BGH prüft Klage nach Sturz Ab wann beginnt der Einstieg ins Flugzeug?

Ein Fluggast rutscht wenige Meter vor dem Einstieg in einen Flieger aus und wird für mehrere Wochen krankgeschrieben. Er verklagt die Fluglinie, doch bekommt kein Recht. Nun muss der Bundesgerichtshof urteilen.

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Ein Fluggast verklagt nach einem Sturz die Kranichlinie. Quelle: dpa

Der Sturz eines Fluggastes wenige Meter vor dem Einstieg in den Flieger beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Mann war im Februar 2013 vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer feuchten Stelle einer Fluggastbrücke ausgerutscht und gestürzt. Er hatte sich dabei die linke Kniescheibe gebrochen und war sechs Wochen arbeitsunfähig. Der leitende Angestellte machte seinem Anwalt zufolge bei der Lufthansa 48.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend.

Die Vorinstanzen wiesen seine Klage ab: Die Fluggesellschaft müsse nur dann haften, wenn es sich um ein „betriebstypisches“ Risiko des Luftverkehrs handle - nicht aber bei Ereignissen, die auch woanders geschehen könnten. Der Einstieg über eine Luftgastbrücke sei ein ganz normaler Zugang und nicht luftverkehrstypisch, argumentierte am Dienstag der Lufthansa-Anwalt bei der mündlichen BGH-Verhandlung.

Das sah der Kläger-Anwalt anders: Einen solchen Zugang über die teleskopartige Konstruktion ohne Handlauf gebe es sonst für kein anderes Verkehrsmittel.

Der Vorsitzende BGH-Richter sieht den Unfall zumindest durch eine „gewisse Spezifität“ des Übergangs geprägt. Inwieweit eine „luftverkehrstypische Gefahr“ vorlag, darüber wollte der BGH noch am Dienstagnachmittag (Aktenzeichen: X ZR 30/15) entscheiden.

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