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Deutsche Bank: Urteil mit Signalwirkung

von Cornelius Welp

Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilt die Deutsche Bank zu Schadenersatz wegen eines komplexen Zinsprodukts. Die Entscheidung hat gravierende Folgen für alle Banken.

Geldsegen mit Verzögerung: Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank Quelle: REUTERS
Geldsegen mit Verzögerung: Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank Quelle: REUTERS

Als globale Investmentbank ist die Deutsche Bank führend bei der Entwicklung ebenso innovativer wie komplexer Finanzprodukte. Für eine dieser Erfindungen muss sie nun zahlen. Der BGH verurteilte sie heute zur Zahlung von Schadenersatz wegen eines so genannten „Spread-Ladder-Swaps“. Diese hatte die Bank 2005 an eine ganze Reihe von Kommunen und Mittelständlern verkauft. Die sollten damit ihr Zinsmanagement optimieren. Da sich die Zinsen jedoch anders entwickelten als erwartet, machten die Kunden der Deutschen Bank zum Teil immense Verluste. Anders als viele Vorinstanzen sah der BGH beim Verkauf der Produkte nun erhebliche Verfehlungen der Bank und verurteilte sie entsprechend.

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Die unmittelbaren Folgen für die Deutsche Bank sind dabei erst einmal begrenzt. Im aktuellen Fall muss sie knapp 550.000 Euro Schadenersatz zahlen. Rund 200 Unternehmen und Kommunen sollen die gekauft und damit hohe Verluste gemacht haben. Viele Verfahren sind bereits beendet, viele Prozesse hatte die Deutsche Bank gewonnen, viele andere mit Vergleichen beigelegt. Beim BGH sind derzeit noch fünf weitere Fälle anhängig. Nach der heutigen Entscheidung dürften die Richter diese kaum anders entscheiden.

Banken müssen umfassend aufklären

Vor allem die Begründung hat es aber in sich. So stellt der BGH klar, dass umfangreiche Aufklärungspflichten nicht schon wegen der beruflichen Qualifikation eines Kunden entfallen – entsprechend hatte die Deutsche Bank bisher stets argumentiert. Zudem müsse dem Kunden „in verständlicher und nicht verharmlosender Weise klar vor Augen geführt werden, dass das für ihn nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein theoretisches, sondern real und ruinös sein kann.“

Entscheidend ist aber, dass die Karlsruher Richter eine Verletzung der Beratungspflicht bereits darin sehen, dass die Bank zum „Abschlusszeitpunkt nicht auf den für die Klägerin negativen Marktwert hingewiesen hat.“ Die Banken haben diesen bei komplexen Derivaten oft bewusst strukturiert – es ist letztlich ihre Provision aus dem Geschäft. Bisher hatte es hierzu keine klare Rechtsprechung gegeben. Die Richter sehen hier nun einen „offenkundigen Interessenkonflikt“. Die Bank habe die „Risikostruktur des Anlagegeschäfts bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet.“

Urteil ist Sargdeckel für komplexe Produkte

Die Argumentation könnte erhebliche Folge haben – auch für andere Banken und vergleichbare Produkte. Von einem „Meilenstein“ und dem „Ende der bewussten und gewollten Intransparenz“ spricht deshalb bereits Anwalt Jochen Weck von der Kanzlei Rösner, der im aktuellen und weiteren Verfahren die Kläger vertritt. Weck sieht bereits eine Klagewelle auf viele deutsche Institute zukommen. Da Banken künftig deutlich mehr aufklären müssen, dürften sich Kunden deutlich seltener auf den Abschluss solch riskanter Geschäfte einlassen, wenn sie über die Interessen der Bank Bescheid wissen. „Das Urteil“, so Anwalt Weck, „ist der Sargdeckel für diese Produkte.“  

10 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 30.04.2011, 02:15 UhrAnonymer Benutzer: MV

    Wir bekommen ein immer amerikanischeres Menschenbild: Nicht mehr der eigenverantwortlich frei handelnde und voll geschäftsfähige erwachsene bürger mit einer voraussetzbaren Grundbildung schwebt der Judikatur vor, sondern der grenzdebile idiot, den die Gesetze vor sich selber schützen müssen und der einen Hinweis verlangen kann, dass man sich am bestellten Kaffe auch verbrühen kann . Dass dies auch noch auf behörden und Unternehmen als Kunden ausgedehnt wird, lässt sich nur mit Guidos "spätrömischer Dekadenz" beschreiben.

  • 20.04.2011, 16:08 UhrAnonymer Benutzer: Toni

    Die Deutsche bank und insbesondere Ackermann und Jain haben die Klatsche verdient. Ackermann lernt überhaupt nichts. immer noch 25 Prozent als Ziel sind nach diesem Urteil nur mit noch mehr Zockerei denkbar. Warum Jain, der infolge seiner Zockerei auf den amerikanischen immbolienmarkt der Db nun erheblichen Ärger mit einer im Gegensatz zu Deutschland mehr als stringent arbeitenden Aufsicht und darob ggf. empfindliche Strafzahlungen, beschert auch noch Unsummen als Provisionen kassiert, bleibt ein Geheimnis von Vorstand und Aufsichtsrat der Db.
    Eines muss klar sein; geht es nach dem deutschen Steuerzahler wird die Db auf keinen Fall von ihm gerettet.

  • 24.03.2011, 21:06 UhrAnonymer Benutzer: AJ

    Es besteht ein großer Unterschied, ob einem Unternehmer, Kämmerer oder institutionellen Anleger ein Produkt "aufgeschwatzt" wird oder der 95-jährigen Oma ein bausparvertrag angedreht wird. Die erst genannten sollten Finanzprofis sein, die Omas und Leos sind absolute Laien. Wenn die nun alle von den Gerichten über einen Kamm geschoren werden, dann gute Nacht Deutschland!
    Und wenn Kämmerer Swaps, Derivate und Optionsscheine von den Steuergeldern kaufen, dann gehören sie ganz schnell von ihrem Posten entfernt.

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