Bankgeheimnis Neues aus aller Welt

Auch Österreich und Luxemburg sind geknackt, weitere Steueroasen werden folgen. Wer meldet dem Fiskus was?

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18.000 Briefkastenfirmen in einem Haus: Selbst Cayman Islands wollen Daten melden. Quelle: REUTERS

Es klingt wie der Traum eines Finanzbeamten. Nie mehr teure Daten-CDs kaufen und auswerten. Nie mehr als Bittsteller auftreten und ausländische Kollegen um Hilfe anflehen. Nie mehr am Bankgeheimnis eines Finanzzentrums verzweifeln. Einfach abwarten, bis die Namen derjenigen im Postfach liegen, die irgendwo auf der Welt Schwarzgeld verstecken.

Klingt unrealistisch? Ist es aber nicht mehr. Steueroasen in aller Welt haben sich in den vergangenen Tagen verpflichtet, Informationen über Kapitalerträge von Ausländern an deren Heimatstaaten zu liefern – zum Teil bereits ab 2015, spätestens aber ab 2017.

Aber welche Länder machen mit? Welche Anleger sind betroffen? Und welche Schlupflöcher bleiben? Ein Überblick.

Alte und neue Steueroasen
Ein Strand auf den Tobago Keys Quelle: dpa
Ein Schild mit dem Zeichen von Liechtenstein Quelle: REUTERS
Eine Stadt in Zypern Quelle: dapd
Festungsmuseum in Luxemburg Quelle: dpa
Wiener Opernball Quelle: dpa
Bauern in der Schweiz Quelle: dapd
Dubai Quelle: dapd

Am Abend des 20. März war es so weit. Nach jahrelangen Verhandlungen lenkten die Regierungschefs von Luxemburg und Österreich endgültig ein. Xavier Bettel und Werner Faymann sagten auf dem EU-Gipfel in Brüssel zu, dass ihre Banken künftig Informationen über Kapitaleinkünfte ausländischer Kunden liefern. Der formelle Beschluss folgte vier Tage später.

  • Im ersten Schritt geht es um Zinsen: Luxemburg meldet sie bereits ab 2015, Österreich hat sich noch nicht festgelegt, muss die neuen Regeln aber bis 2017 umsetzen. Der Fiskus erhält also in Zukunft automatisch die Namen deutscher Anleger, die in Luxemburg oder Österreich Geld auf Sparkonten bunkern oder in Anleihen investiert haben. In den beiden Ländern gelten dann dieselben Regeln wie in den anderen 26 EU-Staaten. Ausländische Anleger kommen nicht mehr mit einer anonymen Quellensteuer davon.

Wer noch Schwarzgeld bunkert, etwa im Kleinwalsertal, muss somit umdenken, zumal es demnächst noch schwieriger werden könnte, dieses per Selbstanzeige zu legalisieren. Die Länderfinanzminister wollen die Selbstanzeige verschärfen. Ab Mai drohen höhere Strafzuschläge; die Schwelle von 50.000 Euro hinterzogenen Steuern, ab der diese fällig werden, könnte gesenkt werden.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

  • Zugleich stimmten Luxemburg und Österreich zu, mehrere Schlupflöcher zu schließen. So melden Banken in der EU künftig nicht nur Zinseinkünfte von Privatleuten, sondern auch von Firmen. „Damit wird es schwieriger, die Meldepflicht durch die Gründung von Stiftungen oder Trusts zu umgehen“, sagt Jesco Idler, Steuerberater bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.

Umschichten bringt nichts

Geld in andere Anlageklassen umzuschichten ist zudem bald zwecklos. Denn die Meldepflicht wird schrittweise auf Dividenden, Spekulationsgewinne, Versicherungserträge und sogar Mieteinnahmen ausgeweitet.

  • Zunächst sind Besitzer von Lebensversicherungspolicen und Mietimmobilien betroffen: Laut der 2013 verabschiedeten EU-Amtshilferichtlinie sind sämtliche Mitgliedstaaten ab 2015 verpflichtet, andere Länder ungefragt über Erträge aus Lebensversicherungen und Mieteinnahmen zu informieren.
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