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Autoindustrie: Steuervergünstigung für Dienstautos im Gespräch

von Martin Seiwert und Christian Ramthun

BMW, Daimler und Audi fordern eine steuerliche Entlastung für Fahrer von Firmenwagen. In der Koalition stoßen sie auf offene Ohren, das Finanzministerium sondiert schon die Details einer entsprechenden Neuregelung.

Limousinen vor dem Quelle: AP
Limousinen vor dem Reichstagsgebaeude Quelle: AP

Nach den Jägern der Abwrackprämie können nun die Fahrer von Dienstwagen auf Geld vom Staat hoffen: Besonders die Luxusautobauer BMW, Daimler und Audi, die kaum vom Absatzschub durch die Abwrackprämie profitierten, drängen auf Unterstützung.

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Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), versucht bereits intensiv, politische Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass die Dienstwagen-Steuern sinken müssen. So sollte der Staat vor allem die Fahrer der Dienstwagen entlasten, indem er einen geringeren geldwerten Vorteil für die private Nutzung ansetzt und entsprechend weniger Steuern verlangt. Künftig soll das Finanzamt nicht vom Listenpreis ausgehen, sondern vom tatsächlich gezahlten Preis – und der ist meist sehr viel niedriger. Das würde den Anreiz erhöhen, alte Dienstwagen durch neue zu ersetzen.

Der Vorstoß trifft bei der Koalition auf offene Ohren. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand und Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs hält es für „unsinnig, dass der Fiskus an einem rein fiktiven Listenpreis festhält, da die tatsächlichen Anschaffungspreise viel niedriger liegen“. Die Neuregelung müsse auch für Gebrauchtwagen gelten, sagt Fuchs. „Wenn jemand günstig einen Gebrauchten kauft, ist es nicht zu begründen, den Neupreis zur Besteuerung des geldwerten Vorteils heranzuziehen.“

Inzwischen sondiert das Finanzministerium, wie die Neuregelung aussehen könnte. Denn schon im Koalitionsvertrag steht, die Regierung werde „die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüfen“. Die Chancen für eine Reform stehen gut: Schon im Dezember hatte das Finanzministerium eine ähnliche Lösung für die Wagen gefunden, die von den Werksangehörigen der Autohersteller mit Mitarbeiterrabatt gekauft werden. Diese Reform gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2009.

Im Dienstwagen-Segment führen die deutschen Premiummarken mit einem Marktanteil von knapp 40 Prozent. Alle deutschen Hersteller zusammen kommen auf 87 Prozent. Eine „faire Besteuerung“ könnte den Anreiz zum Kauf erhöhen und der „deutschen Autoindustrie gezielt helfen“, so VDA-Vorstand Arndt Kirchhoff. Wegen der jüngsten Rabattschlachten liegt der tatsächlich entrichtete Kaufpreis nach Einschätzung von Ferdinand Dudenhöffer, Professor für Automobilwirtschaft an der Uni Duisburg-Essen, um „durchschnittlich 20 bis 25 Prozent unter dem Listenpreis“.

71 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 28.01.2010, 22:56 UhrKein DW Fahrer!

    Eine besteuerung des Dienstwagens ist grundsätzlich richtig. Die berechnungsgrundlage sollte allerdings fair und realitätsnah sein. ich halte einen Faktor von 0,75 - 0,8 % ohne die 0,03% für fair.
    Wir dürfen nicht vergessen: Wir leben in einer Leistungsgesellschaft und Leistung sollte grundsätzlich belohnt werden. Leiste ich mehr, so halte ich mein Unternehmen wettbewerbsfähig und dies sollte der Staat auch fördern und nicht mit realitätsfremden Steuerfestsetzungen einschränken. besteuerung ja, aber auf realistischem Niveau.

  • 15.01.2010, 18:01 UhrLars Töpfer

    Fortsetzung:
    Richtig ist aber eben auch, dass die 1%-Pauschale für all jene deutlich zu teuer wäre, die das Dienstfahrzeug zum überwiegenden Teil für dienstliche Fahrten nutzen.

    Um diese Dienstwagenfahrer, die den Dienstwagen ja auch wirklich benötigen nicht zu benachteiligen, hat der Gesetzgeber ebenfalls im Jahr 1996 die Möglichkeit geschaffen, das wirkliche Nutzungsverhältnis zwischen Dienstfahrten, Privatfahrten und Arbeitswegfahrten nachzuweisen.

    Dieser Nachweis muss zwar mit einem lückenlosen Fahrtenbuch erfolgen. Mit einem elektronischen Fahrtenbuch ist das jedoch ein Kinderspiel.

    Der TÜV- Süd hat eigens für elektronische Fahrtenbücher ein Prüfverfahren entwickelt, das dem Dienstwagenfahrer die Sicherheit gibt, nur in Technik zu investieren, die auch den grundsätzlichen Anforderungen der Finanzämter entspricht.

    Wer eines dieser geprüften Systeme (Prüfzeichen PPP 80015) für die steuerliche Kfz-Abrechnung nutzt, der versteuert den Dienstwagen auf basis der realen Fahrzeugkosten seinen Privatnutzungsanteil.

    Die faire Alternative zur 1% - Pauschale ist schon seit 1996 vorhanden. Autohersteller, Händler und Dienstwagenfahrer müssen sie nur nutzen.

  • 15.01.2010, 18:01 UhrLars Töpfer

    Niemand muss die 1% Pauschale bezahlen!

    ich fahre selbst einen Dienstwagen und kann die ganze Aufregung über die Dienstwagensteuer seit Jahren schon nicht verstehen.

    in unseren Nachbarländern ist die Dienstwagensteuer zum Teil noch deutlich höher!

    Vielleicht sollten wir mal überlegen, warum es die 1%-Pauschale überhaupt gibt:
    bis zum Jahr 1996 musste jeder Dienstwagenfahrer über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Fahrtenbuch führen, um dem Finanzamt die Anteile von dienstlichen und privaten Fahrten nachzuweisen.
    Es zeigte sich jedoch, dass diese schnell geschriebenen Fahrtenbücher oftmals nur sehr wenig mit der Realität zu tun hatten und damit eine steuerliche Ungerechtigkeit gegenüber denen bestand, die keinen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung hatten.
    Also schaffte man per Gesetz einen sehr einfachen und bequemen Weg, der zugegebenermaßen für diejenigen, die den Dienstwagen nur zu einem geringen Teil privat nutzten nicht wirklich gerecht war und ist. Genau das ist die 1%- Pauschale (inklusive der 0,03% für den Arbeitsweg).
    Es gibt jedoch noch immer hunderttausende von „Dienstfahrzeugen“, die zwar buchhalterisch in Unternehmen geführt werden, obwohl sie zugleich fast ausschließlich für private Zwecke und für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Die Fahrer dieser Fahrzeuge sind auch mit der hier als doch so ungerecht beschriebenen 1% Pauschale im deutlichen Vorteil gegenüber denen, die sich ihr Fahrzeug für den Arbeitsweg aus eigener Tasche kaufen müssen. Darüber spricht hier scheinbar niemand.

    Freiberufler und Selbständige müssen seit 2006 sogar überhaupt erst einmal nachweisen, dass der Dienstwagen zu mindestens 50% dienstlich genutzt wird. Erfolgt dieser Nachweis nicht, so ist selbst die „sichere“ 1% Pauschale futsch und das Finanzamt darf den privaten Nutzungsanteil nach eigenem Ermessen schätzen.

    Fortsetzung folgt

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