U 4/13 R). Bei einem Unfall allerdings kommt es darauf an, was die Ursache war. Im konkreten Fall war eine Altenpflegerin beim Spazierengehen mit ihrem Hund gestürzt, als sie während ihrer Rufbereitschaft auf dem Diensthandy angerufen wurde. Dabei brach sie sich einen Knöchel. Sie war laut Arbeitsvertrag verpflichtet, erreichbar zu sein. Die Kasseler Sozialrichter verwiesen den Fall zurück an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Das soll klären, was die Ursache für den Sturz war. Denn bei sogenannten gemischten - privaten und zeitgleichen dienstlichen - Tätigkeiten sei die Frage, ob der Sturz eine Folge der dienstlichen Tätigkeit sei, urteilte der 2. Senat. Es lasse sich nicht abschließend beurteilen, ob es ein Arbeitsunfall gewesen sei. Die Rufbereitschaft für sich genommen sei noch nicht unfallversichert. Die beklagte Unfallkasse hatte argumentiert, der Sturz sei vor allem passiert, weil die Frau spazieren gegangen sei. Die Vertreterin der Frau hielt dagegen, dass diese ohne den Anruf nicht gestürzt wäre. Quelle: dpa
Besserer Schutz für befristete BetriebsräteArbeitgeber dürfen Betriebsräten mit befristeten Jobs einen Anschlussvertrag nicht verweigern. Es liege eine verbotene Benachteiligung vor, wenn einem Arbeitnehmervertreter im Anschluss an die Befristung wegen seiner Betriebsratstätigkeit der Abschluss eines Folgevertrags verweigert werde, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az: 7 AZR 847/12). Hielten sich Arbeitgeber nicht daran, hätten Betriebsratsmitglieder einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Vertragsabschluss, erklärten die Bundesarbeitsrichter am 26. Juni in Erfurt. Die Beweislast für eine unzulässige Benachteiligung liege jedoch bei dem Betriebsratsmitglied. Quelle: dpa
Pilotinnen dürfen auch klein seinDiskriminierung ja, Schadenersatz nein: Eine Frau, die von der Lufthansa wegen dreieinhalb Zentimetern fehlender Körpergröße nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war, ist auch in zweiter Instanz mit einer 135.000-Euro-Klage gegen die Fluglinie gescheitert. Zwar werde die Klägerin durch die bei der Lufthansa geltende Mindestgrößen-Regelung diskriminiert, machte das Landesarbeitsgericht Köln in seinem am 25. Juni verkündeten Urteil deutlich. Zugleich bestätigten die Richter jedoch die erstinstanzliche Entscheidung, wonach die Frau keinen Schadenersatz von der Lufthansa verlangen kann (Az. 5 Sa 75/14). Mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern unterschreitet die Klägerin knapp die im Lufthansa-Tarifvertrag festgeschriebene Mindestgröße von 165 Zentimetern für die Pilotenausbildung. Diese Mindestgröße sei erforderlich, um Flugzeuge sicher zu steuern, argumentierte die Lufthansa. Dagegen machte die junge Frau geltend, sie werde durch die Mindestgröße wegen ihres Geschlechts diskriminiert - schließlich seien Frauen im Durchschnitt kleiner als Männer. Quelle: dpa
Aufstieg von Beamten hängt von Erfahrung abDer Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Übergangsregelung, mit der die Einstufung von Beamten statt ans Lebensalter jetzt an Berufserfahrung gebunden wird, grundsätzlich gebilligt (Az: C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12). In einem Urteil vom 19. Juni entschieden die Richter, auch wenn diese in Berlin angewendete Übergangsregelung auf früherer Altersdiskriminierung beruhe, sei sie nicht rechtswidrig. Das EU-Recht schreibe auch keine rückwirkende Änderung der Besoldung vor. Das Verwaltungsgericht Berlin müsse dennoch prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland haftbar zu machen sei. Zudem entschieden die höchsten EU-Richter, auch eine nationale Regelung, wonach Ansprüche auf Geldleistungen im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssten, sei nicht zu beanstanden. Quelle: dpa
Bewerberin scheitert mit KlageEine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte am 12. Juni vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30.000 Euro. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. „Die Ablehnung war kein entschädigungspflichtiger Eingriff“, sagte die Richterin. Für das Gericht war zudem nicht bewiesen, dass die Klägerin in erster Linie wegen ihres vermeintlichen Übergewichtes erfolglos auf Jobsuche war. Eine gütliche Einigung hatte die 42-Jährige abgelehnt, obwohl die Richterin dies des Öfteren vorgeschlagen hatte. Sie erinnerte die Klägerin, dass es sich bei der verklagten Organisation um einen gemeinnützigen Verein handele und nicht um ein börsennotiertes Unternehmen. Die Frau hatte sich 2012 bei einem Verein aus dem Gesundheitsbereich um einen Führungsposten beworben. Laut Gericht gab es auch ein Vorstellungsgespräch. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42. Quelle: dpa
EU-Richter: Urlaubsanspruch besteht auch nach dem TodEin Arbeitnehmer verliert mit dem Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verblichene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. Juni 2014 in Luxemburg entschieden. Nationale Gesetze oder „Gepflogenheiten“, wonach der Urlaubsanspruch „untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet“, seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei „ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts“. Quelle: dpa
Nur Gewerkschafsmitglieder bekommen SonderbeihilfenGewerkschaften dürfen bei Sanierungsverhandlungen wie bei Opel Sonderzahlungen allein für ihre Mitglieder vereinbaren. Derartige Leistungen des Arbeitgebers, die nur Gewerkschaftsmitgliedern zugutekommen, verstießen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, stellte das Bundesarbeitsgericht am 21. Mai in Erfurt klar (Az.: 4 AZR 50/13). Daher sei auch die bei der Opel-Rettung vereinbarte Besserstellung von IG Metall-Mitgliedern nicht zu beanstanden. Die obersten Arbeitsrichter wiesen die Klagen von acht Rüsselsheimer Opel-Mitarbeitern ab. Quelle: dpa
EuGH-Anwalt: Deutschland darf EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern Quelle: dpa
Verfassungsgericht erklärt „Flashmob"-Aktion als zulässig im ArbeitskampfGewerkschaftlich organisierte „Flashmob“-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem am 9. April veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche organisierten blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen das BAG-Urteil( Az: 1 BvR 3185/09). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte 2007 während eines Arbeitskampfes zu einer „Flashmob“-Aktion in einer Berliner Supermarktfiliale aufgerufen, in der Streikbrecher arbeiteten. Bei der einstündigen Aktion kamen etwa 40 Personen in die Filiale und verursachten durch den koordinierten Kauf zahlreicher „Cent-Artikel" Warteschlangen an den Kassen. Zudem packten sie Einkaufswagen mit Waren voll und ließen sie im Laden stehen. Quelle: dpa
Jobcenter muss Reise nach Indonesien bezahlenDas Jobcenter in Essen muss einem Hartz-IV-Bezieher eine dreiwöchige Reise nach Indonesien zu seinem Sohn bezahlen. Das Landessozialgericht in Essen hat laut Mitteilung vom 1. April im Sinne eines Vaters entschieden, der seinen zehn Jahre alten Sohn zum Geburtstag in dem südostasiatischen Land besuchen will (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER). Ohne dessen Zustimmung war der Sohn mit der Mutter vor einigen Jahren dorthin gezogen. Das Jobcenter verweigerte dem Vater zunächst die beantragten 2100 Euro für die Reise. Zu Unrecht, wie das Gericht in einem Urteil vom 17. März per Eilverfahren entschied. Weil der familiäre Kontakt für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Stütze sei, muss das Jobcenter jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung und Unterkunft übernehmen. Damit er sein Umgangsrecht erfolgreich wahrnehmen könne, sei eine Reisedauer von drei Wochen angemessen. Quelle: dpa
Kündigung von Religionslehrer wegen Bordell ist rechtensEr hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet - das gehe nicht, hat nun auch das Arbeitsgericht Karlsruhe am 14. März geurteilt. Es entschied, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden rechtens war (Az.: 1 Ca 210/13). Der Lehrer ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma, die 2006 in Baden-Baden ein Haus erworben hatte, in dem in zwei Wohnungen ein Bordell betrieben wurde. Er hatte dort sechs Jahre Miete kassiert. Das Gericht sah darin „einen ausreichend schweren Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber seinem jüdischen Arbeitgeber aufgrund seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer“. Die Weiterbeschäftigung sei für den Arbeitgeber unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: REUTERS
Strenge Promillegrenze für KutscherDem Alkohol am Kutschzügel hat das Oberlandesgericht Oldenburg enge Grenzen gesetzt. Der Strafsenat musste entscheiden, ab wann ein Kutscher absolut fahruntüchtig ist. Die Richter setzten den Wert in einem am 6. März veröffentlichten Urteil auf 1,1 Promille fest (Az: 1 Ss 204/13, Vorinstanz Landgericht Osnabrück, Az. 7 Ns 83/13). Im konkreten Fall handelte es sich um die Kutschfahrt eines Mannes mit fast zwei Promille auf einer öffentlichen Straße in Hilter im Emsland. Das Landgericht Osnabrück hatte geurteilt, dass für die absolute Fahruntüchtigkeit weder die 1,1-Promille-Grenze für Kraftfahrer noch die 1,6-Promille-Grenze für Fahrradfahrer anzuwenden sei. Eine Kutsche sei ja langsam unterwegs und es komme nicht auf den Gleichgewichtssinn an. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, und das Oberlandesgericht setzte die strengere Grenze fest. Kutscher müssten im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ein Pferd sei grundsätzlich zu keiner angemessenen Eigenreaktion fähig, sondern verlasse sich auf den Fahrer. Der Gespannführer müsse anders als ein Radfahrer jederzeit in der Lage sein, schnell zu reagieren und seine für die Führung der Pferde wichtige Stimme sowie die Fahrleinen einsetzen zu können. Quelle: dapd
Frauen dürfen auch mit künstlichen Brüsten Polizistinnen seinBrustimplantate sind kein Grund, um einer Frau einen Job im Polizeidienst zu verweigern. Bewerberinnen dürften deshalb nicht wegen fehlender gesundheitlicher Eignung zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 4. Januar veröffentlichtem Urteil (VG 7 K 117.13). Es gab damit einer Frau Recht, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben hatte. Der Polizeipräsident lehnte sie ab und begründete das damit, dass sie wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet sei. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge. Quelle: dpa
Beamte müssen Besoldung offenlegenBeamte müssen ihre Besoldung offenlegen, wenn sie von staatlicher Förderung bei der Riester-Rente profitieren wollen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem am 4. März veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 10 K 14031/12). Danach müssen Beamte fristgerecht in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund einwilligen. „Wenn man das nicht tut, gehen die staatlichen Vergünstigungen verloren“, sagte ein Gerichtssprecher in Cottbus. Geklagt hatte eine Beamtin, die verspätet in die Einsicht ihrer Besoldungsdaten durch die Rentenversicherung eingewilligt hatte. Der Riester-Sparerin waren dadurch staatliche Zuschüsse für mehrere Kalenderjahre aberkannt worden. Die Klägerin verlor den Prozess: Liege die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt, bestehe kein Anspruch auf die Zulage, erklärte das Gericht. Quelle: dpa
Kirchenbeamte dürfen sich an staatliche Gerichte wendenKirchenbeamte und Geistliche dürfen sich an Verwaltungsgerichte wenden, wenn dienstrechtliche Maßnahmen aus ihrer Sicht gegen elementare staatliche Rechtsgrundsätze verstoßen - obwohl das Kirchenrecht eigentlich Sache kirchlicher Gerichte ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 27. Februar entschieden (Az: BVerwG 2 C 19.12) , wie aus einer in Leipzig veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Im konkreten Fall ging es um einen befristet beschäftigten evangelischen Pastor aus dem Rheinland, der auf Weiterbeschäftigung geklagt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage zwar in diesem Einzelfall ab. Zugleich stellte der 2. Senat aber klar, dass Kirchenbeamten und Geistlichen in bestimmten Fällen der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten offensteht. Quelle: dpa
Jobcenter müssen bei Lebensversicherungen genauer hinsehenBei der Frage, ob Hartz-IV-Empfänger eine Lebensversicherung auflösen und für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, müssen Jobcenter künftig genauer hinsehen. Es kommt nicht nur auf eine an den Einzahlungen gemessene „Verlustquote” an, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 20. Februar entschied (Az: B 14 AS 10/13 R). Bislang hatte das BSG einen Verlust von 12,9 Prozent für zumutbar gehalten, 18,5 Prozent dagegen eher nicht mehr. In ihrem neuen Urteil rückten die obersten Sozialrichter von der reinen Prozentbetrachtung ab. Die Unwirtschaftlichkeit könne „nicht alleine aufgrund der Verlustquote beurteilt werden”. Daneben seien auch andere Faktoren zu beachten, insbesondere die noch verbleibende Laufzeit und die Höhe der dann gezahlten Ablaufleistung. Auch auf die Kündigungsfrist könne es ankommen. Quelle: dpa
Bierzeltbesuch einer Lehrerin ist „Dienst-Ausübung“Die Pflichten einer Lehrerin gehen zuweilen sehr weit. Auch das Tanzen auf Bierbänken kann dazu gehören. Denn: Stürzt eine Lehrerin während einer Klassenfahrt von einer Bank im Bierzelt und verletzt sich, ist dies aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein Dienstunfall. Deshalb sei der am Rücken verletzten Frau Unfallfürsorge zu gewähren (Az.: 1 K 173/13), teilte das Gericht am 12. Februar mit. Die Lehrerin hatte als eine von zwei Begleiterinnen im Mai 2012 an einer Klassenfahrt nach München teilgenommen. Ein Programmpunkt war das Frühlingsfest. Dort kippte eine Bierzelt-Bank mitsamt Lehrerin und zwei Schülerinnen um. Folge: Die Pädagogin war etwa einen Monat dienstunfähig. Das Gericht urteilte bereits Ende Januar, der Besuch sei für die Lehrerin Teil ihrer Dienstaufgaben gewesen sei. Da ein Bierzeltbesuch von größtenteils minderjährigen Schülern ungleich größere Gefahren als ein bloßer Spaziergang über das Festgelände berge, sei es auch geboten gewesen, dass die Lehrerin die Gruppe im Bierzelt beaufsichtigte. Auch das Besteigen der Festzeltbank habe noch in einem engen natürlichen Zusammenhang mit den Dienstaufgaben der Klägerin gestanden. Quelle: REUTERS
Arbeitssuchende spanische Familie erhält vorläufig Hartz IVDas deutsche Recht gewährt Ausländern, die auf Jobsuche sind, kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Allerdings gehe das EU-Gemeinschaftsrecht vor, entschied ein Sozialgericht und schlug sich damit auf die Seite einer spanischen Familie. Auf eine Grundsatzentscheidung vom EuGH wird noch gewartet.Zahlungen nach Hartz IV lehnte das zuständige Job Center Märkischer Kreis unter Hinweis auf den Leistungsausschluss gemäß Sozialgesetzbuch II ab. Nach dieser Vorschrift werden Ausländern und ihren Familien, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Leistungen gewährt.Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob dieser Leistungsausschluss in Bezug auf EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar ist, erläuterte das Gericht. Und im Eilverfahren könne nicht abschließend geklärt werden, ob der Leistungsausschluss in dem Fall der spanischen Familie greife.In einer Abwägung der Folgen entschied das Gericht zugunsten der Familie. Denn ihr drohten ohne diese Grundsicherungsleistungen existenzielle Nachteile, die sie aus eigener Kraft nicht abwenden könne. Nach dieser Entscheidung muss das Job Center nun vorläufig monatlich 1033 Euro zahlen. Die einstweilige Anordnung sei aber zeitlich zu begrenzen, weil die Familie das Geld im Falle eines Rückforderungsanspruchs der Behörde möglicherweise nicht zurückzahlen könne. Quelle: dpa
Steuerhinterziehung kann den Job kostenWer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat. Das geht aus einem vom Landesarbeitsgericht Kiel veröffentlichten Urteil hervor (ArbG Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 Ca 1793 a/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die eine Kündigung bekam, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen. Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde. Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen. Quelle: dpa-tmn
Besserer Kündigungsschutz für HIV-InfizierteDas Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Kündigungsschutz für Aids- und andere chronisch Kranke Arbeitnehmer gestärkt. Danach ist eine Kündigung wegen der Krankheit auch während der Probezeit diskriminierend und daher unzulässig, sofern dem Arbeitgeber eine Beschäftigung möglich und zumutbar ist (Az.: 6 AZR 190/12). Zur Begründung erklärte das BAG, eine chronische Krankheit wie Aids könne arbeitsrechtlich eine Behinderung sein. Dies führe zu einem besonderen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz. Eine Behinderung liege vor, wenn eine dauerhafte Erkrankung in Wechselwirkung mit dem sozialen Umfeld die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Dies treffe auf Aids zu. Quelle: dpa
Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für Rückkehr ins ErwerbslebenArbeitslose können nach lang andauernder Krankheit Arbeitslosengeld auch für Versuche beanspruchen, in das Erwerbsleben zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass eine erste Arbeit ohne Lohn der medizinischen Rehabilitation und der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess dient. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 20/12 R). Der Kläger war 2008 an Krebs erkrankt. Im März 2010 war er nach Einschätzung der Ärzte wieder zu leichten Tätigkeiten in der Lage. Daraufhin bekam er Arbeitslosengeld. In Abstimmung mit seinem Hausarzt begann er ab April 2011 einen stufenweisen Einstieg über vier Wochen bei seinem früheren Arbeitgeber. Dort arbeitete er zunächst vier und dann sechs Stunden am Tag. Lohn erhielt er während dieser Zeit nicht. Trotzdem stoppte die Arbeitsagentur ihre Zahlungen. Der Mann sei offenbar arbeitsfähig und arbeite ja auch. Das BSG gab aber dem Kläger recht. Ohne eine „wesentliche Änderung der Verhältnisse“ dürfe die Bewilligung von Arbeitslosengeld aber nicht aufgehoben werden. Quelle: AP
Altersgrenze für betriebliche Invalidenrente ist erlaubtIn der betrieblichen Altersversorgung darf eine Invalidenrente an ein Mindestalter von 50 Jahren gekoppelt sein. Dies ist keine unzulässige Altersdiskriminierung, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 11. Dezember bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 AZR 796/11). Im Streitfall war der Kläger im Alter von 46 Jahren berufsunfähig geworden und erhielt daher eine Erwerbsminderungsrente. Aus dem Betrieb schied er aus. Die Pensionsordnung sah zwar eine Invalidenrente vor - aber erst ab einem Alter von 50 Jahren. Der Antrag auf Invalidenrente wurde daher abgelehnt. Die Klage hatte durch alle Instanzen keinen Erfolg. Eine unzulässige Diskriminierung sah zuletzt auch das BAG in Erfurt nicht. Quelle: dpa
Leiharbeiter können sich nicht einklagenLeiharbeiter können auch über längere Zeit ohne Anspruch auf Festanstellung in einem Unternehmen beschäftigt sein. Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, einen festen Arbeitsvertrag mit der Firma bei einem länger als „vorübergehenden“ Einsatz vorzuschreiben, entschied das Bundesarbeitsgericht am 10. Dezember. So heiße es zwar im Gesetzestext, dass der Arbeitnehmer nicht länger als „vorübergehend“ in einem Betrieb eingesetzt werden solle. Folgen bei einem Dauereinsatz, etwa ein fester Arbeitsvertrag oder Sanktionen gegen die Verleihfirma, seien aber nicht aufgeführt (Az.: 9 AZR 51/13). Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, weil die Leiharbeit seit längerem im Fokus der Öffentlichkeit steht. Gewerkschaften haben den Verdacht geäußert, dass Leiharbeiter eingesetzt würden, um Löhne zu drücken. Quelle: dpa
Ayurveda-Praktikum in Fernost wird nicht gefördertFür ein Ayurveda-Praktikum in Fernost muss das Jobcenter nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts nicht zahlen. Damit wurde die Klage einer selbstständigen Yogalehrerin aus der Hauptstadt abgewiesen (Az.: S 157 AS 16471/12). Sie wollte die Kosten für eine Flugreise nach Sri Lanka erstattet haben. Wie das Gericht am 29. November weiter mitteilte, müsse die Frau ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige beschränken. Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Resort falle nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung diene. Die Frau bekam demnach wegen geringer Einnahmen ergänzende Hartz IV-Leistungen. Sie hatte argumentiert, die Reisekosten seien eine notwendige Betriebsausgabe gewesen. Quelle: ZB
Kein Lohn bei Insolvenz der SchwesterfirmaSchwesterfirmen eines insolventen Unternehmens müssen in bestimmten Fällen Lohnzahlungen mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt vom 21. November hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Polier einer Baufirma in Nordthüringen Gehalt für seine Arbeit von den Schwesterunternehmen erhalten, obwohl sein eigentlicher Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hatte. Beide Unternehmen hatten einen Geschäftssitz, denselben Geschäftsraum und führten Verrechnungskonten. Der Insolvenzverwalter forderte den Lohn zurück, da die Zahlungen eine „ungerechtfertigte Schmälerung der Insolvenzmasse“ darstellten. Das Landesarbeitsgericht verneinte die Pflicht des Poliers zur Rückzahlung. Die Bundesrichter hoben das Urteil nun auf und verwiesen es zurück an die Vorinstanz. Nicht entschieden hätten die Richter aber darüber, ob ein Nachteil für die Gläubiger tatsächlich entstanden oder weitere Anfechtungstatbestände erfüllt seien, sagte Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder. Quelle: dpa
Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz KündigungBeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 13. November entschieden. Den Bundesrichtern zufolge kann eine Sonderzahlung nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie beispielsweise dem 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden. Das Urteil beziehe sich auf frei ausgehandelte Arbeitsverträge, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Zu den Auswirkungen auf Tarifverträge hätten sich die Richter nicht geäußert. In dem vorliegenden Fall hatte ein Controller eines Verlag in Frankfurt am Main die Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2010 eingeklagt. Er hatte zuvor zum 30. September 2010 gekündigt. Der Mann forderte die anteilige (9/12) Sonderzahlung und scheiterte damit in den Vorinstanzen. Nun verurteilten die Erfurter Richter den Verlag auf Zahlung des Weihnachtsgeldes in Höhe von rund 2300 Euro. Quelle: dpa
Keine Betriebsrente ab 50Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente, wenn sie im Alter von mehr als 50 Jahren in einen Betrieb wechseln. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am 12. November die Revision eines Urteils des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts zurück. Eine mittlerweile 69 Jahre alte Frau hatte gegen die Aberkennung ihrer Betriebsrente geklagt, da sie darin einen Fall von Altersdiskriminierung sah. Außerdem sei der Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006 anwendbar, da der Leistungsfall danach eingetreten sei. Dem folgten die Richter nicht (Az.: 3 AZR 356/12). Quelle: dpa
Tischler darf nicht Erziehungswissenschaften studierenEin Tischler ohne Abitur ist mit dem Versuch, sich über seine Erziehungszeit für ein Studium der Erziehungswissenschaften zu qualifizieren, vor Gericht gescheitert. Der Vater, der sich Vollzeit um seine zwei Kinder kümmert, ist laut Urteil vom Verwaltungsgericht Trier in Rheinland-Pfalz zu Recht von der Uni Trier nicht zugelassen worden (Az.: 5 K 692/13.TR). Ein Anspruch zum Universitäts-Studium ohne Abitur bestehe nur, wenn die Ausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studiengang stehe, teilte das Gericht am 12. November mit. Der Tischler aus dem Westerwald war der Ansicht, dass seine in der Erziehungszeit erworbenen Kenntnisse den erforderlichen Zusammenhang zu dem Studiengang darstellten. Quelle: dpa
Die Zahnspitze an der Flasche abgeschlagen? Kein Arbeitsunfall!Ein Trink-Malheur in einer Kopierpause gilt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Dresdner Sozialgericht und wies damit die Klage eines Mannes gegen eine Berufsgenossenschaft ab, wie das Gericht am 17. Oktober mitteilte. Der Dresdner, Mitinhaber einer Firma, hatte sich zwischen zwei Kopiergängen ein alkoholfreies Bier gegönnt. Als das Bier beim Öffnen der Flasche schäumte, versuchte der Mann, das überprudelnde Bier abzutrinken - und brach sich dabei mehrere Zahnspitzen ab. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag auf Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Auch mit seiner Klage vor dem Sozialgericht scheiterte der Mann nun: Die Nahrungsaufnahme sei grundsätzlich nicht unfallversichert, lautete die Begründung. Der Kläger habe quasi seine versicherte Tätigkeit unterbrochen. Auch rufe das Kopieren kein besonderes Durst- oder Hungergefühl hervor. Quelle: AP
Firmenfeier im Stadion: Fiskus bleibt draußenWenn eine Firma für eine Betriebsveranstaltung ein ganzes Fußballstadion mietet, dürfen die Angestellten für ihre kostenlose Teilnahme an der Feier nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Der äußere Rahmen einer Betriebsveranstaltung spielt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Rolle bei der Frage, ob die Teilnahme als Arbeitslohn versteuert werden muss. Entscheidend ist vielmehr die persönliche Bereicherung der Gäste, wie das oberste deutsche Steuergericht am 9. Oktober in München mitteilte. „Zu einer objektiven Bereicherung führen dabei nur solche Leistungen, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar konsumiert werden, also vor allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen.“ Für diese Leistungen gilt eine Freigrenze von 110 Euro pro Person. Liegt der Wert über dieser Summe, hält das Finanzamt die Hand auf. Im konkreten Fall hatte eine Firma ihr Jubiläum in einem Fußballstadion gefeiert. Das Finanzamt hatte die Miete dafür bei der Berechnung des Freibetrags einbezogen, so dass die Grenze für die Arbeitnehmer überschritten war. Die Stadionmiete hätte nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aber nicht berücksichtigt werden dürfen (Az: VI R 94/10). Quelle: dpa
Vergeblich arbeitssuchende EU-Bürger haben Hartz-IV-AnspruchEU-Bürgern ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, stehen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Hartz-IV-Leistungen zu. Das Gericht sprach am 10. Oktober einer in Gelsenkirchen lebenden vierköpfige Familie aus Rumänien einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu. Gegen das Urteil (Az.: L 19 AS 129/13) ist Revision zugelassen. Das beklagte Jobcenter hatte 2010 den Antrag der Familie abgelehnt. Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. Das Gericht entschied nun, dass dieses Ausschlusskriterium nicht auf die Familie zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen sei. Quelle: dpa
Private Telefonate am Arbeitsplatz können Unfallschutz kostenFür private Telefonate während der Arbeitszeit gilt nicht immer der gesetzliche Unfallschutz. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit dem am 25. September veröffentlichten Urteil wiesen die Richter die Klage eines Lagerarbeiters aus Wiesbaden gegen seine Berufsgenossenschaft ab (Az.: L 3 U 33/11). Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts an einer Laderampe zwei bis drei Minuten lang über Handy mit seiner Frau telefoniert. Auf dem Weg zurück an seinen Arbeitsplatz in einer Halle blieb der 45-Jährige an einem Winkel an der Rampe hängen. Den dabei erlittenen Kreuzbandriss wollte er als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die Berufsgenossenschaft lehnte das ab und bekam nun auch in zweiter Instanz recht. Gesetzlicher Unfallschutz bleibe nur bestehen, wenn private Tätigkeiten im Vorbeigehen oder nebenher erledigt würden, so die Richter. Im konkreten Fall habe sich der Mann mindestens zwanzig Meter von seinem Arbeitsplatz entfernt und mehrere Minuten telefoniert. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Quelle: dpa
Grenzen für WerkverträgeDas Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den wegen Missbrauchs in die Kritik geratenen Werkverträgen Grenzen gesetzt. In einem Fall aus Bayern entschieden die Bundesrichter am Mittwoch, dass Werkverträge nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden können (Az.: 10 AZR 282/12). Dabei ging es um die Frage, ob zwischen dem Freistaat Bayern und dem Kläger, der Bodendenkmäler in einem Computersystem erfasste, ein Werkvertrag zustande kam oder ein Arbeitsverhältnis begründet wurde. Der zehnte Senat verwies darauf, dass der Kläger regelmäßig von 7.30 bis 17.00 Uhr seiner Arbeit an einem zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz nachgekommen sei. Damit habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, der Kläger sei Arbeitnehmer und kein selbstständiger Werkvertrags-Unternehmer. Das Gericht bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung und die Entscheidungen der Vorinstanzen. Quelle: AP
Niedriglöhne bei Pizza-Service sittenwidrigStundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am 10. September einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Der Betreiber des Pizza-Services muss demnach an das Jobcenter rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Az.: 2 Ca 428/13). Der Pizza-Service beschäftigt Arbeitnehmer, die nach Gerichtsangaben bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Außerdem seien dort Vollzeitkräfte tätig, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto erhalten. Der Betreiber des Pizza-Service zahle ihnen also Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Gericht stellte fest, dass diese Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dapd
Büroverbot für dreibeinigen HundEine Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Werbeagentur ist mit dem Versuch gescheitert, ein Büroverbot für ihren dreibeinigen Hund vor Gericht zu Fall zu bringen. Der Arbeitgeber habe der Frau zu Recht das Mitbringen des Hundes untersagt, urteilte am Mittwoch das Arbeitsgericht Düsseldorf. Der aus Russland stammende Mischlingshund habe in der Vergangenheit Arbeitsabläufe in der Werbeagentur gestört (Az. 8 Ca 7883/12). Die Klägerin hatte in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, dass ihr Hund niemanden bedrohe. Auch verstoße seine Verbannung aus dem Büro gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, denn andere Mitarbeiter der Agentur dürften ihre Hunde zur Arbeit mitbringen. Dagegen befand das Gericht, Kollegen der Klägerin hätten sich wegen des später verbannten Hundes an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohlgefühlt. Daher könne der Arbeitgeber dem Hund den Zutritt zum Büro versagen - auch wenn er anderen Beschäftigten das Mitbringen von Hunden gestatte. Im Verlauf des Verfahrens hatte sich das Düsseldorfer Gericht im Verhandlungssaal selbst ein Bild des dreibeinigen Hundes gemacht. Gegen das Urteil kann die Hundebesitzerin Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Quelle: dpa
Arbeitslose können mehr Geld verlangenWenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat, können Arbeitslose auch nachträglich mehr Geld verlangen. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am 22. August in Kassel entschied (Az.: B 14 AS 75/12 R). Der Klägerin hatte das Jobcenter Bremen eine dreimonatige Arbeitsgelegenheit von November 2008 bis Januar 2009 bei Radio Weser.TV zugewiesen, einem Sender des Offenen Kanals der Bremischen Landesmedienanstalt. Als gelernte Kauffrau war sie mit einem Stundenlohn von 1,20 Euro sieben Stunden täglich für Organisation und Disposition zuständig, also etwa für die Zuteilung der Geräte und Schneideplätze. Laut Gesetz sind allerdings nur Ein-Euro-Jobs erlaubt, die „zusätzlich“ sind, die also keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Die Kauffrau kam immer mehr zu der Überzeugung, dass sie sehr wohl reguläre Arbeit tut. Erst sieben Monate nach Ende ihrer Arbeitsgelegenheit legte sie aber offiziell Widerspruch ein. Dieser war vom Landessozialgericht zunächst abgewiesen worden, doch das BSG hob das Urteil auf. Es gebe keine gesetzlichen Fristen und Regelungen für solche Fälle, betonten die Kasseler Richter. Daher soll das LSG nun die Prüfung nachholen, ob es sich um eine "zusätzliche" Arbeit gehandelt hat. Quelle: dapd
Kündigung wegen ausgelassener HochzeitEr war wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, hob aber auf der Hochzeitsfeier seine hochschwangere Frau hoch - und veröffentlichte Fotos davon auf Facebook: Das hat einen Lageristen aus Viersen in Nordrhein-Westfalen jetzt seinen Job gekostet. Der Arbeitgeber hatte ihm vorgeworfen, sich genesungswidrig verhalten zu haben, indem er seine Braut durch ein in ein Laken geschnittenes Herz getragen habe. Er habe damit seine Pflicht verletzt, den Genesungserfolg nicht zu gefährden. Gegen die Kündigung des Arbeitgebers hatte der 21-Jährige Klage erhoben. Bevor nun das Arbeitsgericht Krefeld darüber entscheiden konnte, einigte er sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich. Demnach bleibt es bei einer Kündigung. Die fristlose Entlassung wurde aber in eine „normale“ Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt und der junge Vater erhält eine Abfindung (Az.: 3 Ca 1384/13). Quelle: dpa
Unfall auf Toilette ist kein DienstunfallEin Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Sprich: Beim Essen oder auf dem Klo ist ein Beamter Privatmann. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen (Az.: M 12 K 13.1024). Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür. Das Verwaltungsgericht hatte dem Kläger von vornherein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath verwies auf die „gefestigte Rechtsprechung“ in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei „nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur“. Quelle: dpa
Schichtarbeiter hat Anspruch auf TeilzeitEinen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat das Landesarbeitsgericht in Köln in zweiter Instanz einem Schichtarbeiter zugesprochen. Wie das Gericht am 22. Juli mitteilte, wollte der Maschinenführer nach zweijähriger Elternzeit nicht wieder voll im Drei-Schicht-Betrieb arbeiten. Er hat eine in Vollzeit tätige Ehefrau und zwei Kinder. Nach der Elternzeit wollte er nur noch vormittags in Teilzeit beschäftigt werden. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Begründung: Es müssten sonst speziell für den Kläger zusätzliche Schichtübergaben eingeführt werden. Dies führe zu Produktionsverzögerungen und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen. Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Bonn wies auch das Landesarbeitsgericht Köln dies zurück (Az.: 7 Sa 766/12). Die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers seien nicht gewichtig genug. Gewisse organisatorische Anstrengungen seien bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit erforderlich, so die Kölner Richter. Im vorliegenden Fall gingen sie nicht über das zumutbare Maß hinaus. Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit hat ein Arbeitgeber Teilzeit-Wünschen von Arbeitnehmern zuzustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Quelle: ZB
Behinderter Lehrer muss mit schwer Behindertem gleichgestellt werdenEin behinderter Lehrer soll bei der Frage einer Übernahme ins Beamtenverhältnis einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt werden. Das entschied das hessische Landessozialgericht in einem am 16. Juli in Darmstadt veröffentlichten Urteil im Fall eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Lehrers, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wurde. Das Gericht gab ihm Recht, dass er unter den gleichen Bedingungen wie ein schwer behinderter Lehrer als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden kann (Az.: L 6 AL 116/12). Der klagende Lehrer war als Studienrat fünf Jahre als Beamter auf Probe beschäftigt. Er wurde aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Er erhielt deshalb nur einen unbefristeten Angestelltenvertrag. Der Lehrer beantragte daraufhin die Gleichstellung mit schwer behinderten Menschen, da er dann bereits bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren Beamter auf Lebenszeit werden könne. Quelle: dpa
Beamtenbezüge in Altersteilzeit sind keine PensionGehen Beamte über ein sogenanntes Blockmodell in Altersteilzeit, müssen sie für ihre Bezüge in der Freistellungsphase weiterhin Steuern zahlen wie zuvor. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem am 3. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 5/12). Das Einkommen während der Freistellung sei noch keine Pension, deshalb können die Betroffenen auch keine Versorgungsfreibeträge beanspruchen, entschied das Gericht. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit noch, erhalten jedoch bereits ein reduziertes Altersteilzeit-Gehalt. In der darauf folgenden Freistellungsphase arbeiten sie nicht mehr, beziehen aber weiterhin das Gehalt. Weil laut Urteil in der Freistellungsphase damit die zuvor erbrachte Arbeit entlohnt wird, handelt es sich bei den Bezügen auch nicht um eine Pension. Quelle: dpa
„Medizinischer Bademeister“ darf EU-weit arbeitenWer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die es in anderen Länden so nicht gibt, sollte seinen Beruf trotzdem grundsätzlich EU-weit ausüben können. Das geht aus einem Urteil vom 27. Juni des obersten EU-Gerichts in Luxemburg hervor (Rechtssache C-575/11). Das Gastland könne den Zugang zum Arbeitsmarkt aber verwehren, wenn unterschiedliche Ausbildungsstandards etwa den Schutz der Verbraucher oder die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Im konkreten Fall hatte ein Grieche in Deutschland eine zweieinhalbjährige Ausbildung zum „Masseur und medizinischen Bademeister“ absolviert. Damit wollte er in Griechenland arbeiten, wo es diesen Beruf aber nicht gibt. Am nächsten kommt ihm der Beruf des Physiotherapeuten - dieser erfordert aber eine längere Ausbildung. Quelle: dpa
Unfall mit eigenem Hund zählt als ArbeitsunfallVom eigenen Hund auf dem Weg zur Arbeit umgerannt und dabei verletzt - einem aktuellen Urteil zufolge kann das ein versicherter Arbeitsunfall sein. Im konkreten Fall war ein Versicherungsvertreter morgens auf dem Weg zum Auto von seinem Schäferhund umgerannt worden. Dabei verletzte sich der Mann am Bein. Da er mit seinem Wagen zur Arbeit fahren wollte, stand die Frage im Raum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle hat sich der Mann zwischen Haustür und Auto auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit befunden, wie das Gericht am 26. Juni mitteilte. Dass er sich von seinem Hund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs gewesen. Das Urteil (Az.: L 6 U 12/12) ist rechtskräftig. Die erste Instanz hatte noch geurteilt, dass der Unfall nichts mit der Arbeit zu tun habe. Quelle: dpa
Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist rechtensKündigungen können auch ohne ein konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am 20. Juni Kündigungen „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ für rechtens. Allerdings müsse sich bei Schreiben mit derartigen Formulierungen für den Arbeitnehmer aus dem Kontext erschließen, wann sein Arbeitsverhältnis endet (Az.: 6 AZR 805/11), entschieden die obersten Arbeitsrichter in Erfurt. Quelle: dpa-tmn
Klage wegen Mobbings darf in Ruhe überlegt seinFühlen sich Arbeitnehmer gemobbt, können sie sich rechtliche Schritte reiflich überlegen. Vertragliche Ausschlussklauseln, die häufig eine Frist für Klagen setzen, greifen hier nicht, wie am 20. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az.: 8 AZR 280/12). Die Klägerin war nach eigenem Vorbringen von ihrem Vorgesetzten fast täglich als „doof“, „blöd" oder „unfähig“ bezeichnet worden. Zudem sei sie sexuell belästigt worden. Schon nach zweieinhalb Monaten war sie dauerhaft krank, das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. Erst nach einem weiteren halben Jahr klagte die Arbeitnehmerin und verlangte ein Schmerzensgeld wegen Mobbings. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab, ohne die Vorwürfe näher zu prüfen. Laut Arbeitsvertrag gelte für alle gegenseitigen Ansprüche eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Diese habe die Arbeitnehmerin verpasst. Das BAG hob diese Urteile nun auf. Mobbing geschehe immer vorsätzlich. Das Gesetz lasse eine Einschränkung der "Haftung wegen Vorsatzes" durch vertragliche Ausschlussfristen aber nicht zu. Im Streitfall soll das Landesarbeitsgericht Köln daher nun doch noch prüfen, ob die Mobbing-Vorwürfe berechtigt sind. Quelle: dpa
Mitarbeiter müssen auch ohne feste Arbeitszeiten verfügbar seinAuch ohne ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeiten müssen Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen. Dies geht aus einem am 15. Mai veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor (Az.: 10 AZR 325/12). Demnach gilt dieser Grundsatz auch für außertarifliche Angestellte. In dem Fall hatte eine Angestellte mit einem Jahresgehalt von rund 95.000 Euro brutto gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihr nach mehreren Aufforderungen das Gehalt gekürzt, weil sie nahezu 700 Minusstunden angesammelt und weiterhin die wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten hatte. Die Frau argumentierte vor Gericht, dass sie vertraglich nicht verpflichtet sei, 38 Stunden pro Woche zu arbeiten, da ihr Vertrag keine Regelungen dazu enthalte. Sie müsse überhaupt nicht an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein und erfülle ihre Arbeitspflicht schon dann, wenn sie die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben erledige. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage wie schon in den Vorinstanzen ab. Der Arbeitsvertrag setze als Maß der zu leistenden Arbeit die betriebsübliche Arbeitszeit voraus, hieß es in der Begründung. Auch sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, „Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen die Klägerin nicht gearbeitet hat“. Quelle: dpa
Bei Kündigungsvergleich: Verzicht umfasst auch UrlaubsansprücheVerzichtet ein Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich auf jegliche weiteren Ansprüche, so gilt dies auch für eine noch ausstehende Abgeltung für nicht genommenen Urlaub. Das stellte am 14. Mai das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 AZR 844/11). Der Kläger aus Sachsen war 2009 entlassen worden. Auf seine Kündigungsschutzklage einigte er sich mit dem Arbeitgeber auf einen Vergleich: Gegen eine Abfindung von 11.500 Euro sollten alle bestehenden Ansprüche abgegolten sein. Erst später rechnete der Arbeitnehmer nach, dass er wegen einer längeren Krankheit zwischen 2006 und 2008 keinen Urlaub nehmen konnte. Daher stehe ihm nun noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.657 Euro zu. Doch das BAG wies seine Klage ab. Der Arbeitnehmer habe in dem Vergleich wirksam auf seine Ansprüche verzichtet. Zwar sei vorab ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub unzulässig und daher unwirksam. Seien die Ansprüche aber schon entstanden, sei ein rückwirkender Verzicht auf die Urlaubsabgeltung möglich, urteilten die Erfurter Richter. Dies entspreche auch dem EU-Recht. Quelle: dpa
„Ich hau dir vor die Fresse“ rechtfertigt KündigungWer seinem Chef Prügel („Ich hau dir vor die Fresse“) androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf endete am 8. Mai die entsprechende Drohung eines Straßenbauarbeiters mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung samt 3.000 Euro Abfindung zu. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden. Quelle: REUTERS
Kirchenaustritt kann Kündigungsgrund seinMitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht am 25. April (Az.: 2 AZR 579/12) und bestätigte erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen. Damit blieb ein Sonderpädagoge aus Mannheim auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf erfolglos. Der 60-Jährige war 2011 wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Daraufhin verlor er seinen Job in einem von der Caritas getragenen Kinderbetreuungszentrum. Quelle: REUTERS
Abgelehnte Bewerber haben keinen AuskunftsanspruchArbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern nicht mitteilen, ob sie einen anderen Kandidaten eingestellt haben. Bewerber hätten darauf keinen Anspruch auf Auskunft, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 25. April in Erfurt (Az.: 8 AZR 287/08). Damit blieb die Entschädigungsklage einer Frau aus Hamburg auch vor den obersten Arbeitsrichtern erfolglos. Die Frau hatte sich 2006 vergebens auf eine ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin beworben. Da sie nicht erfuhr, ob und warum ein anderer eingestellt wurde, vermutete sie eine Benachteiligung unter anderem wegen ihres Alters und Geschlechts. Quelle: gms
Gewerkschaft haftet nicht für LotsenstreikDie Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen eines von ihr gestarteten Streiks der Towerlotsen am Flughafen Stuttgart nicht haften. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 25. April in zweiter Instanz eine entsprechende Klage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings auf zusammen 32.500 Euro Schadensersatz abgewiesen (Az.: 10 Ca 3468/11). Das Gericht ließ aber laut eigener Mitteilung wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Quelle: dpa
Klage gegen alten Arbeitgeber muss nicht kommuniziert werdenDie Commerzbank hat eine Investmentbankerin in London einem Urteil zufolge zu Unrecht entlassen. Die Frau hatte der zweitgrößten deutschen Bank verheimlicht, dass sie gegen ihren vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank, einen Prozess wegen sexueller Diskriminierung führte. Das sei ein Vertrauensbruch, fanden ihre Vorgesetzten bei der Commerzbank und kündigten ihr unmittelbar, nachdem ihre millionenschwere Klage durch den Bericht einer Nachrichtenagentur öffentlich geworden war. Das hielt das Arbeitsgericht in dem am 15. April veröffentlichten Beschluss für nicht nachvollziehbar. Der Commerzbank selbst sei aber keine geschlechtsbedingte Benachteiligung vorzuwerfen. Quelle: dpa
Konkurrenz zum Arbeitgeber ist KündigungsgrundWer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, dem kann fristlos gekündigt werden. Mit einem am 15. April bekanntgegebenen Urteil bestätigte daher das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main die Entlassung eines Klempners, der bei einer Kundin des Arbeitgebers Arbeiten in Schwarzarbeit ausgeführt und das Geld für sich behalten hatte (Az.: 16 Sa 593/12). Für seinen Arbeitgeber hatte er im Bereich von Küche und Keller die Abflussrohre mit einer Spezialkamera untersucht. Nach den Ergebnissen mussten verschiedene Rohre ausgewechselt werden. Dies tat der Monteur einige Tage später. Von der Kundin verlangte er dafür 900 Euro in bar. Eine Quittung stellte er nicht aus, das Geld behielt er für sich. Quelle: dpa
Kranke Mitarbeiter können als Behinderte geschützt seinWer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April in Luxemburg entschieden (Az.: C-335/11 und C-337/11). Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringe, könne einer Behinderung gleichzustellen sein. Kein Arbeitnehmer darf nach EU-Recht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Der EuGH befand, eine Behinderung bedeute nicht den vollständigen Ausschluss vom Berufsleben und sei auch nicht mit besonderen Hilfsmitteln verbunden. Das nationale Gericht müsse entscheiden, ob eine Behinderung vorliege. Eine „geeignete und angemessene Vorkehrungsmaßnahme“ vor einer Kündigung könne eine Arbeitszeitverkürzung sein. Im Einzelfall müsse entschieden werden, ob dies dem Arbeitgeber zumutbar sei. Die verkürzte Kündigungsfrist könne Behinderte benachteiligen, weil diese besondere Gefahr liefen zu erkranken. Ob es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handele, müsse das Gericht in Dänemark prüfen. Quelle: dpa
Grenzgänger erhalten nur am Wohnort ArbeitslosengeldEin arbeitslos gewordener Grenzgänger kann nur in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, Arbeitslosenunterstützung beziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April in Luxemburg entschieden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer persönlich oder beruflich noch eng mit dem Nachbarland verbunden sei, wo er zuletzt gearbeitet hatte (Az.: C-443/11). Das Gericht schloss aus, dass die Beschäftigten wählen könnten, welcher Staat ihnen Unterstützung zahlt. Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die pendeln - zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten. Quelle: AP
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