Bundesgerichtshof Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

Ein Richterspruch aus Karlsruhe bringt den deutschen E-Zigaretten-Handel gehörig in die Bredouille. Kurz vor einer Neuregelung erklärt der Bundesgerichtshof: Der Verkauf der allermeisten „Liquids“ ist eigentlich verboten. Was nun?

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Eine elektrische Zigarette (E-Zigarette). Quelle: dpa

Der Handel mit Flüssigkeiten für E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) derzeit in Deutschland strafbar. Allerdings ist die Rechtslage gerade im Umbruch. Bis Ende Mai muss eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt sein, die den Handel mit E-Zigaretten auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen damit Flüssigkeiten für E-Zigaretten zugelassen werden, die einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.

Das Urteil der Karlsruher Richter, das am Montag veröffentlicht wurde, beruht auf dem derzeit gültigen Vorläufigen Tabakgesetz. Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage bislang unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

Die wichtigsten Fakten zur E-Zigarette

In seiner Entscheidung vom 23. Dezember stuft der zuständige Strafsenat Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, nun dennoch als Tabakerzeugnis ein. Für solche Erzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt. Laut Urteil stellt das auch den Handel mit den Liquids für E-Zigaretten unter Strafe - denn diese Flüssigkeiten enthalten in der Regel solche Beimischungen wie Ethanol, Glyzerin und oft auch verschiedene Aromastoffe.

Die Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Händler, der solche Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Dass die vertriebenen Liquids gar keinen Rohtabak mehr enthielten, spielte für die Entscheidung keine Rolle. (Az. 2 StR 525/13)

Was das Urteil für die rund 5500 Verkaufsstellen in Deutschland in den kommenden Monaten bedeutet, war am Montag unklar. Nach Angaben des Verbands des eZigarettenhandels enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin, das in den allermeisten Fällen aus Tabak hergestellt ist. Der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel zeigte sich in einer ersten Reaktion verärgert über die Entscheidung. „Im Grunde ist das ein Urteil ohne Wert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Trotzdem wird für 90 Tage ein illegaler Raum geschaffen.“

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