Die wichtigsten Schritte:
Nachdenken: Jeder muss sich selbst überlegen, wer später etwas erben soll. Ist der Ehepartner auf das Vermögen im Alter angewiesen? Sollen bestimmte Angehörige mehr oder weniger als andere bekommen? Sollen einzelne Vermögenswerte, etwa eine Immobilie, bestimmten Personen vermacht werden? Künftige Erblasser sollten ihren letzten Willen genau definieren, in dieser Phase noch unabhängig von rechtlichen oder steuerlichen Aspekten.
Reden: Eheleute sprechen meist untereinander über ihr Testament – schon weil sie es häufig gemeinsam verfassen. Oft ist es aber sinnvoll, auch mit den künftigen Erben zu sprechen. Der eine kann nur Bargeld gebrauchen, der andere traut es sich zu, auch eine nicht abgezahlte Immobilie zu übernehmen. Wer seine Ideen mit denen der Erben abgleicht, kann Enttäuschungen vermeiden. In der Regel spricht nichts dagegen, dass die künftigen Erben das Testament zu Lebzeiten lesen dürfen.
Diese Steuersätze werden im Erbfall fällig
Steuerklasse I: 7 Prozent
Steuerklasse II: 15 Prozent
Steuerklasse III: 30 Prozent
Steuerklasse: Je nach Verwandtschaftsgrad
Quelle: Erbschaftsteuergesetz
Steuerklasse I: 11 Prozent
Steuerklasse II: 20 Prozent
Steuerklasse III: 30 Prozent
Steuerklasse I: 15 Prozent
Steuerklasse II: 25 Prozent
Steuerklasse III: 30 Prozent
Steuerklasse I: 19 Prozent
Steuerklasse II: 30 Prozent
Steuerklasse III: 30 Prozent
Steuerklasse I: 23 Prozent
Steuerklasse II: 35 Prozent
Steuerklasse III: 50 Prozent
Steuerklasse I: 27 Prozent
Steuerklasse II: 40 Prozent
Steuerklasse III: 50 Prozent
Steuerklasse I: 30 Prozent
Steuerklasse II: 43 Prozent
Steuerklasse III: 50 Prozent
Informieren: Gerade weil Erben ein Tabuthema ist, kennen viele die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen nicht. Bevor es ans Schreiben des Testaments geht, sollten sie sich daher informieren. Wer erbt per » » Gesetz? An welchen Stellen weichen die eigenen Vorstellungen davon ab? Wie viel Steuer müssten Erben zahlen? Wer wird nicht bedacht, könnte aber einen Pflichtteil fordern, also ein gesetzliches Mindesterbe?
Schreiben: Gewappnet mit den Antworten, können künftige Erblasser ihr Testament aufsetzen. Der Text muss handgeschrieben und mit Ortsangabe, Datum und Unterschrift versehen sein. Ein maschinengeschriebenes Testament zählt nur, wenn ein Notar es beurkundet hat. Notare können in simpleren Fällen auch beraten. Sie stellen sicher, dass das Testament rechtsgültig ist. In komplexeren Fällen helfen Fachanwälte und Steuerberater.