Das optimale Testament Leichtes Erbe - Mein letzter Wille geschehe

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Immobilie mit Nießbrauchsrecht

Jeder Bürger kann die gesetzlichen Begünstigungsregeln ausnutzen. Nötig sind lediglich etwas Kreativität – und ein gewisser Reichtum.
von Christian Ramthun

Kinder können jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben. Stirbt im Beispielfall später die Mutter, könnten auch sie das Familienheim unabhängig vom Freibetrag steuerfrei erben. Dafür darf die Wohnfläche jedoch maximal 200 Quadratmeter betragen (auf größere Immobilien fällt anteilig Steuer an), außerdem müssten die Kinder ins Haus ziehen und ebenfalls zehn Jahre dort bleiben. Häufig ist das unpraktikabel.

Hätten die Eltern den Kindern stattdessen zu Lebzeiten die Immobilie übertragen und sich selbst nur ein Nießbrauchsrecht eingeräumt, wäre das nun von Vorteil. Meist müssen Kinder in solch einem Fall überhaupt keine Steuer auf die Immobilie zahlen. Wie bei der Berechnung eines Pflichtteils würde zum Zeitpunkt der Übertragung der Nießbrauch berücksichtigt, sodass der steuerliche Wert der Immobilie stark gedrückt wird. Beim späteren Erbfall bleibt das Haus steuerlich komplett außen vor, wenn seit Übertragung zehn Jahre vergangen sind.

Schnell noch heiraten

Besonders wichtig kann eine frühzeitig übertragene Immobilie sein, wenn die Eltern ein Berliner Testament haben – die Kinder also erst mit dem Tod beider Eltern erben. Denn in diesem Fall verpuffen ihre Freibeträge nach dem Tod des ersten Elternteils. Jedes Kind könnte dann statt 800.000 Euro insgesamt nur 400.000 Euro steuerfrei erben.

Freibeträge für Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind großzügig. Wer aber ohne Trauschein in einer festen Beziehung lebt, muss zahlen: Nur 20.000 Euro bleiben steuerfrei, darüber werden sofort 30 Prozent Erbschaftsteuer fällig.

Für manche ist das ein guter Grund, noch im Alter vor den Traualtar zu treten. Sonst landet ein Großteil des Nachlasses dort, wo er bestimmt nicht hin sollte: in der Staatskasse.

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