BGH Der Streit ums Kabelfernsehen geht weiter

Seit 2013 zahlen Öffentlich-Rechtliche nicht mehr für die Verbreitung ihrer Programme im Kabelnetz. Dagegen klagte Kabel Deutschland. Nun hat der BGH entschieden – und der Streit geht von vorne los.

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Ein Antennen-Anschlusskabel vor dem Logo des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland. Quelle: dpa

Teilerfolg für Kabel Deutschland: Gerichte müssen erneut prüfen, ob der größte deutsche Netzbetreiber Geld von ARD, ZDF und Arte für die Verbreitung ihrer Programme verlangen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies entsprechende Verfahren an die Vorinstanzen zurück. Deren Richter sollen laut BGH unter anderem klären, ob die Anstalten sich bei der Vertragskündigung verbotenerweise abgesprochen haben. (Az.: KZR 83/13 und 3/14)

Kabel Deutschland will erreichen, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wieder für das Verbreiten ihrer Programme im Kabelnetz das sogenannte Einspeiseentgelt zahlen, was sie nach einer Vertragskündigung seit dem Jahr 2013 nicht mehr tun.

Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Kabel Deutschland ist verpflichtet, für diese Sender einen Teil seines Netzes bereitzustellen. Der Ausgang des Rechtsstreits könnte sich letztlich für die Verbraucher auf Preise und Angebot im Kabelfernsehen auswirken.

Hund soll Rundfunkgebühr zahlen
Eine kuriose Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag ist Anfang 2015 in Koblenz an einen Janosch Städtler gegangen. Doch dabei handelt es sich um einen Hund - genauer gesagt, um einen sechsjährigen Ungarischen Jagdhund, wie sein Herrchen Christian Städtler berichtet. Dabei schaue Janosch gar nicht gern Fernsehen, meinte Städtler scherzend - anders als sein früherer Hund, der Tierfilme mitgeguckt habe. „Janosch will abends seine Ruhe haben.“ Bleibt die Frage, wie es zu dem Missgeschick kommen konnte. „Das hört sich sehr nach einem Scherz an“, zitierte die „Rhein-Zeitung“ einen Sprecher des Beitragsservices. Angemeldet worden sei das Tier im Internet auf der Seite rundfunkbeitrag.de - vermutlich von einem Witzbold. Quelle: dpa
Auch Tote stehen auf der GEZ-Fahndungsliste: Schon im Jahr 2009 bekam der Rechenmeister Adam Ries, besser bekannt als Adam Riese, Post von der GEZ. Das Adam-Ries-Museum in dessen ehemaligem Wohnhaus im sächsischen Annaberg-Buchholz erhielt ein Schreiben, das den Mathematiker aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Allerdings war Ries bereits am 30. März 1559 gestorben, also vor gut 450 Jahren. Die Berichte zu der Posse haben das Museum damals sogar im Ausland bekannt gemacht - das fand der Chef des Adam-Ries-Bundes, Rainer Gebhardt, noch ziemlich gut. Erst ein klärender Anruf der Museumsdirektion konnte die Gebührenfahnder davon überzeugen, dass bei Adam Ries nichts mehr zu holen war. Diese wertvolle Information hat die Umwandlung der GEZ in den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice offensichtlich nicht überdauert: Denn Anfang Februar ist beim Adam-Ries-Museum wieder Post eingegangen. In dem Schreiben wurde "Herr Adam Ries" aufgefordert, für das erste Quartal dieses Jahres 53,94 Euro an Rundfunkgebühren zu entrichten. Der Verein, der das Museum betreibt, habe höflich geantwortet, dass maximal 17,97 Euro fällig sein dürften - wegen der Gemeinnützigkeit von Verein und Museum, teilte Gebhardt mit. Diesmal findet er den Vorfall weniger lustig. "Wir wollen als seriöses Museum wahrgenommen werden", sagte er. Quelle: Gemeinfrei
Bei ihrer Jagd auf Schwarzseher macht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Kompromisse. So forderte sie 2003 von einer „Frau Walburga ST“ im Münsterland unter Androhung von 1000 Euro Bußgeld ultimativ die Entrichtung von Rundfunkgebühren. Jedoch handelte es sich bei der vermuteten Schwarzseherin um die Heilige Walburga, Schutzpatronin einer katholischen Kirchengemeinde. Der Pfarrer der Kirche schrieb zunächst noch belustigt einen Antwortbrief im Namen der Schutzpatronin: „Ich - um 710 geboren, da es noch keine Radio- und Fernsehgeräte gab - kann ja verstehen, dass man in Zeiten knapper Kassen jedem Hinweis nachgehen muss, wo noch was zu holen ist. Aber dass Sie dabei nicht einmal vor der Kirche und den Heiligen Halt machen, stimmt mich doch ein bisschen traurig.“ Ein Jahr war Ruhe, dann forderte die GEZ von Frau Walburga ST 1242,82 Euro für den Betrieb eines alten Videogeräts im örtlichen Pfarrheim. Quelle: dpa
In München forderte die GEZ einen toten Dackel auf, für seinen Fernseher zu zahlen. 2010 flatterte der ehemaligen Besitzerin des bereits vor fünf Jahren verstorbenen Hundes ein Bescheid ins Haus. Die GEZ entschuldigte sich für die Panne und begründete sie damit, dass der Name des Hundes, "Bini", nicht als Haustiername erkannt worden sei. Zudem würden Besitzer oft den Namen ihres Haustiers etwa bei Gewinnspielen angeben - über Adresshändler landeten die Daten dann bei der GEZ. Quelle: dpa
frau spielt mit baby Quelle: dpa
Auch Dichter Friedrich Schiller war nicht vor einem GEZ-Schreiben gefeiht. Die "Dresdner Morgenpost" berichtete 2008, dass die GEZ Mahnbriefe an die sächsische "Friedrich Schiller"-Grundschule schickte. Die Briefe waren an "Herrn Friedrich Schiller" addressiert; in der Schule hielt man es zunächst für einen schlechten Scherz und antwortete der Zentrale, dass Schiller seit 200 Jahren tot und nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden. Daraufhin erhielt die Schule jedoch nur ein weiteres Mahnschreiben. Quelle: dpa/dpaweb
2010 berichtete die Zeitung „tz“ von einem Brief der GEZ, der an einen Orlando Henne adressiert war. Allerdings handelte es sich bei Orlando um das Haustier eines Münchners. Der Golden Retriever war auf mysteriöse Weise in den Datenbestand der GEZ gelangt. Quelle: dpa

Kabel Deutschland wertete den BGH-Entscheid als „positives Zwischenergebnis“. Die Vorinstanzen hatten den Sendern recht gegeben und die Klage des Anbieters abgewiesen.

Durch die Entscheidung des BGH ist der Ausgang des Verfahrens nun wieder offen, auch wenn Kabel Deutschland demnach nicht mehr mit den früheren jährlichen 27 Millionen Euro rechnen kann.

Denn der Netzbetreiber hat nach Einschätzung der Karlsruher Richter grundsätzlich keinen Anspruch auf die Fortsetzung des alten Vertrages oder auf den Abschluss eines neuen Vertrages zu den alten Bedingungen. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung der Sender zur Zahlung eines bestimmten Betrages, urteilten die BGH-Kartellrichter.

So viel verdienen die TV-Chefs
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Der Senat gab zu bedenken, dass die Programme der Sender für Kabel Deutschland von erheblichem wirtschaftlichen Wert sind. Ihre marktbeherrschende Stellung hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Kündigung nicht ausgenutzt.

Die Vorinstanzen müssen aber prüfen, ob die Vertragskündigung wegen einer verbotenen Absprache der Sender nichtig ist. Ist das nicht der Fall, sollen die OLG-Richter klären, ob - und wenn ja wie viel - die Sender Entgelt zahlen müssen.

Der BGH entschied über die Klagen des Netzbetreibers gegen den SWR (Südwestrundfunk) und den BR (Bayerischen Rundfunk). Andere Klagen von Kabel Deutschland wie etwa die gegen den WDR (Westdeutscher Rundfunk) sind wegen dieser Prozesse auf Eis gelegt.

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