Credit-Suisse-Skandal Für die Selbstanzeige ist es zu spät

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Bank macht es sich sehr leicht

Die Verstecke der Schwarzgeld-Schmuggler
"Haben Sie Bargeld dabei?"Zöllner kontrollieren stichprobenartig, ob Reisende hohe Bargeldsummen im Gepäck haben. Die Kontrollen können direkt am Grenzübergang stattfinden, aber auch durch mobile Einsatztrupps, die einige Kilometer im Landesinneren lauern. Wer mehr als 10.000 Euro dabei hat, muss dies den Zöllnern mitteilen. Wenn Reisende schweigen und die Ermittler trotzdem hohe Summen finden, informieren sie per Kontrollmitteilung das Finanzamt des Betroffenen. Quelle: Hauptzollamt Ulm
Schmuggelroute Bregenz - Lindau: Besonders häufig sind die Zöllner an den Grenzen zu Luxemburg und der Schweiz unterwegs. Zahlreiche Bargeldfunde melden traditionell die Beamten aus der Region Lindau am Bodensee. Dort - im Dreiländereck Schweiz-Österreich-Deutschland - kommen zahlreiche Steuerflüchtige vorbei, die ihr Schwarzgeld zurück in die Heimat schmuggeln wollen. Quelle: Hauptzollamt Ulm
Daten-CD's schrecken Hinterzieher auf: 2010 war für Deutschlands Bargeld-Fahnder ein Rekordjahr. Die Tatsache, dass der deutsche Fiskus eine CD mit Kundendaten der Schweizer Großbank Credit Suisse gekauft hatte, schreckte zahlreiche Hinterzieher auf. Viele entschieden sich für eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt, andere versuchten, ihr Geld heimlich zurückzuholen. Aber längst nicht allen Steuersündern gelang es, durch die Zollkontrollen zu schlüpfen. Quelle: Reuters
Angst vor dem Abkommen:Auch 2011 blieb die Angst vor Entdeckung groß - vor allem wegen des Steuerabkommens, über das Deutschland und die Schweiz verhandeln. Es sieht eine engere Kooperation der eidgenössischen Banken mit deutschen Steuerfahndern sowie eine pauschale Strafsteuer für Schwarzgeld vor. Ob das Abkommen in Kraft tritt, steht aber noch nicht fest, da die SPD Nachbesserungen fordert. Quelle: dapd
Scheine ohne Ende: Allein die Fahnder im Großraum Lindau (Bodensee) stellten 2011 rund drei Millionen Euro Bargeld sicher und fanden in den Unterlagen von Reisenden Konto- und Depotauszüge, die auf ein Auslandsvermögen von satten 500 Millionen Euro hindeuten. Schätzungen zufolge dürften sich daraus Steuernachzahlungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich für den deutschen Fiskus ergeben - allein durch Funde in Lindau und Umgebung, wohlgemerkt. Quelle: dpa
Schlechtes Versteck im Koffer:Nur selten liegt das Bargeld ganz offen im Koffer wie im Fall dieses Krimi-Fans, den die Lindauer Zöllner kürzlich schnappten. Die meisten Schmuggler lassen sich bessere Verstecke einfallen. Quelle: Hauptzollamt Ulm
Cash am Körper: Großer Beliebtheit erfreuen sich Taschen, die unter der Kleidung ganz eng am Körper getragen werden. Anfang März erwischten Zöllner am Grenzübergang Bietingen einen 59-jährigen Metzgermeister aus Bayern, der 147.000 Euro in zwei Bauchtaschen schmuggelte. Wegen Nichtanmeldens des Bargeldes muss er nun ein Bußgeld zahlen, zudem wird sein Heimatfinanzamt informiert - dem er dann erklären muss, woher das Geld stammt. Quelle: Hauptzollamt Ulm

Straffrei geht nur aus, wer vollständige Angaben macht (§ 371 Abs. 1 AO), die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Tatentdeckung, abgibt (§ 371 Abs. 2 AO) und wer die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachzahlt (§ 371 Abs. 3 AO). Andernfalls ist mit einer Strafe wegen Steuerhinterziehung zu rechnen. Wann die Tatentdeckung vorliegt, darum gibt es jedoch Diskussionen, so Böhm. "Die Selbstanzeigeregelung ist verschärft worden, die Sperrwirkung ist deutlich ausgeweitet worden."

Als erstmals die Steuer-CDs auftauchten, stellten sich die Zuständigen die Frage, ob es schon als Tatentdeckung gelte, dass die CD im Briefkasten der Behörden liegt oder ob Abgleiche gemacht werden müssen, um die Steuerhinterziehung von Max Mustermann zu entdecken. Grundsätzlich komme es natürlich auf den Einzelfall an, wie Böhm betont. Betroffene sollten sich in jedem Fall an einen Steuerberater oder Anwalt wenden, um den Sachverhalt zu prüfen. Auch wenn die Behörden bereits ermitteln, sollten Steuersünder nicht den Kopf in den Sand stecken, wie er sagt. "Eine möglichst frühzeitige Beratung ist in jedem Fall hilfreich. So kann geprüft werden, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige im konkreten Einzelfall noch möglich ist und diese bei Bedarf abgegeben werden." Alternativ bestehe oftmals die Möglichkeit, durch eine geeignete Verteidigungsstrategie die Strafe deutlich zu reduzieren.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Während nun all die Steuerhinterzieher zum Fachmann laufen, macht es sich die Credit Suisse Life allerdings ein bisschen zu einfach. Prinzipiell muss natürlich jeder, der Steuern hinterzieht - gerade nach den Steuer-CDs aus der Schweiz - mit Entdeckung rechnen. Die Aussage "Der Kunde hat unterschrieben, dass er die Steuersituation selber klären muss" beantwortet allerdings noch nicht die Frage, inwieweit die Bankberater auf die Notwendigkeit hingewiesen haben.

Ob die Kunden das Risiko tatsächlich kannten und nicht davon ausgingen, eine steuerfreie Versicherung zu kaufen, würde ein Blick ins Beratungsprotokoll klären. Und selbst das muss nicht Wort für Wort das Gespräch wiedergeben. Den Hinweis "Wir haben den Kunden darüber informiert, dass er sich in Deutschland der Steuerhinterziehung strafbar macht, sollte er das Produkt kaufen" dürfte man wohl vergeblich suchen.

Immerhin scheint Credit Suisse derzeit das einzige Geldinstitut zu sein, dass mit Scheinversicherungen handelt - oder zumindest das einzige, das sich hat erwischen lassen. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind jedenfalls keine weiteren Fälle bekannt.

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