BGH-Urteil Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Urlaubsort

Kommt der Reisende wegen verpasstem Anschlussflug zu spät am Urlaubsort an, kann er von der Fluglinie eine Entschädigung verlangen. Allerdings erst ab drei Stunden Verspätung.

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Bei mehr als drei Stunden verspäteter Ankunft am Urlaubsort steht dem Urlauber eine Entschädigung zu. Quelle: dpa

Karlsruhe Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden.

Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellte das Gericht klar. (Az.X ZR 127/11)

Die Richter gaben damit einer Klägerin recht, die für sich und einen Mitreisenden je 600 Euro Entschädigung von der spanischen Fluglinie Iberia verlangt hatte. Sie hatten 2010 einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da der Flug in Berlin sich um eineinhalb Stunden verzögerte, erreichten die beiden ihren Anschluss in Madrid nicht mehr und kamen mit eintägiger Verspätung in Costa Rica an.

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