Betrugsprozess S&K-Verfahren verliert einen Angeklagten

Ab sofort stehen im Betrugsprozess um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K nur noch fünf Angeklagte vor Gericht. Das Verfahren gegen einen Hamburger Fondsexperten wurde abgetrennt. Zur Beschleunigung führt das wohl nicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Justizbeamter steht am 24.09.2015 im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) neben der Anklagebank, auf der die Firmengründer der Immobilienfirma S&K sitzen. Wegen schwerem und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue sind die beiden Firmengründer sowie vier weitere Männer angeklagt. Laut Anklage sollen die Männer mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Den Gesamtschaden beziffern die Ermittler auf mehr als 240 Millionen Euro. Foto: Arne Dedert/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

Frankfurt Da waren’s nur noch fünf. Im Verfahren gegen die Frankfurter Immobiliengruppe S&K sitzen ab sofort nur noch fünf statt bisher sechs Männer auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts. Wie der Sprecher des Landgerichts dem Handelsblatt bestätigte, wurde das Verfahren gegen Hauke B., einen ehemaligen Hamburger Geschäftsführer des Emissionshauses United Investors, am Montag abgetrennt. Der Angeklagte war in den vergangenen Wochen mehrfach nicht verhandlungsfähig gewesen. Einige Verhandlungstermine mussten deshalb bereits ausfallen. Für B. könnte damit die Entlassung aus der Untersuchungshaft näher rücken. Wann sich das Gericht wieder mit den Vorwürfen gegen ihn beschäftigt, ist unklar.

Seit mehr als einem Jahr läuft bereits die Hauptverhandlung gegen die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier weitere Angeklagte. Sie wurden wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue angeklagt und sollen mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.

Wie das vonstattengegangen sein soll, hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einer mehr als 1.750-seitigen Anklageschrift ausgeführt, die über Wochen vor Gericht vorgetragen worden war. Daran hatten sich die teils ebenfalls sehr ausführlichen Stellungnahmen der Angeklagten angeschlossen. Mit der Beweisaufnahme und der Anhörung des ersten Zeugen konnte deshalb erst kürzlich begonnen werden.

Hauke B. hatte nach Angaben seiner Anwältin bereits seit Dezember 2015 über Zahnschmerzen geklagt und musste sich deshalb schon mehrfach Behandlungen unterziehen. Auch von Schlafstörungen war immer wieder die Rede. „Vor der Inhaftierung war unser Mandant komplett gesund, doch die völlig unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft und die Trennung von seiner Familie haben ihn so krank gemacht, dass er nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen kann“, sagt seine Anwältin Iris Killinger.

Eine Sachverständige habe ihn für unbestimmte Zeit für nicht verhandlungsfähig erklärt. Der Fonds-Experte B. hatte in den vergangenen Monaten häufig selbst das Wort ergriffen und sich vehement gegen die Anklagevorwürfe gewährt. „Meine Handlungen waren die eines bereits Betrogenen“, sagte er einmal und stellte sich wiederholt als „ehrlichen Hamburger Kaufmann“ dar, der stets nur das Wohl der Anleger im Sinn gehabt habe.

Der weitere Gang der Dinge werde nun „maßgeblich von der Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten abhängen“, so der Sprecher des Landgerichts. Mit anderen Worten: von seinem Gesundheitszustand. „Das Verfahren abzutrennen, ist grundsätzlich vernünftig“, sagt der zuständige Staatsanwalt Noah Krüger gegenüber dem Handelsblatt. „In einem solchen Fall muss man abwägen.“ Einerseits: Vier Angeklagten befänden sich seit mehr als dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft – einer war nach einem Geständnis zwischenzeitlich aus der Haft entlassen worden – und hätten ein Recht auf eine beschleunigt durchgeführte Verhandlung.

Andererseits: „Die Öffentlichkeit hat demgegenüber ein Interesse daran, dass gegen alle Angeklagten verhandelt wird“, so Krüger. Je länger man eine Genesung abwarte und je ungewisser der Heilungserfolg sei, desto mehr Gewicht bekomme das Interesse an einer zügigen Fortsetzung.


Hauptverhandlung läuft weiter

Die Hauptverhandlung läuft also weiter, doch was wird aus Hauke B.? „Unserer Ansicht nach müsste das Verfahren gegen Herrn B. sofort eingestellt werden und er müsste umgehend aus der Haft entlassen werden“, so Anwältin Killinger. Eine schnelle Genesung innerhalb der Haftanstalt hält sie nicht für möglich. Doch noch hat das Gericht über den weiteren Ablauf nicht entschieden.

„Falls der Angeklagte noch lange Zeit nicht verhandlungsfähig ist, wäre das Verfahren auszusetzen und B. müsste aus der Untersuchungshaft entlassen werden“, meint Staatsanwalt Krüger. Möglicherweise würde das Verfahren dann wieder aufgenommen, wenn die Hauptverhandlung gegen die übrigen fünf Angeklagten abgeschlossen ist. Doch auch eine andere Möglichkeit ist denkbar: „Die Anklage könnte reduziert werden und die Kammer könnte relativ zeitnah auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung ein Urteil fällen“, sagt Staatsanwalt Krüger.

In einer breiterenn Öffentlichkeit bekannt wurde die S&K-Immobiliengruppe insbesondere durch die Partybilder der Unternehmenschefs Schäfer und Köller. Sie zeigen das, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten. Stephan Schäfer und Jonas Köller lebten und liebten wohl den Exzess.

Vor dreieinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Im September 2015 begann die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%