Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gebührenklausel einer Raiffeisenbank aus Bayern gekippt. Mit der Klausel seien auch solche Buchungen kostenpflichtig, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrages anfielen, bemängelte der BGH am Dienstag. Das benachteilige die Kunden jedoch unangemessen und die Klausel sei damit unwirksam (Az.: XI ZR 174/13).
Die Raiffeisenbank verlangte laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Pro Buchungsposten“ 0,35 Euro. Dagegen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt. „Die Bank als Zahlungsdienstleister hat keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird“, begründeten die Richter. Die Bank habe mit der beanstandeten Klausel „Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden“ abgewälzt.
Zu der Grundsatzfrage, ob Banken für Barzahlungen am Schalter Extragebühren verlangen dürfen, äußerte sich der BGH-Senat in der Urteilsverkündung in Karlsruhe jedoch nicht.