Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt im April zu Rückwirkung von Steuergesetzen

Karlsruhe verkündet im April sein Urteil zur rückwirkenden Änderung des Gewerbesteuer-Gesetzes. Die Bremer Brauerei Beck hatte zuvor geklagt.

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Im April soll das Urteil zur rückwirkenden Änderung des Gewerbesteuer-Gesetzes verkündet werden. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10. April sein Urteil zur rückwirkenden Änderung des Gewerbesteuer-Gesetzes verkünden (Az.: 1 BvR 1236/11). Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag mit. In dem Verfahren geht es um eine Verfassungsbeschwerde der Bremer Brauerei Beck, über die im September vergangenen Jahres mündlich verhandelt worden war.

Das Unternehmen wehrt sich gegen eine seit 2002 geltende Neuregelung der Steuer: Seitdem werden auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft besteuert – es sei denn, eine Einzelperson verkauft diese. Die Brauerei sieht dadurch Gleichheitsrechte verletzt. Außerdem monieren die Bremer einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Die Gesetzesänderung fiel nämlich mitten in den Verkauf von Unternehmensanteilen.

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