BGH-Urteil Amazon muss Konkurrenzprodukte kenntlich machen

Amazon muss für Kunden kenntlich machen, wenn externe Händler über die Plattform ihre Waren veräußern, urteilte der Bundesgerichtshof.

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Der Internethändler muss seine Kunden nun besser informieren. Quelle: dpa

Karlsruhe Online-Marktplatzbetreiber dürfen Internet-Kunden bei der Suche nach bestimmten Marken nicht in die Irre führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte in einem am Donnerstag verkündeten Urteil zwar grundsätzlich, dass Amazon.de den Kunden auch zu Produkten von Konkurrenten des gesuchten Anbieters umleiten darf.

Dabei müsse für den durchschnittlichen Nutzer aber klar erkennbar gemacht werden, dass es sich um die Ware eines anderen Herstellers handelt. Das Urteil gilt auch für andere Online-Marktplätze.

Gegen Amazon geklagt hatte die Firma Ortlieb aus Heilsbronn in Mittelfranken, die für ihre wasserdichten Fahrradtaschen, aber auch für Rucksäcke und Sportausrüstung bekannt ist. Gibt man bei Amazon „Ortlieb“ als Suchwort ein, werden Produkte angezeigt, die zum größten Teil nicht von Ortlieb stammen, sondern von deren Konkurrenz. Denn das Unternehmen bietet seine Produkte gar nicht über Amazon an, sondern nur über ausgewählte Vertriebspartner.

Der BGH entschied, dass der Internet-Riese damit womöglich die Markenrechte von Ortlieb verletzt. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Durchschnitt der Nutzer nicht bemerken würde, dass ihm Produkte eines anderen Herstellers gezeigt werden.

Ob Amazon das in diesem Falle ausreichend kenntlich gemacht hat, damit muss sich nun das Oberlandesgericht München noch einmal befassen.

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