Das optimale Testament Leichtes Erbe - Mein letzter Wille geschehe

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Systematische Nachlassplanung

Zehn Fakten über das Erben
Die Postbank hat eine bundesweite Studie zum Thema Erbschaften durchgeführt. Dazu hat sie 1613 Personen in den neuen und alten Bundesländer befragt. Das Ergebnis: "Das Erbvolumen wird drastisch und auf ein historisches Niveau steigen", erklärt Retailvorstand Michael Meyer. Ein Blick auf die Fakten der Studie... Quelle: dpa
"Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen; der Name des Herr sei gelobt" steht in der Bibel, Hiob 1:21. Für künftige Erben heißt es: Gelobt sei der Verstorbene, denn er wird geben. Sehr viel sogar. Laut der Postbank-Erbschaftsstudie wird der Wert der künftigen Nachlässe von mindestens 100.000 Euro um fünfzig Prozent zunehmen. Jede fünfte Erbschaft wird dann mindestens einen sechsstellig Wert betragen. Bisher hatte der bisherige Wert von bis zu 25.000 Euro die knappe Mehrheit unter den Geldvermächtnissen. Quelle: dpa
Jeder zweite Bürger in Deutschland hat sich bereits damit beschäftigt, etwas zu vererben - exakt 57 Prozent der Bevölkerung. Ganz vorn dabei sind die Personen ab dem 65. Lebensjahr, die sich bis zu 86 Prozent mit dem Thema befasst haben. Auch an der Spitze: Selbstständige, Beamte, Verheiratete und Immobilienbesitzer. Quelle: dpa
Immobilienbesitzer dürften sich ganz besonders um ihre Hinterlassenschaft kümmern. Für die Nachkommen bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit, ein Eigenheim zu erben wird sich verdoppeln. Bisher dominierten Geld, Möbel und Schmuck bei den Erbschaften. Quelle: dpa
Somit werden Haus- und Grundbesitz in zwei von drei Erbfällen bei künftigen Erbschaften übergeben. Quelle: dpa
Die Postbank-Studie geht davon aus, dass nur zehn Prozent der Erb-Geber Streit unter den Erbenden erwartet. Weniger als tatsächlich Streit stattfindet - nämlich bei 17 Prozent der Erbfälle. Die Erben rechnen dagegen mit mehr Konflikt: 26 Prozent gehen von Streit aus. Gibt es mehr als 100.000 Euro zu erben, dürften die künftigen Nachlassempfänger Recht behalten: Bei 26 Prozent dieser Fälle gibt es jetzt schon Zank unter den Erben. Quelle: Fotolia
Dass die Erbgeber sich darum sorgen, zeigt die Zahl derer, die in Deutschland bereits ein Testament angefertigt haben. Bei Personen ab 65 Lebensjahre sind es schon 45 Prozent, die ein Testament geschrieben haben. Und bei denjenigen, die mindestens 100.000 Euro vererben wollen, liegt der Anteil bei 44 Prozent. Auch interessant: Etwa 18 Prozent der Personen ab 16 (!) haben schon ihren letzten Willen schriftlich niedergelegt. Quelle: dpa

Die wichtigsten Schritte:

Nachdenken: Jeder muss sich selbst überlegen, wer später etwas erben soll. Ist der Ehepartner auf das Vermögen im Alter angewiesen? Sollen bestimmte Angehörige mehr oder weniger als andere bekommen? Sollen einzelne Vermögenswerte, etwa eine Immobilie, bestimmten Personen vermacht werden? Künftige Erblasser sollten ihren letzten Willen genau definieren, in dieser Phase noch unabhängig von rechtlichen oder steuerlichen Aspekten.

Reden: Eheleute sprechen meist untereinander über ihr Testament – schon weil sie es häufig gemeinsam verfassen. Oft ist es aber sinnvoll, auch mit den künftigen Erben zu sprechen. Der eine kann nur Bargeld gebrauchen, der andere traut es sich zu, auch eine nicht abgezahlte Immobilie zu übernehmen. Wer seine Ideen mit denen der Erben abgleicht, kann Enttäuschungen vermeiden. In der Regel spricht nichts dagegen, dass die künftigen Erben das Testament zu Lebzeiten lesen dürfen.

Diese Steuersätze werden im Erbfall fällig

Informieren: Gerade weil Erben ein Tabuthema ist, kennen viele die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen nicht. Bevor es ans Schreiben des Testaments geht, sollten sie sich daher informieren. Wer erbt per » » Gesetz? An welchen Stellen weichen die eigenen Vorstellungen davon ab? Wie viel Steuer müssten Erben zahlen? Wer wird nicht bedacht, könnte aber einen Pflichtteil fordern, also ein gesetzliches Mindesterbe?

Schreiben: Gewappnet mit den Antworten, können künftige Erblasser ihr Testament aufsetzen. Der Text muss handgeschrieben und mit Ortsangabe, Datum und Unterschrift versehen sein. Ein maschinengeschriebenes Testament zählt nur, wenn ein Notar es beurkundet hat. Notare können in simpleren Fällen auch beraten. Sie stellen sicher, dass das Testament rechtsgültig ist. In komplexeren Fällen helfen Fachanwälte und Steuerberater.

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