BGH-Entscheid Raucher Adolfs bekommt Prozesskostenhilfe

Im Fall des wegen Rauchens gekündigten Mieter Friedhelm Adolfs, hat der Bundesgerichtshof Prozesskostenhilfe bewilligt. Damit kann dieser in Revision gehen. Und der BGH mutmaßlich ein Grundsatzurteil fällen.

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Der gekündigte Mieter Friedrich Adolfs bekommt Prozesskostenhilfe. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Kündigung für wirksam erklärt hatte da der Raucher mit dem Tabakqualm auch Nachbarn belästige, kann dieser nun die Revision vor dem BGH anstrengen. Ein Grundsatzurteil ist zu erwarten. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs ist im Kampf gegen seine Wohnungskündigung einen Schritt weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) bewilligte Adolfs Prozesskostenhilfe. Die Kosten für sein Revisionsverfahren übernimmt damit der Staat. (Az.: VIII ZR 186/14)

Der BGH bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von „Bild“ (Mittwoch). Adolfs hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, das den Raucher im Juni zur Räumung seiner Mietwohnung verdonnert hatte. Das Gericht sah einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ darin, dass der Rentner seine Nachbarn mit dem Zigarettenqualm belästigt hat.

Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann begrüßte das Urteil: „Das zeigt, dass der BGH sich ernsthaft mit dem Fall befassen will“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Prozesskostenhilfe ist für Einkommensschwache. Der BGH bewilligt sie unter anderem dann, wenn juristische Grundsatzfragen geklärt werden müssen. Das Landgericht hatte die Revision zugelassen. Geklärt werden soll, ob Rauchbelästigung innerhalb eines Mietshauses eine Kündigung rechtfertigt.

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