Straffrei geht nur aus, wer vollständige Angaben macht (§ 371 Abs. 1 AO), die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Tatentdeckung, abgibt (§ 371 Abs. 2 AO) und wer die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachzahlt (§ 371 Abs. 3 AO). Andernfalls ist mit einer Strafe wegen Steuerhinterziehung zu rechnen. Wann die Tatentdeckung vorliegt, darum gibt es jedoch Diskussionen, so Böhm. "Die Selbstanzeigeregelung ist verschärft worden, die Sperrwirkung ist deutlich ausgeweitet worden."
Als erstmals die Steuer-CDs auftauchten, stellten sich die Zuständigen die Frage, ob es schon als Tatentdeckung gelte, dass die CD im Briefkasten der Behörden liegt oder ob Abgleiche gemacht werden müssen, um die Steuerhinterziehung von Max Mustermann zu entdecken. Grundsätzlich komme es natürlich auf den Einzelfall an, wie Böhm betont. Betroffene sollten sich in jedem Fall an einen Steuerberater oder Anwalt wenden, um den Sachverhalt zu prüfen. Auch wenn die Behörden bereits ermitteln, sollten Steuersünder nicht den Kopf in den Sand stecken, wie er sagt. "Eine möglichst frühzeitige Beratung ist in jedem Fall hilfreich. So kann geprüft werden, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige im konkreten Einzelfall noch möglich ist und diese bei Bedarf abgegeben werden." Alternativ bestehe oftmals die Möglichkeit, durch eine geeignete Verteidigungsstrategie die Strafe deutlich zu reduzieren.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Während nun all die Steuerhinterzieher zum Fachmann laufen, macht es sich die Credit Suisse Life allerdings ein bisschen zu einfach. Prinzipiell muss natürlich jeder, der Steuern hinterzieht - gerade nach den Steuer-CDs aus der Schweiz - mit Entdeckung rechnen. Die Aussage "Der Kunde hat unterschrieben, dass er die Steuersituation selber klären muss" beantwortet allerdings noch nicht die Frage, inwieweit die Bankberater auf die Notwendigkeit hingewiesen haben.
Ob die Kunden das Risiko tatsächlich kannten und nicht davon ausgingen, eine steuerfreie Versicherung zu kaufen, würde ein Blick ins Beratungsprotokoll klären. Und selbst das muss nicht Wort für Wort das Gespräch wiedergeben. Den Hinweis "Wir haben den Kunden darüber informiert, dass er sich in Deutschland der Steuerhinterziehung strafbar macht, sollte er das Produkt kaufen" dürfte man wohl vergeblich suchen.
Immerhin scheint Credit Suisse derzeit das einzige Geldinstitut zu sein, dass mit Scheinversicherungen handelt - oder zumindest das einzige, das sich hat erwischen lassen. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind jedenfalls keine weiteren Fälle bekannt.