Cum-Cum-Geschäfte Steuer-Schlupflöcher vor dem Aus

Mit Hilfe von Steuertricks soll die Commerzbank zusammen mit ausländischen Investoren den deutschen Fiskus um Milliarden gebracht haben. Wie die Tricks ausländischer Aktionäre gestoppt werden sollen.

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An den Gewinnen von arabischen Scheichs beim üppigen Dividendenregen der DAX-Unternehmen kann der deutsche Fiskus bisher häufig nicht verdienen. Quelle: AP

Im vergangenen Jahr schütteten die Dax-Unternehmen rund 42 Milliarden Euro aus. Da ein Großteil der Aktien in ausländischer Hand liegen, sind häufig die Anleger ausländischer Fondsgesellschaften oder arabische Scheichs die Nutznießer des Dividendenregens. Ihnen kann der deutsche Fiskus häufig nicht beikommen, um seinen Anteil zu kassieren. Deshalb will er jetzt ein Steuerschlupfloch stopfen. Es ermöglichte diesen Investoren mit Hilfe heimischer Banken oder Spezialfonds ihre Dividenden zu optimieren, ohne die Aktien aufwendig um den Dividendenstichtag herum zu verkaufen und wieder zurückzukaufen.

Erstes Steuerschlupfloch gestopft...

Lange wurden Dividenden benutzt, um Steuererstattungen zu erschleichen. Ein Beteiligter bezahlte Kapitalertragsteuer auf die Dividende, zwei forderten Steuererstattungen vom Fiskus und plünderten ihn um Milliarden. Erst 2012 wurde die Steuerlücke bei dieser Form des so genannten Dividenden-Strippings („Cum-ex-Geschäfte“) gestopft. Seitdem muss bei grenzüberschreitenden Aktiengeschäften die letzte Bank im Inland – meist eine Wertpapiersammelbank wie Clearstream – 25 Prozent Kapitalertragsteuer abführen, bevor die Dividende ins Ausland fließt. Die alten Deals beschäftigen aber noch immer die Staatsanwälte, den Bundesfinanzhof und Banken.

... weiteres Schlupfloch übersehen

Im Jahr 2012 blieb aber ein anderes Steuersparmodell bestehen, das dem deutschen Finanzamt ebenfalls Milliarden vorenthält, ihn aber nicht auch noch durch erschlichene Erstattungen wie bei den „Cum-ex-Geschäften“ ausplündert.
Ausländische Scheichs, aber auch etwa Aktienfonds, die in Luxemburg, Irland oder Frankreich oder den USA beheimatet sind, lassen sich die Dividenden deutscher Aktiengesellschaften gar nicht mehr ins Ausland überweisen und umgehen dadurch die Zahlung von Kapitalertragsteuer.

Wertpapierleihe zum Steuersparen

So wird ein Ausländer eigentlich besteuert: Der ausländische Fonds oder ein Investor müsste 25 Prozent Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) zahlen, sobald ihm Dividende aus Deutschland überwiesen wird. Die Steuer hält etwa Clearstream zurück. Von dem Dividendenabzug können sich Ausländer nachträglich per Antrag zehn Prozent aus Deutschland zurückerstatten lassen. Es bleibt aber noch immer ein Minus von 15 Prozent Steuerlast, die etwa ein Investmentfonds der deutsche Dividenden bekommt, nicht hat. Ihm fließen Dividenden steuerfrei zu. Bei Investmentfonds müssen die im Inland steuerpflichtigen Anleger Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne zahlen, die Anteile an dem Fonds gezeichnet haben. Der deutsche Fiskus bekommt seinen Anteil also, wenn es um in Deutschland steuerpflichtige Anleger geht. In ausländische Fonds haben aber vielfach nicht hierzulande Steuerpflichtige investiert, dann bleibt beim Fiskus nichts hängen.

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