Bankenabgabe trotz Insolvenz Deutsche Lehman-Tochter muss zahlen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies am Mittwoch Berufungsklagen der deutschen Tochter der US-Pleite-Bank Lehman Brothers zurück. Damit muss die Bank trotz Insolvenz die Bankenabgabe für 2011 und 2012 bezahlen.

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Die deutsche Tochter der berühmten US-Pleite-Bank Lehman Brothers muss trotz Insolvenz Bankenabgabe zahlen. Quelle: dpa

Kassel/Frankfurt Auch die insolvente deutsche Tochter der US-Pleite-Bank Lehman Brothers kommt um Zahlungen in den Krisenfonds zur Abwicklung maroder Geldhäuser nicht herum. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Mittwoch Berufungsklagen gegen die Bankenabgabe für 2011 und 2012 zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

In dem bundesweit ersten Verfahren dieser Art ging es um insgesamt rund 190 000 Euro, die die Lehman Brothers Bankhaus AG in den Restrukturierungsfonds zahlen soll.

Der aus Zwangsabgaben der Banken finanzierte Fonds wurde 2011 aufgelegt. Er soll garantieren, dass Banken in Schieflage selbst für die Kosten einer Rettung aufkommen können und nicht Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Mittelfristig soll der Topf mit 70 Milliarden Euro gefüllt sein, bisher erreicht sind 2,3 Milliarden Euro.

Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 hatte die Finanzwelt erschüttert. Zwei Monate später wurde über den deutschen Ableger des Instituts das Insolvenzverfahren eröffnet.

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