BGH-Urteil zu Altverträgen Ratenkredit-Zahler können auf Rückzahlungen hoffen

Kunden könnten Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite in Höhe von mehreren Milliarden Euro zurückfordern – auch bei alten Verträgen. Das deutet der Bundesgerichtshof an. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

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Banken haben bei Ratenkrediten unzulässige Gebühren kassiert – möglicherweise können auch Kunden das Geld zurückfordern, die vor 2011 einen Vertrag abgeschlossen haben. Quelle: picture alliance/dpa

Karlsruhe Auf die deutschen Banken kommen womöglich Rückforderungen von Ratenkredit-Kunden in Milliardenhöhe zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) deutete am Dienstag an, dass Kunden die unzulässigerweise verlangten Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite auch dann von den Banken zurückfordern können, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden.

Der Vorsitzende Richter des XI. Zivilsenats, Ulrich Wiechers, sagte in einer „vorläufigen Beurteilung“ des Falls, dass er solche Forderungen nicht generell als verjährt ansehe. Eigentlich gilt für die Anmeldung solcher Ansprüche eine Frist von drei Jahren. Wann diese zu laufen beginnt, ist bisher umstritten. Das von tausenden Bankkunden mit Spannung erwartete Urteil, das diese Frage klären soll, wird am Dienstagnachmittag erwartet.

Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Banken in den Jahren von 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässige Bearbeitungsgebühren kassiert, wenn Kunden Autos oder Fernseher mit Ratenkrediten finanzierten. Damit hatten viele Institute den Zins niedriger aussehen lassen. Der BGH hatte diese Praxis im Mai für unzulässig erklärt. Eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, benachteilige Kunden unangemessen. Denn die Bearbeitung von Krediten liege im eigenen Geschäftsinteresse der Banken. Nach Angaben von Anwälten waren schon im Frühjahr bis zu 7000 Klagen anhängig.

Der BGH befasste sich am Dienstag mit Kreditverträgen, die schon 2006 und 2008 geschlossen worden waren. Der Beginn der Verjährung könnte in diesen Fällen hinausgeschoben werden, weil die Rechtslage damals noch unklar gewesen sei, erklärte das Gericht.

Erst im Jahr 2011 hatten mehrere Oberlandesgerichte Kreditbearbeitungsentgelte als unzulässig eingestuft. Vorher - so die Andeutung des BGH - sei einem Kunden der Klageweg mit ungewissem Ausgang nicht zuzumuten gewesen. „Es könnte einiges dafür sprechen, dass die Erhebung einer Rückforderungsklage erst 2011 zumutbar war, weil sich erst dann eine einheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte herausgebildet hatte“, so Wiechers.

In den beiden vor dem BGH verhandelten Verfahren fordert ein Kläger Bearbeitungsgebühren von mehr als 1000 Euro von der Santander Consumer Bank zurück, der andere 550 Euro von der CreditPlus Bank. Die Banken hatten argumentiert, die Verjährungsfristen seien schon Ende 2009 und Ende 2011 abgelaufen.

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