Bundesverfassungsgericht Gewerbesteuer kommt auf den Prüfstand

Im September nimmt das Bundesverfassungsgericht die Gewerbesteuer ins Visier. Im Mittelpunkt steht ein Unternehmer, der eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Das Gleichheitsgebot sei verletzt worden.

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Bald urteilt der Erste Senat über die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers. Quelle: dpa

Karlsruhe Eine seit 15 Jahren geltende Neuregelung bei der Gewerbesteuer wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Erste Senat befasst sich am 25. September in einer mündlichen Verhandlung mit der Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Unternehmers. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann ihren Hebesatz selbst festlegen, im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen ist das ein zentraler Faktor. Die Steuer wird seit dem Veranlagungszeitraum 2002 auch auf Gewinne aus bestimmten Veräußerungen von Anteilen fällig – allerdings nur für Personengesellschaft, nicht für Unternehmer als Einzelpersonen.

Nach Auffassung der klagenden Personengesellschaft verletzt dies das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Außerdem sieht sie sich zu Unrecht rückwirkend belastet, denn der Vertrag über den Verkauf der Anteile wurde schon 2001 abgeschlossen. (Az. 1 BvR 1236/11)

Das Bundesverfassungsgericht setzt im Jahr nur zu wenigen ausgewählten Klagen eine Verhandlung an. Das Urteil wird zu einem anderen Termin verkündet, üblicherweise einige Monate später.

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