Bundesgerichtshof Frage zum Bankgeheimnis bleibt unbeantwortet

Dürfen Banken Kundendaten an Privatfirmen herausgeben, wenn es sich beim Kontoinhaber um einen Verdächtigen handelt? Der Bundesgerichtshof pocht auf Auskunftspflicht, gibt die letztliche Entscheidung aber an den EuGH ab.

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Blick auf ein geöffnetes Schließfach in einer Filiale einer Stadtsparkasse. Ein Fall zum Bankengeheimnis beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll darüber entscheiden, ob Banken die Daten verdächtiger Kunden an Privatfirmen herausgeben müssen. Der Fall sei den europäischen Richtern in Luxemburg vorgelegt worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit.

Der EuGH müsse klären, ob das deutsche Recht, das das Bankgeheimnis sehr weitgehend schütze, in dieser Frage mit europäischem Recht in Einklang stehe, hieß es. Das Verfahren sei daher bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt worden. Der BGH machte gleichzeitig klar, dass er die Banken bei der Verfolgung von Produktpiraterie in der Auskunftspflicht sieht.

Im konkreten Fall hat die Firma Coty Germany GmbH, die die Rechte am Parfüm Davidoff hält, die Stadtsparkasse Magdeburg verklagt. Das Unternehmen verlangt von dem Kreditinstitut Auskunft darüber, wer auf der Internetplattform Ebay gefälschte Davidoff-Produkte angeboten hat. Die Geschäfte wurden über ein Konto der Sparkasse abgewickelt. Unter Berufung auf das Bankgeheimnis hatte das Institut die Daten des Kontoinhabers nicht herausgegeben.

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