Bundesgerichtshif Prozess um Dassower CD-Werk wird neu verhandelt

Das CD-Werk im mecklenburgischen Dassow steht erneut in den Schlagzeilen. Der Bundesgerichtshof lässt nun den Betrugsprozess neu aufrollen. Den bislang mit Bewährung davongekommenen Angeklagten drohen Haftstrafen.

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Eine Mitarbeiterin der Optical Disc Service GmbH (ODS) im mecklenburgischen Dassow prüft 2002 Daten-DVDs. Quelle: dpa

Karlsruhe Drei ehemaligen Geschäftsführern des einstmals größten CD-Werks in Europa drohen härtere Strafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass der Betrugsprozess teilweise neu aufgerollt werden muss. Die Manager der Hamburger Optical Disc Services (ODS) waren vom Landgericht Schwerin wegen Kreditbetruges zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Diese sind nun rechtskräftig. In der Neuauflage des Prozesses muss das Gericht nun prüfen, ob sie auch wegen Umsatzsteuerhinterziehung und Betrugs belangt werden können.

Das CD-Werk in Dassow in Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 1200 Mitarbeitern war vor sieben Jahren in die Pleite gerutscht. Es galt lange als größter Produzent von CDs und DVDs in Europa.

Das Schweriner Gericht hatte 2013 den früheren Firmenchef zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt, die beiden Mitangeklagten zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung - wegen Kreditbetrugs. Sie hätten 2005 Kapitalanleger über die wirtschaftliche Lage des Werkes getäuscht, indem sie die Lage zu rosig dargestellt und anhängige Patentrechtsklagen verschwiegen hätten. ODS hatte aus dem Mezzanine-Finanzierungsprogramm PREPS 2005-2, an dem auch die HypoVereinsbank mitgearbeitet hatte, zwölf Millionen Euro Nachrangkapital erhalten - Geld, das nach der Insolvenz verloren war.

Von den Vorwürfen des Subventionsbetruges und der Umsatzsteuerhinterziehung waren die Angeklagten freigesprochen worden. Doch an dieser Entscheidung äußerte der 1. Strafsenat des BGH Zweifel und gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt. Nun geht es vor dem Landgericht darum, dass ODS mehrere Maschinen, für die es staatliche Fördermittel gab, nicht neu, sondern gebraucht kaufte. Dass die Maschinen weniger kosteten, verschwiegen die Manager laut Staatsanwaltschaft der staatlichen Förderbank aber - und gaben falsche Umsatzsteuererklärungen ab. Das sei aus Sicht des BGH zwar kein Subventionsbetrug, womöglich aber Betrug und Umsatzsteuerhinterziehung.

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