Bundesverfassungsgericht Karlsruhe könnte Erbschaftsteuer übergangsweise selbst regeln

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer bis Ende Juni neu regeln sollen. Daraus ist nichts geworden. Die Richter könnten die Sache nun selbst in die Hand nehmen.

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Ein Kameramann filmt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Quelle: dpa

Nach ergebnislosem Verstreichen der Frist für eine Reform der Erbschaftsteuer wird sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den umstrittenen Regelungen befassen. Der Vorsitzende des Ersten Senats habe Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geschrieben, dass das Gericht sich Ende September mit dem weiteren Vorgehen in dem Normenkontrollverfahren beschäftigen werde, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit.

Die von Karlsruhe gesetzte Frist war Ende Juni abgelaufen - ohne dass es die geforderte Neuregelung gab. Im Dezember 2014 hatte der Senat das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer Neuregelung gelten die Vorschriften weiter. Zwar hat der Bundestag bereits eine Reform beschlossen. SPD, Grüne und Linke im Bundesrat halten die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben allerdings für überzogen und teils verfassungswidrig. Die Länder hatten daher Anfang Juli den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Damit verzögert sich das umstrittene Gesetz mindestens bis zum Herbst.

Bei ihrer Beratung Ende September könnten die Verfassungsrichter eine Vollstreckungsanordnung erlassen. Dabei haben sie verschiedene Optionen: Bisher haben sie die Regelungen zur Erbschaftsteuer nur für „mit dem Grundgesetz unvereinbar“ erklärt. Sie könnten diese nun für „nichtig“ erklären, so dass diese nicht mehr weiter gelten - ab sofort oder wieder mit einer Frist. Der Senat könnte außerdem selbst eine Übergangsregelung treffen.

In der Politik schiebt derweil die eine Seite der anderen den Schwarzen Peter zu. „Ursache dafür, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun erneut mit der Sache befassen muss, ist allein die CSU“, sagte der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD). Der Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) sieht die Verantwortung bei den Ländern: „Wer ablehnt, muss auch liefern. Damit liegt der Ball, einen mehrheitsfähigen, verfassungsfesten Reformvorschlag vorzulegen, im Feld der Länder.“

Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Mahnung an den Gesetzgeber schickt. 2012 hatte Karlsruhe eine Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer festgestellt und eine Reform bis zum Jahresende gefordert. Auch damals verstrich die Frist ungenutzt. Allerdings genügte die Post aus Karlsruhe, der Gesetzgeber fand eine Lösung.

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