Bares Geld Von diesen Gerichtsurteilen profitieren Verbraucher

Die Rechtslage für Verbraucher ist 2013 ein bisschen besser geworden, denn die Gerichte haben einige überraschende Entscheidungen getroffen. Das bringt bares Geld - für Mieter, Urlauber und Arbeitnehmer.

Mieter dürfen Wände bunt streichenDas Schlafzimmer in blau, die Küche in rot und das Wohnzimmer in knallgelb? Ist erlaubt, sag der Bundesgerichtshof! Mieter müssen ihre Wände nach dem Auszug nicht unbedingt wieder weiß streichen. Allerdings, so die Einschränkung, muss bei Auszug eine Farbe benutzt werden, die für möglichst viele Interessenten akzeptabel ist. Quelle: dpa
Kein generelles Tierverbot in Wohnungen Vermieter dürfen die Haltung von Katzen und Hunden in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Solche Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2013 entschieden. Trotzdem: Mieter dürfen ihre Haustiere nicht ohne jegliche Rücksicht auf Nachbarn mit in die neue Wohnung nehmen. Deshalb muss weiterhin Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Quelle: dpa
Weihnachtsgeld trotz Kündigung Beschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Eine Sonderzahlung kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob an einem Stichtag ein Arbeitsverhältnis besteht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter hatten bei ihrem Urteil frei ausgehandelte Arbeitsverträge im Blick. Auch über Ansprüche auf Weihnachtsgeschenke haben die Richter geurteilt: Wer an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, hat auch keinen Anspruch auf während der Veranstaltung vom Arbeitgeber verteilte Geschenke. Quelle: dpa
Ebay-Verkäufer dürfen Angebote zurückziehen Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Wer bei einer eBay-Auktion vergisst, einen Mindestpreis anzugeben, der darf sein Angebot wieder zurücknehmen. Das steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay. Schlecht für manch einen Käufer, der auf ein schnelles Schnäppchen hofft. Denn auch wenn es in der kurzen Zeit bereits Gebote auf den Artikel gab, kommt kein Vertrag zustande. Quelle: AP
Fluggesellschaften müssen bis zu 600 Euro zahlen Flugpassagiere die mindestens drei Stunden zu spät an ihrem Zielort ankommen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nur auf die Verspätung am Zielort ankommt. Nach einer EU-Verordnung muss die Fluggesellschaft Kunden je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro zahlen. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, etwa extreme Wetterverhältnisse. Bei Pauschalreisen dürfen sich die Unternehmen die endgültige Festlegung der Flugzeiten nicht prinzipiell vorbehalten. Ändern dürfen sie die Termine allerdings, wenn es dafür sachliche Gründe gibt – etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen im Reiseland. Quelle: dpa
Doppeltes Elterngeld Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass berufstätige Eltern nach der Geburt von Zwillingen ein Recht auf doppeltes Elterngeld haben. Zusätzlich sollen sie mehr Elternzeit bekommen. Das bedeutet: Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, der Partner kann zusätzlich zwei Monate bekommen. Während dieser Zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, bis zu 1800 Euro monatlich. Elterngeld gibt es dabei für jedes Kind. Quelle: dpa
EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Kunden bei Lebensversicherungen Wer vorzeitig seine Lebensversicherung kündigt, hat oft Ärger und verliert Geld. Der Europäische Gerichtshof stärkte im Dezember den Kunden bei einem Rücktritt den Rücken. Wenn ein Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt worden sei, dürfe dieses nicht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlöschen, urteilten die Richter (Rechtssache C-209/12). Das Urteil betrifft allerdings nur Altverträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Danach wurden die strittigen deutschen ebenso wie die europäischen Vorgaben geändert. Quelle: dpa
15 Euro für einen Kontoauszug sind zu vielEine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Mitte Dezember dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug. Ein Sprecher des Instituts sagte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei einem älteren Auszügen sind es 15 Euro. Mit Blick auf die Möglichkeiten einer Online-Bereitstellung von Kontoauszügen über einen längeren Zeitraum sagte vzbv-Referent Frank-Christian Pauli, die Banken könnten diese Daten ihren Kunden ja auch so verfügbar machen, dass sie gar keinen Aufwand hätten. Der Commerzbank-Sprecher kündigte an, dass die Bank „im Online-Bereich einiges tue, um die Prozesse deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken“. Quelle: dpa
Diese Bilder teilen:
  • Teilen per:
  • Teilen per:
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%