BGH Erneute Schlappe für Lehman-Geschädigte

Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage von Lehman-Geschädigten abgewiesen. Der Kläger hatte im Dezember 2007 für 102.000 Euro Lehman-Zertifikate erworben – die durch die Pleite der Bank wertlos wurden.

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Schlappe für Anlagekunden: Bereits in früheren Urteilen hatte der BGH entschieden, dass die Lehman-Pleite nicht konkret vorhersehbar war – und deshalb keine Ansprüche entstanden sind. Quelle: ap

Karlsruhe Lehman-Geschädigte können weiterhin kaum auf Schadenersatz für ihre wertlos gewordenen Zertifikate hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag erneut die Klage eines Lehman-Anlegers ab, der die Targobank auf Schadenersatz verklagt hatte.

Der Anleger hatte seine Klage mit Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes von 2007 begründet. Die darin aufgelisteten Beratungs- und Aufklärungspflichten der Banken sollten aber der Bankenaufsicht bei Sanktionen helfen, entschied der BGH. Schadenersatzansprüche der Anleger ergäben sich daraus nicht.

Der Kläger hatte im Dezember 2007 für insgesamt 102.000 Euro Lehman-Zertifikate erworben, die durch die Pleite der Bank vor fünf Jahren im September 2008 weitgehend wertlos wurden. Seine Klage auf Schadenersatz scheiterte schon in den Vorinstanzen. Bereits in früheren Urteilen hatte der BGH entschieden, dass die Lehman-Pleite nicht konkret vorhersehbar war und die Banken ihre Anlagekunden deshalb über dieses Risiko nicht aufklären mussten.

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