Karlsruhe Banken dürfen von ihren Kunden keine Gebühr verlangen, wenn sie bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen und den Kunden hierüber benachrichtigen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Dienstag verkündeten Urteil und hielt damit trotz einer Gesetzesänderung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Die Richter erklärten eine Klausel in Bankkundenverträgen für unwirksam, die eine Gebühr für die Benachrichtigung des Kunden vorsah (Az. XI ZR 290/11).
Wie der BGH mitteilte, sollen allerdings die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditwirtschaft Anfang Juli geändert werden. Dabei werde das Verfahren der Einzugsermächtigung geändert. Nach der geplanten Änderung könnten die Banken wieder Gebühren für die Nichteinlösung verlangen, weil dann eine vorherige Autorisierung durch den Kunden vorgesehen sei.